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Zuerst Vorarlberg, dann der Bund und das Burgenland: In Österreich wird nach einem de facto Arbeitsverbot die Arbeitspflicht für Asylwerbende eingeführt. Es ist ein Drahtseilakt zwischen sinnstiftender Beschäftigung und populistischen Ansagen.
Manchmal schupft John mit den Bewohner:innen am Gang vorsichtig Bälle. Oder er geht mit Maria eine Runde spazieren. Auf Deutsch kann er „Guten Morgen“ sagen. Und: „Wie geht`s?“ Und: „Was magst du? Einen Kaffee oder Cappuccino?“ Mit Englisch könnte sich John besser verständigen.
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Englisch können die Bewohner:innen im Sozialzentrum Satteins allerdings meistens nicht. Der Altersschnitt liegt jenseits der 75 Jahre. Aber einige der Bewohner:innen könnten auch auf Deutsch nicht mehr verbalisieren, welche Art von Kaffee sie aus dem Vollautomaten gedrückt bekommen möchten: In der hinteren Hälfte des Frühstücksraums sitzen oder lehnen jene zusammengesunken, die sogar Hilfe beim Essen brauchen. Dort nützt eine mitfühlende Einstellung mehr als Sprachkenntnisse. Es sind einige solcher Pflegefälle hier.
Petra vom Betreuungspersonal sagt: „Ein Lächeln versteht man auf der ganzen Welt.“
John lächelt gern hier, in Vorarlberg, in Satteins. An einem Tag in der Woche kommt er für zwei Stunden hierher, seit Februar. Seit er in Vorarlberg gelandet ist. In Österreich ist er seit dem 2. September 2024. Er weiß das Datum genau. Da hat er dann sein Asylgesuch eingereicht. Seitdem ist er in der Warteschleife. Der Bescheid mit Ja oder Nein könnte morgen kommen. Oder in einem Jahr. John hat keine Ahnung. Das System dauert eben.
John kommt aus Uganda und ist schwul. Als er 13 war, haben ihn seine Eltern deswegen verstoßen. Er lebte, wie alle Homosexuellen in dem ostafrikanischen Land, in der ständigen Angst, erwischt zu werden. Denn dann wird man verprügelt oder kommt ins Gefängnis, „oder man verschwindet und niemand weiß, was aus einem geworden ist“, erzählt John. In Österreich schätzt er am meisten „die Menschenrechte“. Und dass er keine Angst haben muss.
John hat sich in Uganda zuerst als Automechaniker durchgeschlagen und dann im Marketing gearbeitet. Jetzt kann er sich vorstellen, eine Ausbildung im Pflegebereich zu beginnen – wenn er denn endlich einen positiven Asylbescheid bekäme. Ohne Status gibt es keine Ausbildung.
In Satteins ist seine Sexualität egal. Hier ist man froh, ein Lächeln zu sehen. Und ist dankbar für ein extra Paar Hände, um mit einer Person im Rollstuhl eine Runde drehen zu können.
Die zwei Stunden in der Woche, die John in Satteins verbringt, geben seiner Woche Struktur, sagt er. Ansonsten würde er nur in seinem Zimmer sitzen und in Depressionen verfallen. In seinem Wohnhaus gibt es viele Asylwerber:innen. Doch John ist der einzige, der Englisch spricht. Mit Somalier:innen, Syrer:innen und Afghan:innen kann er sich nur über die paar Brocken Deutsch verständigen, die alle lernen müssen.
John würde gerne mehr als die zwei Stunden arbeiten. Aber seine an sich harmlos wirkende Tätigkeit unterliegt vielen Reglementierungen.
Die Pflichtarbeit ist ein Politikum
Denn John ist derzeit einer von drei Asylwerber:innen, die regelmäßig in dieses Sozialzentrum fahren, um dort ein bisschen mit anzupacken.
Die Bewohner:innen freut es. Die Pflege freut es. John freut es. Man tut, was gerade anfällt. Menschen von ihren Zimmern holen. Wasser nachschenken. Heruntergefallenes aufheben, Tische wischen. Steckspiele mit den fitteren Bewohner:innen spielen. Oder Mensch ärgere dich nicht.
Es wirkt harmonisch.
Was John wahrscheinlich nicht weiß: Seine Hilfstätigkeiten sind ein Politikum, das inzwischen ganz Österreich betrifft.
Denn John ist nicht zufällig im Sozialzentrum Satteins gelandet. Das Land Vorarlberg macht es seit längerem vor, der Bund ist nachgezogen, das Burgenland und jetzt auch Kärnten wollen nacheifern, in unterschiedlichen Geschwindigkeiten.
Es geht um die Pflichtarbeit für Asylwerbende. Damit sie, überspitzt formuliert, nicht mehr „am Hauptplatz herumsitzen”, sondern dem Land auch etwas „zurückgeben“.
Gegen das Ausgenützt werden
„Wer arbeiten will, wer etwas leisten will (…), findet bei uns seinen Platz. Wer meint, er kann unser Sozialsystem ausnützen und nichts zur Gemeinschaft beitragen, der soll es hier schwer haben", sagte der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). „Man kann in Vorarlberg nicht gegen uns, nicht neben uns, sondern nur mit uns leben", betonte Wallner in seiner Budgetrede 2023.
Nachdem Wallner die Idee lanciert hat, ist der Bund 2024 nachgezogen (für jenen Bruchteil an Asylwerber:innen, der sich in Bundesbetreuung befindet und noch nicht auf die Länder aufgeteilt worden ist). Kärnten hat ebenfalls die Arbeitspflicht angekündigt. Das Burgenland hat unter der rot-grünen Landesregierung eine besonders scharfe Arbeitspflicht nachgelegt, die seit Sommer 2025 gilt.
Die Botschaft ist klar: Man werde härter durchgreifen gegen jene Asylwerber:innen die, wie Wallner und manch andere Politiker:innen suggerieren, unser Sozialsystem zum eigenen Vorteil missbrauchen.
„Österreich ist sehr schnell von einem Arbeitsverbot in eine Arbeitsplicht umgeschwenkt“, sagt dazu Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der Plattform Asylkoordination Österreich.
Denn das Stereotyp des scheinbar untätigen Herumsitzens am Hauptplatz und die Rahmenbedingungen für sein Entstehen sind nämlich zum großen Teil hausgemacht.
Vom Arbeitsverbot zur Arbeitspflicht
Grundsätzlich will EU-Recht, dass Asylwerber:innen ab sechs Monaten Aufenthalt Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. In Österreich hat das lange Zeit der sogenannte Bartenstein-Erlass verhindert. Der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) hat 2004 intern an das AMS weitergegeben, dass für Asylsuchende keine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen ist.
Es war – bis zur Aufhebung 2021 seitens des Verfassungsgerichtshofs – die Politik Österreichs, bei Asylsuchenden auf Abschottung zu setzen. Möglichst keine Integration, sonst bekommen die noch einen Aufenthaltstitel nachgereicht. Was blieb, ist das sichtbare Herumhängen von Asylwerbenden auf öffentlichen Plätzen. Und das Wundern seitens der Bevölkerung, „ob die keine Arbeit haben?“.
Applaus von beiden Seiten?
Ausgerechnet unter dem konservativen Landeshauptmann Markus Wallner hat Vorarlberg als erstes Bundesland eine Kehrtwende dieser Abschottung eingeschlagen. Wallner hat schon 2023 den „Vorarlberg Kodex“ lanciert. Teil davon ist die integrationsfördernde Mitarbeit in Gemeinden für ein Taschengeld. Ein anderer Teil ist eine Unterschrift, mit der sich Asylwerber:innen zu den österreichischen Werten verpflichten. Dem Politprofi Wallner gelang damit ein Kunststück. Jene, die Migration argwöhnisch beäugen, applaudierten für die Werte, die Arbeitspflicht und die Sanktionen, die jetzt in der schwarz-blauen Landesregierung beschlossen worden sind (in Vorarlberg bedeutet das im Prinzip weniger Taschengeld).
Jene, die mit Asylwerber:innen arbeiten, applaudierten, weil sie den Zugang zum Arbeitsmarkt und eine sinnstiftende Tätigkeit seit langem fordern.
Drahtseilakt zwischen Völkerrecht und Lohndumping
Die Pflichtarbeit für Asylwerbende ist ein rechtlicher und humanitärer Drahtseilakt. Das Völkerrecht verbietet Zwangsarbeit. Die österreichischen Gesetze verbieten die Anstellung von Personen, die über keinen positiven Aufenthaltsbescheid verfügen. Und die Gesetze verbieten es auch, Personen in einem anstellungsähnlichen Verhältnis zu beschäftigen und sie mit Taschengeld abzuspeisen. Das wäre Lohndumping und gegenüber anderen Menschen in der Branche nicht fair.
Auf der anderen Seite lässt sich die Nicht-Arbeit von Asylwerbenden hervorragend für eine Neiddebatte instrumentalisieren. Politiker:innen können in ihren Auftritten gegen das Däumchen-Drehen und die vermeintlich vollen Taschen der Asylwerbenden wettern.
Es ist ein Spagat zwischen sinnvoller Tätigkeit und schierer Schikane.
Es hilft gegen die Depression und die Verzweiflung.John
John aus Uganda sagt, er ist dankbar für die Arbeit im Sozialzentrum. Vor allem, weil sie ihn davon abhält, die Wände hochzugehen. „Es hilft gegen die Depressionen und die Verzweiflung“, sagt John im Gespräch mit der WZ. Die ungewisse Zukunft. Die Einsamkeit. Das Fremdsein.
John mag besonders den Umgang mit älteren Menschen. Er sieht in ihnen ein bisschen die Eltern, die er so nicht gehabt hat. Auch wenn sie dement sind oder im Rollstuhl sitzen. Sie akzeptieren John, wie er ist.
„Sie freuen sich über ein Gegenüber und mögen auch die Abwechslung“, sagt die Betreuerin Petra über ihre Schützlinge.
Nicht zu viel arbeiten und auch nicht zu wenig
Richtige Pflegetätigkeiten dürfen Asylwerbende nicht ausführen, das verbietet das Gesetz, sagt Peter Terplan, der die Pflegedienstleitung im Sozialzentrum innehat. Wie viel Arbeit die Asylwerbenden dann im Endeffekt übernehmen, liegt auch am persönlichen Engagement. Es müssen eben Hilfstätigkeiten sein. In Satteins macht man es sich ein bisschen informell aus: wo es gerade gebraucht wird und erlaubt ist, packt man an. Das Sozialzentrum tut sich das Anleiten der Asylwerbenden aus einem sozialen Gedanken heraus an. Denn extra bezahlt wird man für das Suchen von Arbeit, die genau so ist, wie sie sein darf, nicht. „Der Mensch will ja arbeiten und braucht Beschäftigung“, sagt Terplan.
Das ist für viele Gemeinden auch der Knackpunkt. Man möchte ja. Aber man bräuchte jemanden, der koordiniert und die Sprache spricht. Das bedeutet meistens einen beträchtlichen Mehraufwand.
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Wegen des Dickichts der Gesetze wenden sich Gemeinden aus ganz Österreich oft an das Team der Asylkoordination – auch jene, die die Arbeitspflicht noch nicht ins Landesgesetz gegossen haben. Man möchte gerne jemanden auf freiwilliger Basis beschäftigen, aber es ist einfach höllisch kompliziert.
Bund: Früher 40 Euro, jetzt 20 Euro
Der Bund streicht hervor, dass die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit, die seit Juli 2024 besteht, beim Sparen helfe. Obwohl eigentlich laut Gesetz kein regulärer Arbeitsplatz durch die Arbeit der Asylwerbenden ersetzt oder gefährdet werden darf.
Der Kunstgriff des Bundes: Früher gab es monatlich 40 Euro für Asylwerbende in der Bundesversorgung „einfach so“. Das Taschengeld wurde aber mit der Arbeitspflicht halbiert, um ein Anreizsystem zu schaffen. Jetzt können sich Asylwerbende die 20 Euro wieder auf 40 Euro aufbessern, wenn sie dafür etwa Rasenmähen.
Burgenland mit härtestem Gesetz
Das Burgenland ist nach Meinung des Sprechers der Asylkoordination Österreich, Gahleitner-Gertz, mit seinem Modell zur Arbeitspflicht über das Ziel hinausgeschossen. Denn seit Juli 2025 droht hier Asylwerbenden bei zweimaliger Arbeitsverweigerung sogar die Streichung von Grundversorgungsleistungen. Die Arbeitspflicht hat sogar das Ausmaß von 30 Stunden in der Woche – zu je 1,60 Euro.
„Wer dauerhaft Leistungen von der öffentlichen Hand erhält, der muss auch die Verantwortung tragen und der Gesellschaft etwas zurückgeben", betonte Landesrätin Daniela Winkler von der SPÖ. Betreuung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung fallen weg, nur die absolute Basisversorgung bleibt. Das sei der Rechtslage geschuldet, sagte SPÖ-Klubobmann Roland Fürst.
SPÖ-Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil lobt das Modell, das es so nirgendwo sonst” gebe. Das Nachrichtenmagazin Profil hat unterdessen herausgefunden, dass diese Arbeitspflicht im Burgenland bisher nur 20 Personen betrifft.
Kärnten hat die Arbeitspflicht angekündigt, bleibt aber die Umsetzung bisher schuldig.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
- Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention normiert ein Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit. Ausnahmen gelten für Personen in Haft, für die Wehrpflicht, Dienstleistungen im Katastrophenfall, oder Arbeit, die zu normalen Bürgerpflichten gehört.
- „Vorarlberg Kodex“ im Wortlaut
Gesprächspartner:innen
- John aus Uganda
- Pflegepersonal aus dem Sozialzentrum Satteins
- Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich
- Caritas Vorarlberg
Das Thema in anderen Medien
- Profil: Bisher nur 20 Asylwerbende von Arbeitspflicht im Burgenland betroffen (vom 11.9.2025)
- Burgenland.orf.at: 40 Asylwerber arbeiten gemeinnützig (vom 11.11.2025)
- Vorarlberg.orf.at: „Vorarlberg Kodex”: Scharfe Kritik der Opposition
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