Der Überfall der Hamas und der Krieg Israels gegen die Hamas sorgt weltweit für Mitleid für beide Seiten. Das Kriegsrecht ist hingegen emotionslos.
Die Gefühle werden von Fakten befeuert: Im Krieg Israels gegen die Hamas sind bisher mehr als 23.000 Palästinenser:innen getötet worden. Die Zahl steigt täglich. Das israelische Militär gab bekannt, 7.680 Terrorist:innen getötet zu haben. Das bedeutet, mehr als 15.000 Tote sind zivile Opfer, darunter Frauen und Kinder.
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Die humanitäre Situation im Gazastreifen ist unbeschreiblich: Chris Hook, Leiter des im Gazastreifen tätigen Teams von Ärzte ohne Grenzen, sagt, dass Ärzte über die Leichen von Kindern steigen, um andere Kinder zu behandeln, die ebenfalls sterben werden. Weiters sagt Hook: „Die wenigen Glücklichen, die überleben, haben lebensverändernde Verletzungen. Viele Verwundete leiden unter extremen Verbrennungen und schlimmen Knochenbrüchen, die nicht vollständig heilen werden und möglicherweise Amputationen erfordern.“
Ohne jeden Zweifel hat die im Gazastreifen regierende Terrororganisation Hamas mit ihrem Überfall am 7. Oktober 2023 diesen Krieg provoziert. Tatsache ist, dass die Terroristen der Hamas ebenfalls die Zivilbevölkerung attackierten, Frauen und Kinder töteten und Menschen als Geiseln verschleppten. Derzeit befinden sich nach israelischen Angaben noch 136 Jüdinnen und Juden in der Gewalt der Hamas.
Gehören Flächenbombardements zur Selbstverteidigung?
In der Diskussion gehen die Argumente einen Schritt vor und einen zurück: So bezweifelt niemand das Recht Israels, seine Bevölkerung mit Waffengewalt zu verteidigen. Doch können Flächenbombardements noch als Selbstverteidigung gewertet werden? Das Unterbrechen, eventuell gar die Zerstörung der Infrastruktur des Gegners mag von strategischem Nutzen sein – aber ist das Unterbrechen von lebensnotwendiger Wasser-, Lebensmittel-, Medikamenten- und Stromversorgung noch Strategie oder schon Terror?
Die Macht der Bilder und der (oft aus dem Zusammenhang gerissenen und ohne Kontext verbreiteten) Aussagen ist überwältigend. Allerdings bringt jede der beiden Seiten nur das in Umlauf, was ihre Agenda stützt. Tatsache ist, dass die große Zahl ziviler Opfer im Gazastreifen der Hamas nützt, da weltweit der Eindruck einer hemmungslosen Kriegsführung seitens Israels entsteht. Obendrein werden antisemitische Vorurteile, etwa das des „jüdischen Kindermordes“, bedient.
Kein Schutz für die Zivilbevölkerung
Dementsprechend unternimmt die Hamas wenig, um die palästinensische Zivilbevölkerung zu schützen, im Gegenteil: Sie bringt ihre Anlagen in unmittelbarer Nähe von zivilen Einrichtungen unter. Es stehen einander nicht zwei Armeen gegenüber, sondern eine Armee kämpft gegen eine Guerilla-Organisation, die sich weder an Menschen- noch an Kriegsrecht hält. Die israelische Armee hat somit kaum eine Chance, zwischen einem zivilen und einem militärischen Ziel zu unterscheiden.
Die Stimmung kippt
Dennoch ist die Stimmung in der Bevölkerung zugunsten der unter Dauerbeschuss und Flächenbombardements stehenden Palästinenser:innen gekippt: Israel nimmt zu viele zivile Tote in Kauf, als dass man sich mühelos des Gedankens erwehren könnte, es ginge nicht um eine kollektive Bestrafung der Gazastreifen-Palästinenser:innen. Israel, so der derzeit in der Bevölkerung vorherrschende und von diversen Politiker:innen wie dem französischen Staatschef Emmanuel Macron oder der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock mehr oder weniger vorsichtig übernommene Tenor lautet: Israels Vorgehen überschreitet die Grenze des Legitimen.
Was dabei freilich aus dem Blickfeld gerät, ist, dass zwischen Mitleidsgefühlen und Kriegsrechts-Pragmatismus ein Unterschied besteht.
Das Kriegsrecht erlaubt viel, aber nicht alles
Das Haager Recht (dessen Teil die Haager Landkriegsordnung ist) ist im Prinzip ein Abwägungsrecht, das den Kommandanten der kriegführenden Parteien allgemeine Regeln an die Hand gibt; sie sind nach Ermessensspielraum zu befolgen.
Beispielsweise ist zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Zivile Ziele können sich aber in militärische Ziele verwandeln, da alles als militärisches Ziel gilt, was zu einer militärischen Aktion beiträgt. Robert Kolb, Professor für Völkerrecht an der Universität Genf, bringt als überspitztes Beispiel: „Ein Baum, der hilft, Raketen abzuschießen, ist ein militärisches Ziel.“
Angriffe müssen strategische Vorteile bringen
Nach Haager Recht muss ein Angriff einen militärischen Vorteil bringen. Dabei ist auf den Schutz der Zivilbevölkerung zu achten. Allerdings hat auch der Angegriffene die Pflicht, seine Zivilbevölkerung zu schonen. Nicht legitim ist es, sie mit Absicht in Gefahr zu bringen, etwa dadurch, dass militärische und zivile Einrichtungen bewusst vermischt werden.
Eine Warnung vor dem Angriff gilt als akzeptables Mittel, die Zivilist:innen auf gegnerischer Seite zu schützen. Mit der Warnung hat der Angreifer seine Pflicht erfüllt.
Gretchenfrage Verhältnismäßigkeit
Vor einem Angriff ist die Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Schaden abzuwägen. Ein Angriff gilt dann als rechtswidrig, sagt Kolb, wenn die erwarteten Kollateralschäden den erwarteten Nutzen übersteigen. Das US-Militär hat das in Zahlen festgelegt: Um eine wichtige Person des Gegners auszuschalten, können 20 bis 25 Menschen als Kollateralschaden in Kauf genommen werden.
In den Diskussionen wird derzeit ein Kampf um die Zahl der zivilen Opfer auf palästinensischer Seite ausgetragen. So argumentiert die eine Seite, dass die abnorm hohe Zahl der Opfer auf Zahlen der Hamas beruht und nicht verifizierbar sei; die andere Seite argumentiert, dass in allen bisherigen Auseinandersetzungen zwischen der Hamas und Israel die durch die Hamas bekanntgegebenen Opferzahlen von der UNO bestätigt wurden.
Operiert man indessen mit den Zahlen ziviler Opfer, die das US-Militär für akzeptabel erachtet, wenn es darum geht, relevante Personen des Gegners auszuschalten, wird die Diskussion um die konkrete Zahl ziviler Opfer im Gazastreifen hinfällig. Dann nämlich liegt, so zynisch es klingt, die Zahl von 15.000 zivilen Opfern wesentlich unter der als Kollateralschäden akzeptierten Zahl. Sie würde sich bei 7.680 getöteten Terrorist:innen auf bis zu 192.000 tote Menschen belaufen.
Es ist wohl unmöglich, an dieser Stelle keinen Kloß im Hals zu spüren.
Der wackelige Sonderstatus
Einer der Hauptvorwürfe gegen die israelische Armee sind Angriffe auf medizinische Einrichtungen, etwa das Al-Shifa-Spital. Tatsächlich gilt, gemäß dem Haager Recht, für Spitäler, und zwar sowohl für zivile wie für Militärspitäler, ein spezieller Schutzstatus: Prinzipiell dürfen sie auch dann nicht angegriffen werden, wenn sie einen militärischen Beitrag zum Krieg leisten. Allerdings verlieren sie diesen Sonderstatus, sobald dem Angriff eine Vorwarnung vorausgeht.
Nach israelischen Angaben sind im Fall des Al-Shifa-Spitals ebenso Vorwarnungen vorausgegangen wie bei sämtlichen Angriffen, sobald Kollateralschäden anzunehmen sind.
(Übrigens dürfen nach Haager Recht auch Atomkraftwerke wie etwa das von Saporischschja in der Ukraine angegriffen werden, wenn das Kraftwerk kriegswichtig genug ist, um die zu erwartenden Kollateralschäden in Kauf zu nehmen.)
Ein auf allen Ebenen atypischer Konflikt
Kolb räumt dabei ein, dass der Nahostkonflikt insgesamt auf allen Ebenen atypisch ist. Somit ist auch dem Gazakrieg schwer mit Kriegsordnungen beizukommen.
Prinzipiell beginnt es damit, dass, so Kolb, Krieg im Rechtssinn nur zwischen Staaten möglich ist. Da der politische Status des Gazastreifens unklar ist und Israel den Gazastreifen ohnedies nicht als Staat anerkennt, handelt es sich rechtlich beim Krieg Israels gegen die Hamas nicht um einen Krieg, sondern um einen bewaffneten Konflikt. Da zumal auf der israelischen Seite eine reguläre Armee kämpft, die ihre Aktionen im Vorfeld von Juristen auf Legitimität überprüfen lässt, auf der anderen Seite aber Guerilleros stehen, die ihre mögliche Überlegenheit einzig und allein daraus beziehen, sämtliche Regeln zu missachten.
Israel wegen Völkermord angeklagt
Vor diesem Hintergrund begann am Donnerstag, 11. Jänner, vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag ein Verfahren, in dem sich Israel gegen den Vorwurf des Völkermords verteidigen muss. Die südafrikanische Regierung von Präsident Cyril Ramaphosa wirft Israel vor, dieses Verbrechen an den Palästinenser:innen zu begehen.
Die Anschuldigungen wiegen deshalb so schwer, da die Existenz Israels zumindest mittelbar aus dem Völkermord der Nationalsozialist:innen an den Jüdinnen und Juden hervorgegangen ist. Daher gehört die Ablehnung von Völkermord jeglicher Art zum Selbstverständnis Israels. Der israelische Präsident Benjamin Netanjahu hat deshalb beschlossen, die Anschuldigungen zu verhandeln, um sie aus dem Weg zu räumen.
Sofortmaßnahmen könnten angeordnet werden
Sollte der Gerichtshof zum Schluss kommen, dass ausreichend Anhaltspunkte für einen Genozid im Gazastreifen bestehen, könnte er Sofortmaßnahmen anordnen. Beispielsweise könnte er Israel verurteilen, einen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Nahrung und Trinkwasser zu ermöglichen. Er könnte Israel sogar dazu verurteilen, die Kampfhandlungen einzustellen.
Der UN-Gerichtshof verfügt zwar über keine Zwangsmaßnahmen, sein Urteil ist aber völkerrechtlich bindend. Es wird ihm „politisches Gewicht“ zugesprochen. Als der Gerichtshof freilich die Russische Föderation nach der Invasion der Ukraine zum sofortigen Abzug verurteilte, zeigte sich der russische Präsident Wladimir Putin unbeeindruckt.
Die toten Kinder bleiben in Erinnerung
Doch gleichgültig, wie das Verfahren gegen Israel ausgehen wird, und ungeachtet dessen, was das Kriegsrecht zulässt: In den Köpfen der Menschen bleibt haften, dass Ärzt:innen über die Leichen von Kindern steigen, um andere Kinder zu operieren, die wahrscheinlich trotz der Hilfe nicht überleben können.
Das ist das Gesicht des Krieges. Wer meint, ihn durch Rechtsordnungen zähmen zu können, versteht sein Wesen nicht.
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Infos und Quellen
Genese
Dieser Artikel hat mehrere Ursachen: Einerseits häufen sich die Vorwürfe, Israel würde Kriegsverbrechen begehen. Andererseits sind die Bilder aus dem Gazastreifen und die Berichte über die humanitäre Lage alarmierend. Zudem wurde Israel von Südafrika beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag des Völkermordes an den Palästinenser:innen angeklagt.
Gesprächspartner
Der Schweizer Jurist Robert Kolb lehrt seit 2007 Völkerrecht an der Universität Genf. Er ist auf humanitäres Völkerrecht spezialisiert. Mehrfach war er Berater für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie das Schweizer Departement für auswärtige Angelegenheiten. Kolb ist Mitglied der Sektion für Kriegsvölkerrecht beim Schweizer Armeestab. Im Krieg Israels gegen die Hamas ist seine Position, dass die Achtung des Völkerrechts in Israels eigenem Interesse liegt.
Daten und Fakten
Ärzte ohne Grenzen ist eine unabhängige, unpolitische und nicht religiös gebundene internationale Organisation, die sich selbst folgendermaßen definiert: „Ärzte ohne Grenzen hilft Menschen in Not, Betroffenen von natürlich verursachten oder von Menschen geschaffenen Katastrophen sowie von bewaffneten Konflikten, ohne Diskriminierung und ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, religiösen oder politischen Überzeugung. Im Namen der universellen medizinischen Ethik und des Rechts auf humanitäre Hilfe arbeitet Ärzte ohne Grenzen neutral und unparteiisch und fordert völlige und ungehinderte Freiheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Unsere Mitarbeiter:innen verpflichten sich, die ethischen Grundsätze ihres Berufsstandes zu respektieren und völlige Unabhängigkeit von jeglicher politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Macht zu bewahren. Als Freiwillige sind sie sich der Risiken und Gefahren ihrer Einsätze bewusst. Sie verzichten auf das Recht, für sich und ihre Angehörigen Entschädigungen zu fordern, außer denjenigen, die Ärzte ohne Grenzen zu leisten imstande ist.“
Unter Flächenbombardement versteht man das Bombardement großer Flächen mit einer Vielzahl von Bomben, die von Flugzeugen abgeworfen werden. Bei einem Flächenbombardement geht es nicht darum, bestimmte Punkte zu treffen, sondern um die Zerstörung weiter Zielzonen, innerhalb derer sich militärisch relevante Ziele befinden. Flächenbombardements richten dabei die größtmögliche Zerstörung an, wobei zwischen militärischen und zivilen Zielen kein oder nur ein geringer Unterschied gemacht wird. Als psychologischen Effekt sollen Flächenbombardements eine Demoralisierung der gesamten Bevölkerung erreichen. Diesbezüglich haben sie sich allerdings in der Kriegsgeschichte als wirkungslos bis kontraproduktiv erwiesen.
Guerilla, auch „Guerrilla“ geschrieben, ist in der Wortbedeutung eine Verkleinerung von „guerra“, des spanischen bzw. italienischen Wortes für „Krieg“, und bedeutet demnach in etwa „Kleinkrieg“. Charakteristisch für die Guerillataktik ist die Missachtung von Kriegsregeln, etwa dem Tragen von Uniformen und der Unterscheidung von zivilen und militärischen Zielen. Die Haager Landkriegsordnung bezeichnet die Guerrilla als „unkonventionelle Kriegführung“.
Das Kriegsrecht basiert historisch auf der Brüsseler Konferenz von 1874, die erstmals Regeln für die Kriegsführung aufstellte. Diese wurden in den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sowie in Zusatzprotokollen 1954 und 1977 weiterentwickelt. Basierend auf der 1946 gefällten Entscheidung des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg wird für international bindendes Recht angesehen, dass die Prinzipien der Haager Landkriegsordnung auch für Staaten und nichtstaatliche Konfliktparteien bindend sind, die den Abkommen selbst nicht beigetreten sind. Verstöße gegen das Haager Recht können auf der Grundlage des am 17. Juli 1998 verabschiedeten und am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als „schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949“ sowie „schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche“ vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebracht werden.
Das Al-Shifa-Spital (auch Al-Schifa-Krankenhaus und Dar-al-Shifa-Krankenhaus) ist das zentrale Krankenhaus im Gazastreifen. Es befindet sich im Stadtteil Rimal in Gaza-Stadt. Der Name Dar al-Schifa bedeutet übersetzt „Haus der Heilung“. Während der israelischen Militärpräsenz im Gazastreifen wurde das Al-Shifa-Spital in den 1980er-Jahren erweitert und modernisiert. Im Krieg Israels gegen die Hamas meldete die Weltgesundheitsorganisation katastrophale Zustände im Al-Shifa-Spital, die aufgrund des von Israel gezielt verursachten Wasser- und Strommangels eingetreten seien. Am 15. November 2023 drangen israelische Soldaten in einen Teil des Krankenhauses ein. Das israelische Militär teilte in der Folge mit, dass es Brutkästen und Babynahrung in das Krankenhaus gebracht habe; ferner habe das israelische Militär im Krankenhaus fünf Hamas-Terroristen getötet. Tatsächlich soll das Krankenhaus von der Hamas militärisch genützt worden sein. 2014 berichtete die Washington Post, die Hamas würde das Krankenhaus als faktisches Hauptquartier nützen.
Das ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja befindet sich direkt am Kachowkaer Stausee, der durch den Dnepr gebildet wird. Zusammen mit dem konventionellen Kraftwerk Saporischschja liefert es rund 23 Prozent des gesamten in der Ukraine gewonnenen Stroms. Am 6. Juni 2023 zerstörten russische Kräfte den aus Beton bestehende Teil des Kachowka-Staudamms und das Gebäude des Wasserkraftwerks. Das Kraftwerk hatte bereits im März 2022 kriegsbedingte Schäden erlitten. Derzeit ist das Atomkraftwerk von russischen Truppen besetzt. Laut ORF-Meldung vom 4. Jänner 2024 wurden Fachleute der Internationalen Atomenergiebehörde daran gehindert, die Reaktorhallen von drei Blöcken im Atomkraftwerk Saporischschja zu inspizieren.
(Matamela) Cyril Ramaphosa, am 17. November 1952 in Johannesburg geboren, ist seit 2018 der Präsident Südafrikas. Ramaphosa hat sich einen Namen gemacht als Anti-Apartheid-Aktivist, Gewerkschaftler und erfolgreicher Geschäftsmann mit McDonald-Franchises, Immobilien und Minen sowie einer Leidenschaft für die Viehzucht. Er gilt als kluger Verhandler und soll Nelson Mandelas erste Wahl für dessen Nachfolge als Staatschef gewesen sein. Dass Ramaphosa Israel wegen Genozids vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag bringt, hat den Grund, dass im südafrikanischen Selbstverständnis eine Parallele besteht zwischen der Anti-Apartheidbewegung Südafrikas und dem Befreiungskampf der Palästinenser:innen. So bekannte der frühere südafrikanische Staatschef und Friedensnobelpreisträger Nelson Mandela (1918-2013): „Wir identifizieren uns mit der PLO (Palestine Liberation Organization, Anm.), weil sie, genau wie wir selbst, für das Recht auf Selbstbestimmung kämpft.“
Israel vor dem Internationalen Gerichtshof: Der Internationale Gerichtshof (IGH; französisch Cour internationale de Justice, CIJ; englisch International Court of Justice, ICJ) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er ist nicht identisch mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Um eine Verurteilung Israels zu erzielen, müsste Südafrika den Willen zum Völkermord an den Palästinenser:innen nachweisen. Südafrika bezieht sich in seiner Anklage auf die Konvention zur Prävention und Bestrafung des Völkermordes von 1948. Diese sogenannte „Völkermordkonvention" ist ein internationaler Vertrag, dem Israel, Südafrika und die meisten anderen Staaten zugestimmt haben. Sie definiert Völkermord als Handlungen, „die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten". Dass eine Verurteilung Israels auf dieser Basis gelingt, gilt indessen als unwahrscheinlich. Dennoch kann sich das Verfahren jahrelang hinziehen. Deshalb hat Südafrika den Gerichtshof gebeten, „vorläufige Maßnahmen" anzuordnen, um sicherzustellen, dass Israel die Völkermordkonvention einhält.
Quellen
Ärzte ohne Grenzen: Gaza
Washington Post in The Algemeiner: Shifa Hospital in Gaza City ‘Has Become a De Facto Headquarters for Hamas Leaders, Who Can Be Seen in Hallways and Offices’
MSF (Ärzte ohne Grenzen): No safe place in Gaza as people are crushed by continuous bombing
Jüdische Allgemeine: Noch 136 Geiseln in der Gewalt der Hamas
Stern: Will Israel den Gazastreifen zerstören? Aussagen aus dem Netz im Faktencheck
Bundesministerium für wissenschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
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FAZ: Was heißt hier Ausgewogenheit? (Bezahlschranke)
BR24: Israel und Gaza: Der Krieg der Bilder auf Social Media
Der Standard: Keine internationalen Medien in Gaza: Krieg um die Vorherrschaft in der Berichterstattung
Deutschlandfunk: Von der Sehnsucht nach Hoffnung und Perspektiven
Spiegel: Israel beginnt angeblich mit Flutung von Hamas-Tunneln