Honsik nach seiner Verhaftung 2007. Foto: epa
Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2007. Der Staatsanwalt hat nur jene Passagen mit dem höchsten Unrechtsgehalt zur Anklage gebracht – sonst "hätte dies den Rahmen der Hauptverhandlung gesprengt", hieß es. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft, da der Staatsanwalt von einer "besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung" ausgeht.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller kann sie noch beeinspruchen.
Printausgabe vom Samstag, 03. Mai 2008Online seit: Freitag, 02. Mai 2008 17:40:00
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