![Eine Collage zum Thema FPÖ und LGBT.](https://media.wienerzeitung.at/f/216981/2000x1500/05aca07d00/wz_fpo_queer_final.jpg/m/384x288/filters:quality(50))
Frauen haben das inhärente moralische Recht als Menschen, über ihren Körper und ihre Reproduktion zu entscheiden.
„Abtreibung in Vorarlberg nun doch im Krankenhaus“. Nein, das ist keine Headline aus dem Jahr 1975, sondern aus dem Jahr 2023, von vor ungefähr zwei Wochen, um genau zu sein. Jener Arzt nämlich, der als einziger im Bundesland Abtreibungen durchführte, plant, in Pension zu gehen und nachrücken, um an seiner statt Schwangerschaftsabbrüche als Gesundheitsdienstleistung anzubieten, mochte zuerst niemand so recht. Ein Abtreibungsarzt schließlich, muss man verstehen, will niemand so recht sein. Abtreibungen, das muss man verstehen, sind ja immer noch ein bissi dings. Vor allem am Land. Das heißt hier: alles, wo nicht Wien ist, also eh fast überall.
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Und wer will schon schief angeschaut werden, weil er in seiner Praxis? Eben. Was der Herrgott nicht regelt, regelt das Getratsche im Dorfwirtshaus. Abtreibungen, das muss man wissen, um die Absurdität der Situation zu erfassen, sind der häufigste gynäkologische Eingriff weltweit. Es ist schon erstaunlich, wenn Gynäkolog:innen sich weigern, den häufigsten Eingriff ihres Fachgebietes durchzuführen. Man muss sich vergleichsweise vorstellen, Augenärzt:innen würden sich reihenweise weigern, Brillen und Kontaktlinsen zu verschreiben oder Urolog:innen die Prostatauntersuchung.
Mangelversorgung ist total normal
Wenn es um Frauen, ihre reproduktiven Rechte und notwendige Gesundheitsdienstleistungen geht, ist Mangelversorgung, das Nichtvorhandensein von Versorgung und die Verweigerung von Versorgung allerdings total normal und kein großer Skandal, all das ist schließlich mittlerweile ohnehin Dauerzustand und dieser Dauerzustand ist in der österreichischen Gesetzeslage begründet, die Abtreibung nach wie vor im Strafgesetzbuch regelt, Ärzt:innen die Möglichkeit gibt, die Behandlung zu verweigern und Frauen zwingt, hunderte Euros hinzublättern, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen. Oder eben zwingt, zu gebären, wenn sie die paar hundert Euros nicht haben.
Abtreibungen sind der weltweit häufigste gynäkologische Eingriff.
In Österreich hat sich in Sachen reproduktive Rechte seit Einführung der sogenannten „Fristenlösung“ 1975 politisch nichts getan. Wobei: „nichts getan“ ist eigentlich ein Euphemismus, denn Versuche, das Wenige Erreichte wieder rückgängig zu machen, gab es seitdem zuhauf. 2018 zum Beispiel fanden sich gleich zwei Petitionen im österreichischen Parlament. Zum einen die Petition #fairändern, die unter anderem die Abschaffung der embryopathischen Indikation forderte. Zum anderen eine Petition, die ein Totalverbot des Schwangerschaftsabbruches forderte.
Erzkonservative (in Österreich meist katholisch geprägt und politisch bestens vernetzt) versuchen seit Einführung der Fristenlösung die reproduktiven (Minimal-)Rechte von Frauen wieder zu kippen. Der Plural gerade eben ist eine maßlose Übertreibung meinerseits, denn dieses Minimalrecht ist in Österreich tatsächlich nur eines, und zwar: die Straffreiheit innerhalb der Fristenlösung, also das Nicht-Bestraftwerden für einen Schwangerschaftsabbruch, der aber nach wie vor illegal ist und der aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Keine Fortschritte seit der „Fristenlösung“
Ich muss einen Satz von vorhin also präzisieren: In Österreich hat es in Sachen reproduktive Rechte seit der Einführung der sogenannten „Fristenlösung“ 1975 keine Fortschritte in einem feministischen Sinn gegeben. Das ist bald 50 Jahre her, also nicht geduldig zu sein, kann man den Frauen dieses Landes wirklich beim besten Willen nicht vorwerfen (auch wenn niemand vorhat, den Frauen dieses Landes auch nur guten Willen entgegenzubringen, nicht mal die Frauenministerin tut das und die wäre ja von Berufs wegen dazu verpflichtet, eigentlich, also warum sollte es sonst wer tun, der nicht müsste, eigentlich).
Überhaupt sind sie sehr geduldig und sehr genügsam. Auch Ungenügendes genügt ihnen völlig. „Es reicht“ ist ein Satz, den zwar österreichische Bundeskanzler sagen (die immer Männer sind), österreichische Frauen aber selten, denen reicht es nie, auch wenn es nie ausreicht. Es ist ein ruhiges Land, muss man verstehen. Auf irgendwelche Barrikaden steigt hier niemand, das ist sehr praktisch.
Viele Frauen können sich eine Abtreibung nicht leisten.
Abtreibung ist in Österreich immer noch ein Straftatbestand, §96 des Strafgesetzbuches besagt: „Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Und: „Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt oder durch einen anderen zulässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“ Abtreibung ist also illegal. Im Jahr 1975 wurde diesem Paragraphen der §973 hinzugefügt, ein Paragraph, der Abtreibung unter vier Voraussetzungen straffrei stellt.
Unter anderem findet sich, als eine der vier Voraussetzungen, der sogenannte Fristenlösungsparagraph, der besagt, dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei ist. Nicht legal, lediglich straffrei: „Die Tat ist nach Paragraph 96, nicht strafbar […] wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird.“
Neben der Fristenlösung gibt es auch noch die sogenannte medizinische Indikation, nach der ein Schwangerschaftsabbruch auch dann straffrei ist, wenn der Schwangeren durch eine Fortführung der Schwangerschaft ernste gesundheitliche Gefahr droht, sowie die embryopathische Indikation, die Schwangerschaftsabbruch dann straffrei macht, wenn der Embryo so schwer behindert ist, dass er nicht lebensfähig wäre, oder die strafrechtliche Indikation, wenn die Schwangere zum Zeitpunkt des Schwanger-Werdens unmündig war. Jetzt wisst ihr, was man wissen muss.
Hohe Kosten und schlimme Folgen
Das sollte man auch wissen: Die Illegalität führt in der Praxis zu allerlei Problemen. Das erste dieser Probleme liegt darin, dass die Krankenkassen die Kosten für illegale Eingriffe nicht übernehmen. Ein Schwangerschaftsabbruch muss also von den ungewollt Schwangeren privat bezahlt werden. Mehrere hunderte Euro kann so eine Abtreibung, je nach Institution und Bundesland, kosten. Das können sich viele nicht leisten. Die derzeitige österreichische Regelung bedeutet also Gebärzwang für Frauen, die sich keine Abtreibung leisten können.
Zum anderen gibt es in Österreich die sogenannte „Gewissensklausel“, die besagt: „Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätigen Personen.“
Gynäkolog:innen müssen den Eingriff nicht durchführen
Heißt im Klartext: Gynäkolog:innen müssen den häufigsten gynäkologischen Eingriff weltweit nicht durchführen, wenn sie das aus religiösen oder anderen Gründen nicht möchten. Diese Gewissensklausel führt in der Praxis dazu, dass es in Österreich ganze Bundesländer gibt, in denen Frauen keine Möglichkeit vorfinden, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Und eine solche Situation wäre eben beinahe in Vorarlberg entstanden.
Eine solche Situation entsteht im Übrigen aber auch nicht nur deshalb, weil Ärzt:innen aus intrinsisch-religiösen Gründen keine Abbrüche durchführen wollen, sondern weil viele schlicht keine Lust haben, dass Abtreibungsgegner:innen vor ihrer Haustüre aufkreuzen. Oder dass sie schief von ihren Nachbar:innen angeschaut werden. (Man darf die Disziplinarwirkung des Dorfwirtshauses hierzulande nicht unterschätzen, ich habe das eingangs durchaus ernst gemeint.) Was unter anderem auch dazu führt, dass in einigen Bundesländern Schwangerschaftsabbrüche nur deshalb angeboten werden können, weil Ärzt:innen aus Wien extra für sie anreisen. Und ungewollt schwangere Frauen müssen oft, in einer ohnehin schon belasteten Situation, in andere Bundesländer, oft nach Wien, reisen, um eine Schwangerschaft abzubrechen.
Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Ein ganzes System vermittelt Frauen also, dass sie eigentlich kein Recht haben, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, dass es etwas Falsches und/oder Verbotenes ist – rechtlich und moralisch –, eine Schwangerschaft nicht austragen zu wollen. Dass sie etwas ganz Schlimmes tun und dafür bitte auch büßen sollen, indem sie kräftig in die Tasche zu greifen haben und quer durchs Land zu tingeln. Indem man ihnen hunderte Hürden in den Weg legt. Indem man sie zu Bittstellerinnen degradiert. Indem man ihnen ihre Entscheidungsfähigkeit abspricht. Indem Ärzt:innen sich weigern, das Kerngeschäft ihrer medizinischen Fachdisziplin zu erledigen.
Das ist falsch. Frauen haben das inhärente moralische Recht als Menschen, über ihren Körper und ihre Reproduktion zu entscheiden. Es wird Zeit, dass unser Rechtssystem dieses Recht auch faktisch abbildet, dass der Schwangerschaftsabbruch endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und kosten- und barrierefrei zugänglich gemacht wird. In Vorarlberg und überall sonst im Land.
Wir waren ausgiebig ruhig und geduldig
Es reicht. Wir waren als Frauen nun ausreichend zufrieden, gar dankbar, mit dem Wenigen, das unsere Vorfahrinnen vor Jahrzehnten erreichten. Wir waren zu lange damit beschäftigt, dieses Wenige zu verteidigen. Wir waren ausgiebig ruhig und geduldig. Wir waren wirklich sehr brav, so sehr, dass uns jede Volksschullehrerin mit einem Glitzersticker unter unseren Zierzeilen belohnen würde, gut gemacht, Sabine und Gerti und Astrid, aber es reicht jetzt. Wir haben uns viel zu lange über Minimalzugeständnisse gefreut, waren zu lange zu dankbar für völlige Selbstverständlichkeiten. Haben zu lange zu lieb nach dem gefragt, was uns zusteht. Und ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich habe 2023 keine Lust mehr, mich über Headlines zu freuen, die eigentlich ein Anlass für Wut sind: über solche beispielsweise, die verkünden, dass es nun doch – eine – Möglichkeit zum – teuren – Schwangerschaftsabbruch in einem ganzen Bundesland gibt. In einem Land, in dem dieser Schwangerschaftsabbruch illegal ist. Das reicht nicht mehr. Das reicht schon lange nicht mehr.
(Und schön langsam sollte es uns reichen mit allem, was nicht reicht.)
Beatrice Frasl schreibt alle zwei Wochen eine Kolumne zum Thema Feminismus. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.
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Infos und Quellen
Zur Autorin
Beatrice Frasl war schon Feministin, bevor sie wusste, was eine Feministin ist. Das wiederum tut sie, seit sie 14 ist. Seitdem beschäftigt sie sich intensiv mit feministischer Theorie und Praxis – zuerst aktivistisch, dann wissenschaftlich, dann journalistisch. Mit ihrem preisgekrönten Podcast „Große Töchter“ wurde sie in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten feministischen Stimmen des Landes.
Im Herbst 2022 erschien ihr erstes Buch mit dem Titel „Patriarchale Belastungsstörung. Geschlecht, Klasse und Psyche“ im Haymon Verlag. Als @fraufrasl ist sie auf Social Media unterwegs. Ihre Schwerpunktthemen sind Feminismus und Frauenpolitik auf der einen und psychische Gesundheit auf der anderen Seite. Seit 1. Juli 2023 schreibt sie als freie Autorin alle zwei Wochen eine Kolumne für die WZ. Strafgesetzbuch
Quellen
Strafgesetzbuch: Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Strafgesetzbuch: Schwangerschaftsabbruch