Asylgerichtshof: Experten drängen auf Einrichtung

Prokop will sich nicht festlegen.

SPÖ mahnt
"Pakttreue" ein.

Asyl in Not-Obmann Genner geht vor Gericht.
Wien. Die von Rechtsexperten geforderte Einrichtung eines Asylgerichtshofs ist auch Innenministerin Liese Prokop ein Anliegen, wie sie am Donnerstag sagte. Die baldige Errichtung dieser Institution scheint aber nicht in Sicht. Denn Prokop setzt auf Zeit: Die Aktion dürfe kein Schnellschuss sein, sondern bedürfe einer guten und genauen Vorbereitung. Man müsse sich anschauen, wohin der Asylgerichtshof gehöre und wie er am besten in das Rechtssystem eingegliedert werden könne. Derzeit sei ein entsprechendes Konzept in Ausarbeitung, erste Ergebnisse sollen im Mai präsentiert werden.
Die Innenministerin verwies darauf, dass der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) personell um ein Drittel aufgestockt wurde. Sie erwarte sich dadurch schnellere Entscheidungen.
Von einem "Schnellschuss", vor dem Prokop warnt, könne keine Rede sein, meinte SPÖ-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni, dazu. Eher werde der Eindruck erweckt, die Regierung wolle das Problem bewusst hinauszögern, um weiter eine "Sündenbock-Politik" mit Asylwerbern betreiben zu können.
Parnigoni mahnte von Prokop "Pakttreue" ein: Die SPÖ habe dem neuen Asylgesetz im Sommer zugestimmt. Gleichzeitig habe man sich in einem Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP auf die baldige Errichtung eines Asylgerichtshofs geeinigt.
Verwaltungsgerichtshof ist "überlastet"
Auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), Clemens Jabloner, Richter-Präsidentin Barbara Helige, der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer Harald Bisanz und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer pochen auf eine rasche Einrichtung eines Asylgerichtshofs.
Dies wäre die einzige effektive Maßnahme zur erheblichen Verkürzung des Asylverfahrens und damit zur Reduzierung der hohen Grundversorgungskosten bei den Asylwerbern, argumentieren sie. Mit einem weiteren Abwarten würden Mehrkosten bis zu 30 Millionen Euro jährlich in Kauf genommen. Denn mit der Überführung des Ubas in einen Asylgerichtshof wären die Voraussetzungen erfüllt, dass der VwGH nur noch zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen angerufen werden kann.
Die Einrichtung des Asylgerichtshofes würde Kapazitäten beim VwGH frei machen, sagte Bisanz. Jabloner betonte aber, kein "Bundesasylgericht um jeden Preis" zu wollen. So dürfe es durch ein Asylgericht zu keiner Verschlechterung des Rechtsschutzes kommen, der VwGH müsse anrufbar bleiben.
Da es im Asylbereich um elementare Menschenrechte gehe, sei die Übertragung der für die Richter geltenden hohen Standards auf das Asylwesen unabdingbar, betonte Helige.
"Fremdenpolizeigesetz ist verfassungswidrig"
Der Obmann von "Asyl in Not", Michael Genner, geht indes aufgrund des Fremdenpolizeigesetzes vor das Verfassungsgericht. Laut Gesetz mache er sich strafbar, wenn er "mit Vorsatz" einem Fremden den unbefugten Aufenthalt erleichtert. Als Rechtsberater einer NGO sei er davon unmittelbar betroffen, so Genner.
Printausgabe vom Freitag, 27. Jänner 2006
Update: Donnerstag, 26. Jänner 2006 19:01:00