Josef Scheungraber wegen zehnfachen Mordes verurteilt
Lebenslang für deutschen Kriegsverbrecher
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Josef Scheungraber wartet auf das Urteil.
(© AP)
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Von WZ Online

Keine Verjährung für Mord.
München. In einem der letzten Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland ist der 90 Jahre alte Josef Scheungraber am Dienstag in München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Schwurgericht war nach knapp elfmonatiger Beweisaufnahme überzeugt, dass der damalige Kompaniechef eines Gebirgspionierbataillons 1944 in der Toskana den Befehl zu einem Vergeltungsschlag für den Tod zweier Soldaten gegeben hat. Insgesamt 14 italienische Zivilisten starben. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. An der Urteilsverkündung nahmen auch Hinterbliebene der Opfer teil.
Bei dem Vergeltungsschlag waren vier Angehörige der Zivilbevölkerung erschossen und zehn in einem Haus in die Luft gesprengt worden. Scheungraber hat im Vorfeld der Verhandlung jede Beteiligung an dem Massaker bestritten, er habe davon nicht einmal gewusst. In seinem Schlusswort beklagte er sich, er habe viele Jahre seines Lebens "diesem Vaterland geopfert" und stehe nun mit fast 91 Jahren als Angeklagter vor Gericht. In Italien war Scheungraber 2006 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Als deutscher Staatsbürger wurde er zur Strafvollstreckung aber nicht ausgeliefert.
Mord verjährt nicht
Mörder können in Deutschland auch Jahrzehnte nach ihren Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden: Mord verjährt nicht - eine Regelung, die eng mit der Aufarbeitung der Nazi-Zeit verknüpft ist. Gerade NS-Verbrecher wurden gelegentlich erst nach mehr als einem halben Jahrhundert nach ihren Taten vor Gericht gestellt. Die Regelung macht aber auch Prozesse gegen Verbrecher möglich, die erst jetzt im Zuge neuer Techniken durch DNA-Analysen ausfindig gemacht werden konnten.
Im deutschen Strafrecht verjähren Straftaten nach bestimmten Zeiträumen, die Fristen sind gestaffelt nach den angedrohten Höchststrafen. Für Mord war im Strafgesetzbuch ursprünglich auch eine Verjährungsfrist von 20 Jahren vorgesehen. Doch damit wären Verbrechen der Nazis maximal bis Mitte der 60er Jahre verfolgbar gewesen. Deshalb wurde in den 1960er Jahren zunächst der Zeitraum verlängert, dann wurde die Verjährungsfrist auf 30 Jahre erhöht und schließlich 1979 ganz abgeschafft. Auch Beihilfe zum Mord und versuchter Mord verjähren nach gängiger Auffassung nicht.
Erst spät verurteilt
Mehrere NS-Kriegsverbrecher mussten sich erst Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg vor Gericht verantworten. Einige tauchten unter falschem Namen unter oder führten in anderen Ländern ein bürgerliches Leben wie der mutmaßliche SS-Wachmann John Demjanjuk. Andere lebten jahrelang unbehelligt in Deutschland, zum Teil nachdem sie bereits in anderen Ländern in Abwesenheit verurteilt worden waren.
Der 90-jährige Josef Scheungraber war bereits 2006 wegen eines Massakers mit 14 Toten 1944 in der Toskana von einem italienischen Gericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden, bevor er am Dienstag auch vom Münchner Landgericht lebenslang bekam, allerdings nur für zehnfachen Mord. Zuvor lebte er jahrzehntelang als angesehener Bürger in Ottobrunn bei München. Weitere Fälle von NS-beziehungsweise Kriegsverbrechern:
John Demjanjuk
Juli 2009: Die Staatsanwaltschaft München I klagt den mutmaßlichen Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden an. Der 89-Jährige sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München in Untersuchungshaft, der Prozess soll im Spätherbst beginnen. Demjanjuk war schon 1988 in Israel wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 800.000 Juden in Treblinka zum Tode verurteilt worden - offenbar war er aber mit einem anderen KZ-Wachmann verwechselt worden. 1993 hob das Oberste Gericht Israels das Todesurteil auf, Demjanjuk kehrte in die USA zurück, wo er zuletzt als Staatenloser mit seiner Familie in Ohio lebte.
Heinrich Boere
April 2008: Die Dortmunder Staatsanwaltschaft klagt den 88 Jahre alten Heinrich Boere wegen Mordes an. Das Verfahren wird aber nicht eröffnet, weil Boere zunächst als nicht verhandlungsfähig eingestuft wird. Er soll 1944 als SS-Standartenführer drei Niederländer erschossen haben. In den Niederlanden wird er nach dem Krieg in Abwesenheit wegen Mordes verurteilt, wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit aber nicht ausgeliefert. Nach langem juristischen Tauziehen muss er sich nun doch noch in Deutschland verantworten: Der Prozess vor dem Aachener Landgericht beginnt am 28. Oktober.
Heinrich Nordhorn
November 2006: Ein Militärgericht in Italien verurteilt den Ex-Wehrmachtsoffizier Heinrich Nordhorn in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Der während des Prozesses 87-jährige Mann war dem Gericht zufolge im November 1944 an der Tötung von Zivilisten beteiligt.
Ladislav Niznansky
Dezember 2005: Nach eineinvierteljähriger Verhandlung endet der Prozess gegen Ladislav Niznansky in München mit Freispruch. Gegen ihn wurde wegen Mordes in 20 Fällen verhandelt. Der heute 91-Jährige hatte die slowakische Abteilung der Abwehrgruppe 218 "Edelweiß" als Hauptmanns geleitet, im Prozess ging es um Massaker in der Slowakei im Jänner und Februar 1945. Er musste sich vor derselben Kammer mit demselben Vorsitzenden verantworten wie Scheungraber.
Josef Schwammberger
Dezember 2004: Der NS-Verbrecher Josef Schwammberger stirbt im Alter von 92 Jahren im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg. Von 1942 bis 1944 soll er als Kommandant in mehreren SS-Zwangsarbeitslagern im heutigen Polen dafür gesorgt haben, dass tausende Menschen umgebracht wurden. Bis zu seiner Festnahme hatte Schwammberger jahrzehntelang in Argentinien gelebt. 1992 wurde er vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes und Beihilfe zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
Anton Malloth
Oktober 2002: Der NS-Verbrecher Anton Malloth stirbt im Alter von 90 Jahren in Straubing. Er war von 1940 bis 1945 Aufseher in einem Gestapo-Gefängnis im heutigen Tschechien. Im Mai 2001 wurde er vom Landgericht München I wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Friedrich Engel
Juli 2002: Das Hamburger Landgericht verurteilt den früheren Chef des SS-Sicherheitsdienstes in Genua, Friedrich Engel, wegen mehrfachen Mordes zu sieben Jahren Haft. Der "Henker von Genua" war laut Gericht für die Erschießung von 59 italienischen Geiseln verantwortlich. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2004 wegen ungenauer Beweislage auf. Engel starb 2006 als freier Mann.
Erich Priebke
November 1998: Der damals 85-jährige Erich Priebke wird von einem italienischen Gericht wegen seiner Beteiligung an der Erschießung von 335 Geiseln im Jahr 1944 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Jahr später wird er wegen seiner angegriffenen Gesundheit aus der Haft entlassen und in Rom unter Hausarrest gestellt.
(APA/dpa)
Dienstag, 11. August 2009 11:22:00
Update: Dienstag, 11. August 2009 11:27:00
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