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Vertrag von Lissabon: Karlsruher Juristen sprechen von "freiheitsgefährdender Tendenz"

EU-Referendum per Urteil?

CSU-Politiker Peter Gauweiler – hier im Gerichtssaal – will über das Karlsruher Verfassungsgericht den EU-Vertrag von Lissabon zu Fall bringen. Foto: ap

CSU-Politiker Peter Gauweiler – hier im Gerichtssaal – will über das Karlsruher Verfassungsgericht den EU-Vertrag von Lissabon zu Fall bringen. Foto: ap

Aufzählung Bedenken wegen neuer Kompetenzen im Strafrecht.
Aufzählung Kandidatin Gesine Schwan für Volksentscheide.

Karlsruhe. Die Präsidentschaftskandidatin der SPD, Gesine Schwan, hat sich für Volksentscheide in EU-Fragen ausgesprochen. Wenn Volksentscheide, etwa über Themen wie den Lissabon-Vertrag, "richtig dosiert" seien, "können sie die öffentliche Meinung mobilisieren". Ein Volksentscheid über den Reformvertrag könnte aber auch am Ende eines Verfahrens stehen, das das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe derzeit durchführt. In einer zweitägigen mündlichen Anhörung deutete manches daraufhin, dass die Richter den Reformvertrag kritisch sehen.

So sahen sich die Vertreter der Bundesregierung und des Bundestages, unter ihnen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), mit kritischen Fragen konfrontiert. Verfassungsrichter Udo Di Fabio, Berichterstatter in dem Verfahren, bemerkte zu Innenminister Schäuble: "Muss man nicht fragen: Ist die Kompetenz, die jemand gewinnt, ein Gewinn für die Freiheit? Ist der Gedanke des Immer-Mehr in der Tendenz nicht freiheitsgefährdend?"

Als Regierungsvertreter meinten, die EU werde mit ihren neuen Kompetenzen zurückhaltend umgehen, führten die Juristen ins Treffen, die Union habe ihre bisherigen Kompetenzen schon ausgreifend ausgelegt.

Auch die Kläger kamen freilich nicht ungeschoren davon. Unter ihnen, die mehrere Verfassungsbeschwerden und Organklagen gegen den Vertrag eingebracht haben, befinden sich Vertreter unterschiedlichster politischer Richtungen, vom streitbaren CSU-Politiker Peter Gauweiler bis zur Linksfraktion im Bundestag. Udo di Fabio fragte den Prozessvertreter Gauweilers, ob es nicht überzeichnet sei, wenn er die Rechte des Bundestags angesichts des Europarechts als entleert sehe. Gertrude Lübbe-Wolff fragte, weshalb die schon bisher geltende Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts bei Kompetenzüberschreitungen der EU nicht mehr genügen solle.

Einig sind sich die Kritiker darin, dass das deutsche Parlament mit dem Abkommen zu viel Macht an die europäische Ebene abgeben müsse, die wiederum nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei. Gauweiler-Vertreter Dietrich Murswiek übte am Mittwoch außerdem heftige Kritik am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der "keine neutrale Instanz" sei. Er räume der EU vermehrt Zuständigkeiten ein – Murswiek nannte das jüngste Urteil zur Vorratsdatenspeicherung als Beispiel.

Scheitern mit Folgen

Sollten die Karlsruher Richter inhaltliche Änderungen an dem Regelwerk verlangen, wäre es vermutlich gescheitert. Dass es nach einem entsprechenden Richterspruch neue Verhandlungen und Abstimmungen in allen 27 EU-Staaten gibt, ist äußerst unwahrscheinlich. Ein Scheitern des Vertragswerks hätte wiederum Auswirkungen auf den EU-Erweiterungsfahrplan: Nach dem Willen einiger Politiker sollen ohne den Vertrag von Lissabon keine neuen Staaten in die EU aufgenommen werden. Mögliche Neumitglieder wie Kroatien und Island müssten dann wohl lange auf einen Beitritt warten. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter über die Beschwerde wird für Mai oder Juni erwartet.

Printausgabe vom Donnerstag, 12. Februar 2009
Online seit: Mittwoch, 11. Februar 2009 18:18:11

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