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Hürden für Drogen-Patienten

Neue Suchtmittel-Verordnung per 1. März: Mediziner protestieren gegen Bürokratie-Zuwachs
Illustration
- Apothekerin mit Ersatzdrogen: tägliche Abholung als Patienten-Hürde.  Foto: Grotte

Apothekerin mit Ersatzdrogen: tägliche Abholung als Patienten-Hürde. Foto: Grotte

Von Werner Grotte

Aufzählung Strafrecht greift in Behandlung ein.
Aufzählung Aufhebung der Arzt-Schweigepflicht.
Aufzählung Daten-Meldezwang ans Ministerium.

Wien. Österreichs praktische Ärzte sind entsetzt: Eine per 1. März in Kraft tretende Verordnung zum Suchtmittelgesetz (SMG) wird die Behandlung suchtkranker Menschen erheblich erschweren. Kritisiert werden nicht nur neue, bürokratische Hürden, sondern auch möglicherweise verfassungswidrige Passagen, die etwa Patienten zwingen, den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber Dritten zu entheben. Betroffen von der neuen Regelung sind allein in Wien rund 150 Ärzte und gut 6000 Patienten.

Die sogenannte "Substitutions-Behandlung" wurde in Österreich Ende der 1980er Jahre legalisiert. Entgegen früheren Intentionen, Opiatabhängige um jeden Preis zu Entzug und nüchternem Leben zu zwingen, schlug man einen neuen Weg ein: Legales Leben trotz oder mit der Sucht.

Eine kontrollierte und wohldosierte Abgabe synthetischer Morphine wie Methadon, Vendal, Substitol oder Subotex ermöglicht Drogenpatienten seither ein würdiges Leben ohne Beschaffungskriminalität und gesundheitliche Risiken. Die berüchtigte Wiener Heroin-Szene wurde innerhalb eines Jahres um etwa 80 Prozent reduziert – kaum jemand kauft noch illegale und meist gestreckte Ware, wenn er sie legal und rein vom Arzt bekommt.

Gewisse bürokratische Hürden gab es schon bisher; etwa tägliche Einnahme der Arznei in der Apotheke, vorgeschriebene Bestätigung der hausärztlichen Suchtmittelverschreibung durch den Amtsarzt oder Harntests (unter Aufsicht), wenn der Verdacht auf zusätzlichen, illegalen Drogenkonsum besteht.

Da die Zahl resozialisierter Substitutions-Empfänger rasch wuchs, bekamen jene, die berufstätig sind, ihr Medikament bisher für eine, zwei oder mehr Wochen mit. Das Gleiche galt für die Urlaubszeit. Der Anteil an berufstätigen unter den Drogenpatienten wird von behandelnden Ärzten mit etwa 60 Prozent beziffert.

Strafe für Berufstätige

All dies soll nun anders werden: Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass auch berufstätige Patienten täglich in die Apotheke laufen müssen, bis sie mindestens drei Monate vom gleichen Arzt das gleiche Medikament verschrieben bekommen. Ändert sich etwas, etwa weil der Patient ein Präparat nicht verträgt und auf ein anderes umgestellt wird, kann diese Frist sogar sechs Monate dauern.

Weitere Hürden: Eigene Ausweise für Drogenpatienten, Behandlungsverträge, in denen Ärzten die Weitergabe persönlicher Daten erlaubt wird, Meldepflicht solcher Daten gegenüber dem Gesundheitsministerium, zusätzliche Schulungen aller damit befassten Ärzte sowie direkte Eingriffsrechte für Amtsärzte in Behandlungsmethoden der Allgemeinmediziner.

Bedingungen, unter denen nicht jeder arbeiten will: "In meiner Praxis erscheinen derzeit immer mehr ‚heimatlose‘ Drogenpatienten, deren bisherige Ärzte die Behandlungen einfach eingestellt haben", erzählt der praktische Arzt und langjährige Drogenexperte Kurt Blaas aus WienNeubau. Schon jetzt kommt es dadurch zu Versorgungsengpässen; manche Wiener Ärzte versorgen 300 oder mehr Drogenpatienten.

"Das ist verständlich: Wer will schon gerne in einem Bereich behandeln, in dem das Suchtmittelgesetz, also das Strafrecht, dem Arzt jeden Handgriff vorschreibt. Der steht ja bei jeder Entscheidung mit einem Fuß im Kriminal", ärgert sich der medizinische Leiter der Wiener Drogenanlaufstelle "Ganslwirt", Hans Haltmayer.

Schwarzmarkt blüht

Noch schlimmer ist die Situation in den Bundesländern: "Hier in Innsbruck geht es, weil wir mit den Kollegen vom Gesundheitsamt gut zusammenarbeiten, sodass keine Patienten unnötig schikaniert werden", erzählt etwa der Tiroler Allgemeinmediziner und Suchtexperte Karl Nemec.

In den Bezirken draußen aber sei die Lage teils "katastrophal, weil manche Amtsärzte in den Bezirkshauptmannschaften sehr negativ zur Substitution eingestellt sind", so Nemec. Im Bezirk Imst etwa gebe es fast keine derartigen Behandlungen mehr.

Die Folge: Abhängige aus ländlichen Bereichen besorgen sich ihre Medikamente in den Städten am Schwarzmarkt. Genau diesen wollte aber Ex-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) mit der neuen Verordnung trockenlegen.

"Eine entbehrliche Entscheidung, die man noch einmal überdenken sollte", sagt auch Rolf Jens, Vorsitzender der praktischen Ärzte in der Ärztekammer Wien. Eine Stellungnahme der neuen Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) konnte die "Wiener Zeitung" am Donnerstag nicht bekommen.

Printausgabe vom Freitag, 19. Jänner 2007
Online seit: Donnerstag, 18. Jänner 2007 18:38:06

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