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Es brennt jetzt ein bisschen weniger

6 Min
Nunu Kaller schreibt zweimal im Monat eine Kolumne für die WZ.
© Illustration: WZ / Katharina Wieser

Wälder brennen mehr. Kleidung brennt ab jetzt weniger. Was das EU-Vernichtungsverbot von Neuwaren bringt – und was nicht.


Seit letzter Woche ist etwas verboten, das eigentlich nie hätte erlaubt sein dürfen: Große Unternehmen in der EU dürfen ab sofort fabriksneue Kleidung, Accessoires und Schuhe, die nicht verkauft wurden, nicht mehr vernichten, kleinere Unternehmen sind erst später oder gar nicht davon betroffen.

Doch nicht nur das Zerstören wird verboten, die Konzerne werden ab sofort auch dazu verpflichtet, öffentlich zu machen, wie viel Ware sie aussortieren und was damit passiert. Und sie müssen belegen, wie sie die Kleidung „retten“, also ob sie spenden, recyceln oder ob sie sie an Second-Hand-Verkaufsplattformen weitergeben. Klingt alles super, aber da es von Ausnahmen durchsetzt ist, ist es leider nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu echter Kreislaufwirtschaft – darüber habe ich vor ein paar Wochen schon mal geschrieben. Heute will ich mir ansehen, warum es überhaupt zu so einem Verbot gekommen ist.

Wie kommt man auf so ein Gesetz?

Wann braucht es neue Gesetze auf EU-Ebene? Wenn etwas zu einem Problem wird, das über das Randphänomen-Dasein hinausgeht. Schätzungen zufolge werden 4 bis 9 Prozent aller Textilien in der EU zerstört, bevor sie jemals getragen wurden. Für Österreich hat Greenpeace das einmal nachgerechnet: Allein 2021 wurden hierzulande 4,6 Millionen Kilogramm ungenutzter Textilien vernichtet. Weltweit wird jede Sekunde eine Lkw-Ladung Kleidung verbrannt oder deponiert, um Platz für neue Ware zu schaffen. Überproduktion ist eingepreist. Man muss sich das bitte mal kurz auf der Zunge zergehen lassen: Bisher war es völlig legal, nagelneue Ware zu schreddern, nur weil sie im Regal liegen geblieben war (oder gar nicht ausgeliefert wurde). Dass es nun eine gesetzliche Regelung dazu braucht, damit das nicht mehr passiert, lässt meinen ethischen Kompass ordentlich erzittern.

Und warum tut ein Konzern so etwas? Weil es sich rechnet. Es ist schlicht billiger, funktionstüchtige Ware zu entsorgen, als sie zu lagern, zu reparieren oder weiterzugeben. Und das Absurdeste ist das Steuerrecht in Österreich: Wer spendet statt vernichtet, zahlt darauf mitunter Umsatzsteuer. Gut, in diesem Fall ist es vielleicht nicht so schlecht, dass Unternehmen sich nicht das gute Gewissen durch Spenden erkaufen können, während die Spendenorganisationen in schlecht produzierter Kleidung ersticken, aber ein bisschen schräg mutet das alles schon an.

Das Trendrad dreht sich zu schnell

Doch viel wichtiger als die Korrektur dieses Ungleichgewichts ist, dass das Verbot für Unternehmen bereits viel früher mitgedacht werden muss. Nichts ist für Unternehmen teurer als Lagerplatz, der mit Ware belegt ist, die sich nicht verkauft.

Und das liegt seltener an Qualitätsgründen als an der schlichten Tatsache, dass die Modekonzerne selbst immer schneller am Trendrad drehen: Durch geschicktes Marketing werden uns ständig neue Modefarben, ein neuer Jeansschnitt (wenn es entgegen meinen Vermutungen wirklich einen Gott geben sollte, dann kommen Skinny Jeans bitte nie wieder zurück) oder neue „It-Pieces“ eingeredet, die wenige Wochen später wie Beton in den Regalen liegen, weil uns schon das nächste Teil eingeredet wird. Bisher funktionierte das ganz wunderbar, weil das, was übrig blieb, verbrannt werden konnte.

Das heißt: Kleidung konnte entworfen werden, ohne dass man überlegen musste, was am (möglicherweise sehr frühen) Ende ihres Lebens damit passiert. Das Vernichtungsverbot verschiebt genau diese Frage dorthin, wo sie hingehört: An den Anfang. Wer nicht mehr wegwerfen darf, muss sich überlegen, was er stattdessen tut — Wiederverkauf, Reparatur, Spende, Upcycling, Faser-zu-Faser-Recycling. Oder – völlig revolutionärer Gedanke, ich weiß – vielleicht doch einfach weniger produzieren?

Schätzungen zufolge haben wir bereits genug Kleidung auf diesem Planeten, um die nächsten Generationen (Plural!) einzukleiden, Sommer wie Winter. Es reicht einfach. Aber nachdem wir glücklicherweise in der EU sind und nicht in der DDR, wo Produktionsmengen staatlich von oben vorgegeben wurden, kann die Staatengemeinschaft der Wirtschaft nicht einfach erklären: Ihr dürft ab jetzt nur noch so und so viel herstellen. Aber zu sagen: He, unverkauftes neues Zeug zu verbrennen, ist ab jetzt illegal – das geht!

Verbot behandelt Symptom, aber nicht die Krankheit

Dennoch, bleiben wir realistisch: Das Verbot behandelt ein Symptom, aber nicht die Krankheit. Die heißt Überproduktion und ist im Geschäftsmodell von Fast Fashion nicht ein gelegentliches Hoppala, sondern ein dauerhaftes Konzept. Wie oft habe ich bereits meine ehemalige Kollegin Lisa zitiert: „Das ökologischste Kleidungsstück ist das, das nicht produziert werden muss.“ Umgemünzt auf das Problem der Überproduktion kann man ergänzen: „Und das unökologischste Kleidungsstück ist das, das produziert und nie getragen wird.“

Ich habe es ja nie ganz verstanden, wie ein System profitabel sein kann, in dem zuerst etwas produziert und dann zerstört wird, ohne dass es dazwischen verkauft wird – das fühlt sich an wie pure Geldverbrennung. Dass die sich dennoch rechnet, zeigt eine massive Schieflage im System auf.

So gescheit dieses Gesetz im Ansatz auch ist – mit weniger Ausnahmen wäre es noch gescheiter –, es braucht mehr als nur ein Vernichtungsverbot: Es braucht ein echtes Anti-Fast-Fashion-Gesetz gegen die Überproduktion, das zum Beispiel über Importmengen und Rohstoffpreise greift. Es braucht außerdem Herstellerabgaben, die Sortier- und Recyclinganlagen im Land finanzieren, sowie ein Exportverbot in Länder ohne funktionierende Abfallwirtschaft.

Alles doch nur Theorie?

Übrigens: Alles, was ich hier geschrieben habe, ist reine Theorie. Denn dieses Gesetz ist in Österreich derzeit komplett zahnlos. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) hat nämlich verabsäumt, das vorgeschriebene nationale Begleitgesetz vorzulegen — also genau jenes Gesetz, das die Strafen für all jene festlegen müsste, die sich nicht ans Verbot halten. Im Klartext: Das Vernichtungsverbot gilt bei uns zwar seit 19. Juli, aber wer dagegen verstößt, muss mit exakt gar nichts rechnen. Verboten, aber straffrei — das ist ungefähr so schlagkräftig wie ein Tempolimit, auf dessen Übertretung keine Strafe steht. Da fährt halt jeder, wie er will. Da ist es – zynischerweise - fast ein Glück, dass wir in Österreich kaum noch Textilindustrie haben, die davon betroffen sein könnte.

Nunu Kaller schreibt alle zwei Wochen eine Kolumne zum Thema Nachhaltigkeit. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.



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