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Rechts.Logbuch

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Welche Gefahren gibt es bei Unter- und Überversicherung?

Die Versicherungssumme sollte stets dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache wie etwa dem Gebäude oder Hausrat entsprechen. Das ist nämlich die Voraussetzung für den vollen Ersatz eines Schadens. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

"Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht zur Gänze, sondern nur anteilig", erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Völkl, Experte für Versicherungsrecht. Zum Beispiel: Der Gesamtwert eines Gebäudes beträgt eine Million Euro, die Versicherungssumme aber nur 500.000 Euro. Bei einem Feuerschaden von 100.000 Euro werden nur 50 Prozent, also 50.000 Euro, ersetzt, denn das Gebäude war ja auch nur auf die Hälfte versichert.

Eine teure Überraschung kann es für den Versicherungsnehmer geben, wenn ihn der Versicherer erst nach erfolgter Schadensbehebung von der Unterversicherung informiert. Möglicherweise hätte der Versicherungsnehmer Teile des Schadens selbst repariert, wäre ihm die Unterversicherung von Anfang bekannt gewesen. Denn der Versicherungsnehmer muss nämlich für den nicht gedeckten Teil der Rechnung aufkommen.

Eine Überversicherung, also zu viel Versicherungsschutz, ist nicht nur teuer, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Bei der Überversicherung bezahlt der Versicherungsnehmer zu hohe Prämien, da sich diese am bemessenen Wert der jeweiligen Sache orientieren. Kommt es zu einem Schadensfall, wird die Versicherung aber nur den tatsächlichen Schaden ersetzen. "Dem Versicherungsnehmer ist durch die überhöhten Prämienzahlungen ein Nachteil entstanden", sagt Völkl.

Ähnliches ist bei einer Doppelversicherung der Fall. Laut Völkl muss der Versicherer trotz der doppelten Prämie den Schaden nur einmal ersetzen. Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich, rät der Rechtsanwalt, die Prämie herabzusetzen oder aufzuheben. Bei Abschluss einer Sachversicherung sollte daher der Wert der Sache genau bemessen werden.

Diese Kolumne wird von der Rechtsredaktion der Wiener Zeitung in inhaltlicher Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Wien produziert. Wir empfehlen, bei konkreten Problemen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. In der Kammer werden Ihnen auch gerne Spezialisten fr Ihre Frage genannt (Tel. 01/533 27-18).

Printausgabe vom Samstag, 30. Jänner 2010
Online seit: Freitag, 29. Jänner 2010 17:14:00

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