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„Du bist so reif für dein Alter“: Wie Cybergrooming beginnt

8 Min
Viele der Dinge wollte Sarah nicht machen, durch die positive Bestärkung und subtile emotionale Erpressung ihres Groomers ließ sie sich aber darauf ein.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Adobe Stock

Mit 15 Jahren wird Sarah über Instagram von einem mehr als doppelt so alten Mann angeschrieben. Was mit Zuneigung und Aufmerksamkeit beginnt, endet in digitalem sexuellem Missbrauch.


Alles begann mit einer vermeintlich harmlosen Nachricht auf Instagram. An den genauen Wortlaut der ersten Nachricht erinnert sich Sarah* heute nicht mehr. Sie war 15 Jahre alt, als sie von einem 35-jährigen Mann kontaktiert wurde. Es blieb nicht bei einer Nachricht. Und Sarah ist damit nicht allein.

Acht Jahre später spricht sie zum ersten Mal öffentlich über ihre Geschichte und möchte damit anderen jungen Mädchen Mut machen.

„Erzähl lieber niemandem davon“

Sarah wächst in einem kleinen Dorf im Südburgenland auf. In ihrer Jugend ist sie eher introvertiert, aber keine Außenseiterin. Sie verbringt ihre Freizeit am liebsten im Reitstall oder mit ihrer besten Freundin, der sie alles anvertraut. Alles, außer dass sie jede Nacht bis frühmorgens wach bleibt, um mit einem 35-jährigen Mann zu chatten. Ihr Schweigen hat einen Grund.

Es sind Nachrichten wie diese:

„Andere würden unsere Beziehung nicht verstehen, erzähl lieber niemandem davon.“

Sarah hat sich verknallt. „Ich dachte mir, wie cool ist das denn, dass sich ein älterer Mann für mich interessiert und mir Komplimente macht“, erzählt die heute 23-Jährige im Gespräch mit der WZ. Damals glaubt Sarah, sie führe eine Beziehung mit einem älteren Mann. Heute weiß sie, dass sie aufgrund ihres jungen Alters gezielt angeschrieben und Opfer von Cybergrooming wurde. Offline getroffen hat sie den 20 Jahre älteren Mann nie.

Was Sarah erlebt hat, ist kein Einzelfall. „Solche Fälle begegnen uns in der Beratung immer wieder“, sagt Birgit Satke, Leiterin der Notrufnummern für Kinder und Jugendliche Rat auf Draht. Cybergrooming bezeichnet den gezielten Aufbau einer Vertrauensbeziehung zu Minderjährigen mit dem Ziel sexueller Ausbeutung. Erwachsene würden sich über soziale Netzwerke, vermehrt vor allem auf Snapchat und Spieleplattformen, das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen erschleichen. Besonders häufig betroffen sind Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren, erklärt Satke.

„Irgendwann kam der emotionale Druck“

Wie in vielen Fällen von Cybergrooming beginnt auch der Kontakt zwischen Sarah und ihrem Groomer harmlos. Der 35-Jährige fragt nach ihrem Tag und interessiert sich für ihre Sorgen und Probleme. „Es gab eine Kennenlernphase, in der eine Vertrauensbasis aufgebaut wurde, dann ging es in eine beziehungsartige Richtung“, erinnert sich Sarah. Erst nach einem Monat habe sich der Ton ihrer Gespräche verändert. „Zuerst erkundigte er sich über meine sexuellen Erfahrungen, zu dem Zeitpunkt hatte ich aber noch gar keine Berührungspunkte mit dem Thema, und irgendwann verlangte er Bilder und Videoaufnahmen.“ Als Sarah erzählte, dass sie erst 15 Jahre alt sei, habe ihr Groomer überrascht getan:

„Du bist so reif für dein Alter, man sieht dir das gar nicht an.“

Mit der Zeit seien seine Forderungen immer extremer geworden. „Da war ganz viel Erniedrigung dabei, ich musste mich selbst in einer herabwürdigenden Art und Weise zeigen. Das ging so weit, dass ich mich dabei filmte, wie ich mich selbst schlug oder mir auf irgendeine Art und Weise Spuren hinzufügte.“ Viele der Dinge wollte Sarah nicht machen, durch die positive Bestärkung und subtile emotionale Erpressung ihres Groomers ließ sie sich aber darauf ein. „Weil ich so viel positives Feedback bekam, hat sich das in dem Moment okay angefühlt. Nachdem ich etwas leistete, war er lieb zu mir und mochte mich.“

Sexueller Missbrauch verlagert sich zunehmend ins Netz

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet zunehmend im digitalen Raum statt. Insbesondere während der Covid-Pandemie beobachteten Beratungsstellen einen deutlichen Anstieg sexueller Ausbeutung und Erpressung von Minderjährigen, auch in Österreich. Laut den Ergebnissen einer Safer-Internet-Studie aus dem Jahr 2025 geben fast 40 Prozent der 11- bis 17-Jährigen an, bereits mit sexueller Belästigung im Internet konfrontiert gewesen zu sein.

Auch auf europäischer Ebene wächst deshalb der Handlungsdruck. Ende Juni einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Künftig sollen unter anderem neue Formen digitaler Gewalt wie Cybergrooming, Sextortion oder KI-generierte Missbrauchsdarstellungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, junge Menschen online besser zu schützen und die Strafverfolgung an die Realität sozialer Netzwerke und neuer Technologien anzupassen. Parallel dazu wurde die befristete Ausnahme der ePrivacy-Regeln verlängert. Sie ermöglicht es Online-Diensteanbietern, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie nach Hinweisen auf Cybergrooming zu suchen. Kritiker:innen warnen vor Chatkontrollen und Eingriffen in die Privatsphäre.

EU-Kommissar für Inneres und Migration Magnus Brunner teilt diese Bedenken nicht: „Es kann nicht sein, dass Datenschutz und Kinderschutz hier gegeneinander ausgespielt werden und Kinder die Leidtragenden sind. Wir müssen unseren Schutz verbessern“, sagt er im Gespräch mit der WZ in Brüssel.

Neben politischen Maßnahmen brauche es jedoch vor allem Prävention und frühzeitige Aufklärung. Ein zentrales Problem sei, dass viele Jugendliche zu lange nicht erkennen würden, dass sie sich in einer Missbrauchssituation befinden, erklärt Satke.

Auch Sarah war sich lange Zeit nicht bewusst, was geschah. „Ich dachte einfach, ich bin die Auserwählte, die schon viel weiter als alle anderen ist und diese Dinge eben macht“, sagt sie. Erst Jahre später habe sie verstanden, dass genau dieses Gefühl Teil der Manipulation gewesen sei. Heute ist sie überzeugt, dass ihr mehr Aufklärung über die möglichen Gefahren auf digitalen Plattformen geholfen hätte, nicht in so eine Situation zu kommen. „Im Nachhinein wünschte ich, dass sich jemand darum gekümmert hätte, was ich auf meinem Handy mache“, erzählt Sarah. „Du passt ja auch in anderen Belangen auf dein Kind auf. Du schaust, dass es nicht zu lange allein zu Hause ist, dass es was zu essen hat und die Hausaufgaben erledigt. Dass du ein Gerät nicht beachtest, das unendlichen Zugang gewährt, war in meinem Fall wirklich fahrlässig und hätte noch viel schlimmer ausgehen können.“

„Die Botschaft muss immer sein: Du bist nicht schuld“

Dass sich Betroffene im Nachhinein oft strengere Regeln gewünscht hätten, sei keine ungewöhnliche Reaktion, so Barbara Buchegger, pädagogische Leiterin von Safer Internet. Strenge Regeln und Verbote allein seien aber nicht zielführend. Viel wichtiger sei es, dass Kinder erwachsene Bezugspersonen haben, die ihnen zuhören und Aufmerksamkeit schenken. Es brauche Erwachsene, die sich ehrlich für die digitale Lebenswelt ihrer Kinder interessieren. „Kinder brauchen Ansprechpersonen, sie wollen gesehen und wertgeschätzt werden.“

Dabei sei es besonders wichtig, dass junge Menschen mit diesen Themen nicht allein bleiben und Erwachsene haben, an die sie sich ohne Angst wenden können. Denn viele Betroffene schämen sich und glauben, selbst schuld zu sein. Gerade diese Scham sei einer der Hauptgründe, warum Kinder und Jugendliche lange niemandem von ihren Erlebnissen erzählen. Für Betroffene sei vor allem entscheidend zu wissen, dass sie nicht die einzigen sind, denen so etwas passiert, erklärt Satke. „Die Botschaft muss immer sein: Du bist nicht schuld. Schuld ist der, der das mit dir gemacht hat.“

„Eigentlich habe ich damit total wenig zu tun“

Rund ein Jahr hielt der Kontakt zwischen Sarah und dem erwachsenen Mann, den sie damals als ihren Freund bezeichnete. Dass ihre Beziehung von Manipulation geprägt war, begann sie erst zu begreifen, als sie sich mit 16 Jahren zum ersten Mal in der analogen Welt verliebte und mit ihrem damaligen Freund zusammenkam. Erst dann sei der Kontakt zu ihrem Groomer langsam abgebrochen. Aber richtig verstanden, was in den Monaten davor passiert war, habe sie erst in den Jahren danach.

„Man fühlt sich missbraucht und ausgenutzt, aber vor allem fühlt man sich schmutzig“, erzählt Sarah. Aus Scham sprach sie wie viele andere lange mit niemandem darüber. Die Erfahrung habe sie nachhaltig geprägt. Auch heute, acht Jahre später, erkenne sie alte Verhaltensmuster: „Ich habe teilweise noch immer in meinem Kopf verankert, dass ich etwas leisten muss, um gemocht zu werden und liebenswert zu sein. Ich muss das tun, was der Mann von mir verlangt. Ich muss mich unterordnen, damit ich Aufmerksamkeit bekomme. Das hat mich für den Rest meines Lebens geprägt.“

Mittlerweile kann Sarah über ihre Erfahrung sprechen, ohne sich selbst dafür verantwortlich zu machen. Bis dahin war es ein langer Weg. „Irgendwann war ich so weit, dass ich erkannte: Es ist nicht meine Schuld, dass das passiert ist.“

Genau diese Botschaft möchte sie heute auch anderen Betroffenen mitgeben. „Am Anfang fühlt es sich an, als würde dieses Gefühl für immer bleiben. Man fühlt sich schmutzig und glaubt, das nie wieder loszuwerden. Aber das stimmt nicht. Es braucht Zeit, aber irgendwann kannst du das Kapitel abschließen.“ Sie wünsche sich, dass mehr Jugendliche früher erfahren, was Cybergrooming ist und dass sie den Mut haben, mit jemandem darüber zu sprechen. Vor allem aber hoffe sie, dass Betroffene sich nicht über das definieren, was ihnen passiert ist. „Die Sachen, die du erlebt hast, darfst du nicht mit dir als Person verknüpfen“, sagt Sarah. „Das ist mir passiert. Aber eigentlich habe ich damit total wenig zu tun.“

Hilfe für Betroffene:

· Rat auf Draht: Notruf für Kinder und Jugendliche – rund um die Uhr, anonym und kostenlos. Per Telefon (147), Onlineberatung oder Chat

· Saferinternet.at: Die Safer-Internet-Fachstelle digitaler Kinderschutz bietet Workshops, Materialien und Informationen zur Vorbeugung von sexueller Gewalt im Internet.

· Stopline: Sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern können anonym unter www.stopline.at gemeldet werden.

· Der Helpchat: Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen

· Polizei: Strafanzeige kann bei jeder Polizeidirektion gemacht werden.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Betroffene Sarah* (Name von der Redaktion geändert)
  • Barbara Buchegger, pädagogische Leiterin von Safer Internet
  • Birgit Satke, Leiterin von Rat auf Draht
  • Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration

Daten und Fakten

  • Cybergrooming bezeichnet den gezielten Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel sexueller Ausbeutung. Täter nehmen meist über soziale Netzwerke, Messenger oder Spieleplattformen Kontakt auf und bauen schrittweise emotionale Abhängigkeiten auf. Laut Bundeskriminalamt bewegten sich die Fallzahlen in Österreich in den vergangenen zehn Jahren konstant zwischen 80 und 142 Fällen pro Jahr.
  • Bei Sextortion werden Betroffene mit intimen Bildern oder Videos erpresst. Täter drohen damit, Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn keine weiteren Bilder geschickt, Geld bezahlt oder andere Forderungen erfüllt werden. Besonders betroffen sind derzeit auch minderjährige Burschen. Die Zahl der Sextortion-Anzeigen stieg laut Bundeskriminalamt von 183 im Jahr 2017 auf 2954 im Jahr 2023 deutlich an. Durch Präventionsmaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeidienststellen seien die Anzeigen 2025 wieder auf 1657 zurückgegangen.
  • Beratungsstellen beobachten seit der Covid-Pandemie einen Anstieg von digitalem sexuellem Missbrauch Minderjähriger, insbesondere, wenn es um Sextortion geht. Bei Rat auf Draht melden sich bis zu 400 junge Menschen im Jahr. Gründe dafür sind unter anderem auch organisierte kriminelle Gruppierungen, wie zum Beispiel „The Community“, die Jugendliche gezielt manipuliert und erpresst. Im Bundeskriminalamt wurde mit März 2026 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich der Situation widmet. Das österreichische Innenministerium warnt aktuell hier davor
  • Cybergrooming ist in Österreich strafbar. § 208a StGB (Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen) stellt unter Strafe, wenn Erwachsene online Kontakt zu Kindern unter 14 Jahren aufnehmen, um sexuelle Handlungen anzubahnen oder intime Darstellungen zu erhalten. Je nach Fall können außerdem weitere Straftatbestände erfüllt sein, etwa § 207a StGB (Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen), § 207b StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen), Nötigung, Erpressung oder gefährliche Drohung.
  • Die derzeit geltenden EU-Strafvorschriften zum Schutz von Kindern unter 18 Jahren vor sexuellem Missbrauch stammen aus dem Jahr 2011. Ende Juni 2026 einigten sich das Europäische Parlament und der EU-Rat vorläufig auf eine Aktualisierung der Richtlinie. Künftig sollen unter anderem Cybergrooming, Sextortion und KI-generierte Missbrauchsdarstellungen ausdrücklich strafrechtlich erfasst werden.
  • Zudem wurde auf EU-Ebene eine befristete Ausnahme der europäischen Datenschutzregeln beschlossen, die es digitalen Plattformen weiterhin ermöglicht, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Fällen von Cybergrooming zu suchen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Quellen

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