Ein Volksbegehren ist ein Gesetzesantrag des Volkes. Volksbegehren für Bundesgesetze müssen von 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterstützt werden.Ein Volksbegehren kann entweder durch mindestens 10.000 Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind und ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, oder durch mindestens 8 Abgeordnete zum Nationalrat bzw. durch mindestens je 4 Abgeordnete zu den Landtagen dreier Länder eingeleitet werden.Ein Volksbegehren , das die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt, wird dem Nationalrat von der Hauptwahlbehörde zur Behandlung vorgelegt.
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