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Hartz-Urteil: 576.000 Euro und Bewährung

Aufzählung VW-Affäre: Weitere Prozesse erwartet.

Braunschweig. Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig hat den früheren VW-Personalvorstand wegen Untreue und Begünstigung eines Mitglieds des Betriebsrates zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem müsse der einstige Arbeitsmarktreformer eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zahlen. Das sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro.

Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit "gekauft".

Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen. Eine Gefängnisstrafe hatte Hartz bereits vergangene Woche mit seinem Geständnis abgewendet.

Hartz war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess ist der Beginn der Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.

Printausgabe vom Freitag, 26. Jänner 2007
Online seit: Donnerstag, 25. Jänner 2007 19:25:25

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