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Was seriös klingt, ist oft eine brutale Maßnahme gegen nachvollziehbare Fluchtursachen. Hinzu kommt, dass jene Menschen, die flüchten müssen, stets neue Wege finden werden.
Österreich wird demnächst ein sogenanntes Mobilitätsabkommen mit der zentralasiatischen Republik Usbekistan abschließen. Der Akt soll im Mai feierlich vor Ort abgesegnet werden. Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger werden daran teilnehmen. Doch was der Öffentlichkeit als großer und wichtiger Schritt in Sachen Migration verkauft wird, hat viele Schattenseiten. Dies ist keine Ausnahme, sondern meist die Regel bei bilateralen Abkommen wie den nun anstehenden mit Usbekistan.
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Doch alles der Reihe nach: Was lässt sich eigentlich allgemein über den postsowjetischen Staat, der gleich an mehrere Krisen- und Konfliktherde grenzt, sagen? Usbekistan ist eine präsidentielle Republik mit stark autoritären Zügen. Es gibt zwar unterschiedliche Parteien, doch alle unterstützen mehr oder weniger den Präsidenten, der vollständig die Macht innehat und – falls alles nach seinem Plan verläuft – noch elf weitere Jahre im Amt bleiben kann.
Schawkat Mirsijojew regiert bereits seit 2016 und wäre damit 21 Jahre lang usbekischer Staatspräsident. Bereits 2003 fungierte er als Premierminister unter Islom Karimov, dem ersten Präsidenten und de facto Diktator Usbekistans nach dem Fall der Sowjetunion.
Nichts ist gratis
Das neue Abkommen soll, wie der Name schon sagt, „Mobilität“ erleichtern. Konkret bedeutet dies, dass usbekische Arbeitskräfte einfacher nach Österreich kommen können. Visahürden für Student:innen und qualifizierte Usbek:innen, die der österreichische Arbeitsmarkt benötigt, sollen aufgehoben werden.
Doch nichts davon ist gratis. Im Gegenzug muss Usbekistan abgeschobene Geflüchtete aus Österreich aufnehmen. Dies betrifft nicht nur die eigenen Staatsbürger:innen, sondern vor allem Menschen aus dem Nachbarland Afghanistan und anderen Drittstaaten in der Region, die derzeitwieder zunehmend instabiler wird.
Österreichs Abkommen mit Usbekistan ist demnach ein Puzzleteil in der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das 2024/25 verabschiedet wurde und nun auf Kosten der Menschen vor Ort und jener, die sich bereits innerhalb der EU befinden, schrittweise in Kraft tritt.
Neokoloniale Deals
Ein gewichtiger Teil dieser Strategie und all jener damit zusammenhängenden Abkommen mit autoritären Staaten ist auch die intensive Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei, Armee, Küstenwache oder dem Geheimdienst, die Errichtung von brutalen Grenzregimen und, wie nun mehrfach angedeutet wurde, der Aufbau von sogenannten Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU. Von allen namhaften Menschenrechtsorganisationen der Welt werden diese dystopischen Entwicklungen bereits seit Jahren kritisiert.
Die meisten „Migrationsabkommen“ sind nämlich neokoloniale Deals, die die Realitäten vor Ort einfach ausblenden, Menschenrechte mit Füßen treten und zugunsten westlicher Regierungen und lokaler autoritärer Strukturen durchgesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Deals – abgesehen von Gewalt und massiven Subventionierungen für fragwürdige Akteure – wenig bewirken. Wer seine Heimat verlassen und fliehen muss, tut das – und findet stets neue Routen und Möglichkeiten, um an sein Ziel anzukommen.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
- Das Abkommen: Das aktuelle Migrations- und Mobilitätsabkommen zwischen Österreich und Usbekistan (Finalisierung Mai 2026) basiert auf dem Prinzip des strategischen Austauschs: Österreich erhält die Zusage für eine konsequente Rücknahme abgewiesener Asylwerber:innen und nutzt Usbekistan zudem als logistischen Partner für Rückführungen in die Region (Zentralasien). Im Gegenzug werden legale Migrationswege für usbekische Fachkräfte in Mangelberufe (vor allem Pflege und Technik) geschaffen und Visaverfahren für Studierende erleichtert. Ziel ist es, sogenannte illegale Migration durch kontrollierte, arbeitsmarktgesteuerte Mobilität zu ersetzen und die sicherheitspolitische Kooperation zu stärken.
- Politisches System Usbekistans: Das politische System Usbekistans ist eine zentralistische präsidentielle Republik mit stark autoritären Zügen, in der die Macht fast vollständig beim Staatsoberhaupt konzentriert ist. Seit der Verfassungsreform 2023 ist die Amtszeit des Präsidenten auf sieben Jahre verlängert, was dem amtierenden Präsidenten Schawkat Mirsijojew eine langfristige Herrschaft ermöglicht. Zwar verfolgt das Land einen wirtschaftlichen Öffnungskurs, doch gibt es im Parlament keine echte Opposition, die Justiz ist nicht unabhängig und die politische Teilhabe der Zivilgesellschaft bleibt durch staatliche Kontrolle und einen starken Sicherheitsapparat massiv eingeschränkt.
- GEAS: Das Gemeinsame Europäische Asylsystem wurde 2024 umfassend reformiert, um die sogenannte irreguläre Migration in die EU durch striktere Regeln an den Außengrenzen und eine solidarischere Verteilung zu steuern. Kern der Reform sind verpflichtende Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen, bei denen bereits an der EU-Außengrenze innerhalb weniger Wochen über die Asylberechtigung von Personen mit geringer Bleibeperspektive entschieden wird. Flankiert wird dies durch einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, entweder Geflüchtete aufzunehmen oder finanzielle Ausgleichszahlungen zu leisten, sowie durch verstärkte Kooperationen mit Drittstaaten, um Rückführungen effizienter zu gestalten.
- Kritik: Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren das GEAS und bilaterale Abkommen wie jenes mit Usbekistan als massiven Angriff auf das individuelle Asylrecht, da sie die Verantwortung für Schutzsuchende an autoritäre Regime auslagern. Die Kritiker:innen monieren, dass durch haftähnliche Grenzverfahren und die Zusammenarbeit mit Staaten, in denen Folter und politische Verfolgung zum Alltag gehören, das völkerrechtliche Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) ausgehöhlt wird. Besonders verurteilt wird die moralische Inkonsistenz, die „Festung Europa“ durch Deals mit Diktatoren abzusichern und Usbekistan als logistische Drehscheibe für Abschiebungen in Gefahrenzonen wie Afghanistan zu instrumentalisieren, während grundlegende Menschenrechtsstandards der Migrationskontrolle geopfert werden.
Quellen
- bmz.de: Ehrgeizige Reformen nach langem Stillstand
- swp-berlin.org: Die Transformation Usbekistans
- Deutschlandfunk: Wie weiter nach Karimov?
- Die Zeit: Deutschland macht sich von einem Diktator abhängig
- Der Standard: Kooperation bei Abschiebungen: Abkommen mit Usbekistan soll am 7. Mai unterzeichnet werden
- Bundeskanzleramt: Ministerrat beschließt Mobilitätsabkommen mit Usbekistan
- Kurier: Österreich und Usbekistan: Abkommen für verschärfte Abschiebepolitik
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