Journalistenpreis 2007 geht an den Chefredakteur der "Wiener Zeitung"
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Andreas Unterberger (re.) erhielt von Peter Wrabetz den Preis für qualitätsvolle Berichterstattung. Foto: manfred litscher
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Der Juridischpolitische Leseverein ehrt qualitätsvolle Berichterstattung.

Andreas
Unterberger kritisiert mangelnde Ethik im Journalismus.
Wien. (sd) Für qualitätsvolle Berichterstattung und Kommentierung wurde Andreas Unterberger, Chefredakteur der "Wiener Zeitung", vom Juridisch-politischen Leseverein mit dem Journalistenpreis 2007 ausgezeichnet. Der Preis wird für besondere journalistische Verdienste in Fragen der Rechtsstaatlichkeit vergeben.
Überreicht wurde die Auszeichnung im Rahmen einer Festveranstaltung am Dienstagabend in Anwesenheit mehrerer Gerichts und Kammerpräsidenten sowie Universitätsprofessoren und dreier ehemaliger Justizminister.
Peter Wrabetz, Vizepräsident der ehrenden Organisation, hob in seiner Laudatio die "Rundumschläge" Unterbergers hervor, die "aber immer mit profundem Wissen untermauert sind".
Weiters unterstrich er Unterbergers Verdienste bei der "Wiener Zeitung" – dieser hätte in seiner Position als Chefredakteur aus der Tageszeitung "ein Blatt gemacht, bei dem man als Pflichtlektüre den redaktionellen Teil zu lesen hat".
Unterberger ging in seiner Rede mit den gegenwärtigen Trends im Journalismus hart ins Gericht. Dabei kritisierte er unter anderem die Modeerscheinung Gratismedien: Dabei falle die vertragsartige Bindung zwischen Medium und Leser und damit die Verpflichtung der Medien zu einer Berichterstattung im primären Interesse der Leser weg.
Hochwertige Information werde laut Unterberger allerdings auch in vielen bezahlten Medien immer rarer. Der "WZ"-Chefredakteur erklärt das damit, dass es den Verlegern und Fernsehmachern "nicht mehr um ein ethisches Ziel geht, sondern nur noch darum, Geld zu machen". Einen schlechten Einfluss hätten dabei insbesondere die PR-Agenturen. "Bezahlte PR wird mit Berichterstattung vermischt", so Unterberger. Und selbst wo kein Geld fließt, "wird die PR-Maschinerie immer effizienter".
Allgemeines Wahlrecht
Bei der Festveranstaltung wurde auch des allgemeinen Wahlrechts in Österreich gedacht. Der ehemalige Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich erinnerte an die Änderung der Reichstagswahlordnung vor hundert Jahren als einen "wichtigen Schritt" in die richtige Richtung. Damals hatte das allgemeine Wahlrecht jedoch noch relativ wenig mit dem heutigen Verständnis zu tun.
So waren viele Bürger ausgeschlossen, betonte Adamovich. Dass etwa Frauen nicht wählen durften, habe man gleichsam als selbstverständlich akzeptiert. Auch waren die Wahlkreise ungerecht strukturiert.
Printausgabe vom Donnerstag, 13. Dezember 2007
Online seit: Mittwoch, 12. Dezember 2007 20:27:36
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