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Krankenpflegerin will vor Gericht 100.000 Euro Schmerzengeld für einen 30 Jahre dauernden Leidensweg erstreiten

Ein Leben lang im falschen Körper

Allein in Deutschland leben 100.000 Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig zuordenbar ist. Illustration: corbis

Allein in Deutschland leben 100.000 Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig zuordenbar ist. Illustration: corbis

Aufzählung Deutsche wurde ohne ihr Wissen zum Mann operiert.
Aufzählung 48-Jährige klagt Prozess den Arzt.
in bisher einmaligem Prozess den Arzt.

Köln. (rs) Offiziell heißt sie noch immer Thomas Völling, und auch im Personenstandsregister wird sie noch als Mann geführt. Doch für die 48-Jährige, die sich heute Christiane nennt, ist es ein "falsches Leben" gewesen, in das sie da vor 30 Jahren, ohne gefragt worden zu sein, hineingestoßen wurde. Damals, im August 1977, wurden der Krankenpflegerin von einem Arzt in einer Kölner Klinik ohne Aufklärung intakte Eierstöcke und die Gebärmutter entfernt.

Nach einem jahrelangen Leidensweg als unfreiwilliger Mann hat Völling nun den verantwortlichen Chirurgen verklagt. In einem deutschlandweit beispiellosen Zivilprozess, der am Mittwoch begonnen hat, verlangt die Frau 100.000 Euro Schmerzengeld. Ihre medizinische Behandlung durch mehrere Ärzte sei "eine einzige Katastrophe" gewesen, begründet die 48-Jährige ihre Klage. Man habe "Pfusch ohne Ende" an ihr begangen. Begonnen hatte die Leidensgeschichte der 48-Jährigen allerdings schon lange vor der verhängnisvollen Operation.

Eindeutig weiblich

Bei ihrer Geburt war Völling wegen nicht eindeutiger äußerer Geschlechtsorgane fälschlicherweise als Bub vermerkt worden. Eine vergrößerte Klitoris wurde als Penis angesehen. Das Kind wurde von den Eltern als Bub großgezogen, der in der Pubertät auch männliche Entwicklungen wie Bartwuchs zeigte. Allerdings hörte Völling bereits mit 14 Jahren zu wachsen auf und zeigte Krankheitssymptome, die niemand so recht zu deuten wusste. Und auch sonst blieb der schmächtige Bub stets ein Außenseiter.

Im Alter von 17 Jahren wurde bei einer Blinddarmoperation schließlich entdeckt, dass "Thomas" über eine Gebärmutter und Eierstöcke verfügte. Ebenfalls ersichtlich wurde damals auch, dass Völling über zwei X-Chromosomen verfügt und daher eindeutig weiblich ist. Dennoch kam ein Jahr später die Operation und anschließend eine Hormonbehandlung, um sie weiter zu vermännlichen.

Dass der nun beklagte Arzt nicht allein verantwortlich für das Schicksal seiner Mandantin sei, räumt auch ihr Anwalt Georg Groth ein. Von Geburt an habe es eine Reihe medizinischer Fehler gegeben, doch der Chirurg habe "das gefährliche OP-Besteck geführt". Zudem könne wegen der Verjährungsfristen nur noch der Arzt belangt werden, der den Eingriff vorgenommen hat. Nach Ansicht der Klägerin hätte der Chirurg die OP sofort abbrechen müssen, als er bemerkte, dass die inneren weiblichen Geschlechtsorgane voll entwickelt waren. Mit dem Eingriff sei sie biologisch unumkehrbar zum Mann gemacht worden.

Akten fehlen

Der Anwalt des Beklagten, der nicht erschienen war, bestritt am ersten Prozesstag jedenfalls ein Fehlverhalten und betonte die Verantwortung der behandelnden Internisten. Und auch sonst dürfte es für Völling nicht einfach werden, mit ihrer Klage durchzukommen. Laut dem Vorsitzenden Richter Dietmar Reiprich erschweren die vielen fehlenden Akten, allen voran der wichtige OP-Bericht, die Rekonstruktion. Eine Unaufklärbarkeit des Sachverhalts könne womöglich zulasten der Klägerin gehen, meinte Reiprich in einer ersten Einschätzung.

Allerdings gibt es da noch einen Brief vom 5. Juni 1979, in dem der Chirurg sich an die Musterungsstelle der Bundeswehr wandte – mit der Bitte, Völling nicht einzuziehen, weil dieser "genotypisch weiblich ist". "Völling", so schrieb der Arzt damals weiter, "ist aber über das Ausmaß der Erkrankung noch nicht vollständig informiert worden". Die Diagnose solle dem Patienten deshalb "auf keinen Fall mitgeteilt werden".

Wissen: Intersexualität

Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale – wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane – eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Schätzungen zufolge leben allein in Deutschland, wo der Fall einer 48-Jährigen jetzt vor Gericht gelandet ist, bis zu 100.000 Menschen mit uneindeutigem Geschlecht. Mediziner und Selbsthilfegruppen sprechen von einem sehr komplexen Phänomen und einer Vielzahl von Varianten und Erscheinungsformen.

So kann ein Intersexueller über einen männlichen Chromosomensatz verfügen, aber ein weibliches Aussehen haben und sich als Frau fühlen. Ebenso gibt es Betroffene, die von den Chromosomen her eindeutig weiblich sind, aber auch männliche Eigenschaften wie Bartwuchs aufweisen. Vor der Einführung des Begriffs "Intersexuelle" war meist von Zwittern die Rede. Intersexualität hat nichts mit Transsexualität zu tun. Transsexuelle haben eindeutige Geschlechtsmerkmale, wollen aber ihr Geschlecht ändern.

Printausgabe vom Donnerstag, 13. Dezember 2007
Online seit: Mittwoch, 12. Dezember 2007 17:59:00


Kommentare zum Artikel:

30.05.2008 23:48:37 annalee@gmail.com
apply fleet
12.12.2007 22:48:30 Transsexualität
"Transsexuelle haben eindeutige Geschlechtsmerkmale, wollen aber ihr Geschlecht ändern."

Falsch. Sie wollen ihre gegengeschlechtlich entwickelten Körpermerkmale korrigieren lassen. Es gibt Mädchen, die mit einem Penis geboren werden und Jungs, die mit einer Gebärmutter auf die Welt kommen.
Anja
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