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TelekommunikationPrint this

EU-Richtlinie zur Vorrats – Datenspeicherung: Mobilfunker finden, dass sechs Monate genug sind

IT-Branche möchte möglichst wenig Daten speichern

(© Rama)

Von Franz Zauner

Aufzählung Auch Justizministerium für Sechs-Monate-Frist

Handys sind verräterisch. Das hat zuletzt der Saliera-Dieb am eigenen Leib erfahren müssen. Fahndungserfolge wie dieser sind Wasser auf die Mühlen jener, welche eine akkurate Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorrats – Datenspeicherung verlangen. Sie sieht vor, die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller 450 Millionen Europäer aufzuzeichnen. Die EU-Mitgliedsstaaten können die Speicherdauer in einer Bandbreite zwischen 6 und 24 Monaten selbst bestimmen. Die österreichische IT-Branche hofft auf eine Festlegung am unteren Limit. Das Justizministerium dürfte ihnen entgegen kommen.

Datenspeicherung ist ein Kostenfaktor: Pro Tag fallen alleine in Österreich bei Telefonaten 60 bis 100 Millionen Datensätze an. Diese auswertbar zu speichern, würde den österreichischen Mobilfunk-Netzbetreibern teuer zu stehen kommen. "Wir sollten bei der Sechs-Monate-Frist bleiben", fordert Klaus M. Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von T-Mobile. "Alles andere wäre überschießend und nicht notwendig", erklärte er bei der Veranstaltung Mobile Business 06 in Wien.

Praktisch alle einschlägigen Firmen von Microsoft bis Siemens sind sich in dieser Frage einig: Lange Vorratsdatenspeicherung sei unnütz, heißt es unisono. 80 Prozent aller Abfragen durch Polizei und Gerichte würden innerhalb von drei Monaten erfolgen, 99 Prozent innerhalb eines Jahres. Je länger der Speicherzeitraum und je größer die Datenmenge, umso eher sinkt die Aufklärungswahrscheinlichkeit, glaubt Steinmaurer, der Polizei und Gerichten vorwirft, mitunter übers Ziel zu schießen. "Von den richterlichen Aufträgen (zur Herausgabe von Daten) müssen wir elf Prozent zurückweisen", erklärte Steinmaurer gegenüber Heise Online .

Die Politik ist in dieser Frage noch uneins: Wie aus dem Justizministerium verlautet, möchte man generell die Sechs-Monate-Frist verankern. Im Innenministerium wünscht man sich ein Jahr Speicherdauer bei Telefon- und 6 Monate bei Internetdaten. 24 Monate stehen derzeit in keinem Entwurf zur Diskussion.

Mittwoch, 01. Februar 2006 13:06:49
Update: Mittwoch, 01. Februar 2006 13:38:00

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