Zum Hauptinhalt springen

Der EU-Mythos um die Gurkenkrümmung

3 Min
Die Gurke – ein Sinnbild für alles, was der EU vorgehalten wird.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Pexels

Dass die meisten Gurken im Supermarkt gerade sind, liegt an vielem – aber nicht an der Brüsseler Bürokratie.


Gurken der Klasse Extra müssen „von höchster Qualität (…), gut entwickelt, gut geformt und praktisch gerade (die Höhe der inneren Krümmung darf nicht mehr als 10 mm auf 10 cm Länge der Gurke betragen)“ sein. Die Klasse I darf ebenfalls maximal ein Zehntel Krümmung aufweisen, die Klasse II immerhin zwei Zentimeter auf zehn Zentimeter. Allerhand, was die EU uns sogar beim Gemüse vorschreibt!

Die Gurke ist wohl das am häufigsten gebrachte Argument, wenn wieder einmal die Regulierungswut der Bürokrat:innen in Brüssel angeprangert wird. Doch nein, die Krümmung der Gurken wird längst nicht mehr von der EU vorgeschrieben. Die oben zitierte Norm, die insgesamt vier Seiten umfasst, weil sie neben der Krümmung noch zahlreiche andere Kriterien vom Aussehen bis zur Konsistenz der Kerne aufzählt, stammt von den Vereinten Nationen. Genauer gesagt handelt es sich um die UNECE-NORM FFV-15 für die Vermarktung und Qualitätskontrolle von Gurken in der Fassung aus dem Jahr 2017. Ihren Namen hat sie vom UN-Wirtschaftsausschuss für Europa (UNECE), der sie schon vor Jahrzehnten eingeführt hat.

Österreich hatte seit 1967 eine ähnliche Norm

Zwar gab es tatsächlich ab 1988 eine EU-Verordnung zu Gurken (Nummer 1677/88/EWG), aber diese ist erstens seit 2009 nicht mehr in Kraft und war zweitens keine Idee der EU, sondern die Antwort auf vielfache Normierungsforderungen. So hatte zum Beispiel Österreich seit 1967 eine eigene Norm für Gurken, die dieselben Maximalkrümmungen enthielt (und nach dem EU-Beitritt 1995 ersetzt wurde). Die wohl älteste europäische Gurkenverordnung war die dänische aus dem Jahr 1926. Schon damals hatte man erkannt, dass man eine Kiste besser mit schnurgeraden Gurken vollstopfen kann als mit krummen – denn genau darum geht es bei der ganzen Debatte eigentlich: Effizienz.

Die Abschaffung der EU-Verordnung war übrigens von lautstarkem Protest begleitet: Sechzehn EU-Länder wollten die Norm beibehalten, ebenso der europäische Bauernverband COPA-COGECA sowie der Verband der Obst- und Gemüsehändler in der EU. Dass Deutschland im Unterschied etwa zu Spanien, Frankreich, Italien oder Polen für die Abschaffung der Gurkenverordnung war, soll nur daran gelegen sein, dass der damalige Landwirtschaftsminister Horst Seehofer von der CSU zu den schärfsten Gegner:innen der „Eurokratie“ zählte und dies als wichtigen Schritt in Sachen EU-Bürokratieabbau ansah. Trotz allem müssen die Gurken auch 15 Jahre später immer noch als plakatives Beispiel herhalten, wenn man der EU wieder einmal Regulierungswut vorwerfen will. Und das nicht nur in Österreich. Selbst in Dänemark diente die Gurkenverordnung als Sinnbild für die „Eurokratie“ und soll dazu beigetragen haben, dass die dänische Abstimmung über den Maastricht-Vertrag im Jahr 1992 erst im zweiten Anlauf positiv endete.

Gerade Gurken sind gut fürs Klima

Und die Gurken selbst? Die sind in den Gemüseabteilungen unserer Supermärkte in der Regel schön gerade Seite an Seite in den Kisten eingeschlichtet. Denn krumme Gurken gibt es ohnehin kaum noch, wie Landwirtschaftskammersprecherin Claudia Jung-Leithner auf Anfrage der WZ erklärt. „Die allermeisten Gurken sind gerade.“ Das liegt einerseits an entsprechenden Züchtungen und andererseits daran, dass im Anbau darauf geachtet wird, dass die Gurken gerade nach unten hängen. Die wenigen stärker gekrümmten werden häufig sehr klein geerntet und als Einlegegurken verwendet. Lukas Wiesmüller, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit bei Spar Österreich erklärt, warum die UNECE-Norm für alle Beteiligten sinnvoll und sogar gut fürs Klima ist: „Krumme Gurken brauchen viel mehr Platz in den standardisierten Kisten, damit müsste mehr Volumen transportiert werden, was wiederum mehr Lkw-Emissionen bedeutet. Diese Standards optimieren also die Lebensmittellogistik und damit die Emissionen in der Lieferkette.“


Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.


Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Claudia Jung-Leithner, Sprecherin der Landwirtschaftskammer Österreich

  • Lukas Wiesmüller, Leiter Nachhaltigkeit bei Spar Österreich

  • Pressestellen von Hofer und Lidl

Daten und Fakten

Nicht nur für Gurken gibt es Normen (jene der EU ist seit 2009 nicht mehr in Kraft). Neben der Gurkenverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988) gibt es zum Beispiel die seit 1. Jänner 1995 geltende Bananenverordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994), die unter anderem festlegt, dass in der EU verkaufte Bananen mindestens 14 Zentimeter lang und 2,7 Zentimeter dick sein müssen. Einen maximalen Krümmungsgrad schreibt die EU jedoch – entgegen vielen Behauptungen – nicht für Bananen vor. Auch alle anderen Obst- und Gemüseprodukte müssen in der EU bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Sie müssen nicht nur in einwandfreiem Zustand, gesund und ganz sein, sondern auch bestimmte Größen und Färbungen aufweisen. Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Paprika, Kiwis, Pfirsiche, Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Paradeiser, Zitrusfrüchte Orangen, Mandarinen und Zitronen werden in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse Extra mit höchster Qualität (bei einem Apfel zum Beispiel ein bestimmter Rotanteil, eine Mindestgröße, aber auch eine Maximalgröße, eine sortentypische Form und ein unverletzter Stiel).

  • Klasse eins mit „guter Qualität“ (kleinere Mängel, Farb- oder Formfehler sind erlaubt).

  • Klasse zwei mit definierten Mindesteigenschaften (kleine Druckstellen erlaubt, Gewicht, Größe und Form sind aber auch hier definiert).

Was diesen Vorgaben nicht entspricht, darf nicht in den Handel – jedenfalls nicht als Klasse Extra, eins oder zwei. Und Äpfel zum Beispiel müssen laut EU-Vorgaben mindestens 90 Gramm wiegen oder einen Mindestdurchmesser von 60 Millimetern vorweisen, damit sie überhaupt verkauft werden dürfen. Seit gut einem Jahrzehnt setzen die Supermärkte aber ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung und verkaufen auch das, was früher an Tiere verfüttert, auf dem Feld liegen gelassen oder aber ins Nicht-EU-Ausland gekarrt wurde (betroffen sein sollen bis zu 30 Prozent der Obst- und Gemüseernte). Bei Hofer zum Beispiel heißen diese Lebensmittel dann „krumme Dinger“, bei Lidl „schräge Typen“, bei Rewe „Wunderlinge“; bei Spar bekommen sie schlicht eine „zweite Chance“. Die Idee stammt ursprünglich aus der Schweiz, wo im Jahr 2013 ein Viertel der Walliser Marillenernte durch Hagelschäden unverkäuflich gewesen wäre, dann aber doch noch in den Handel gelangen konnte. Mittlerweile gibt es international zahlreiche ähnliche Initiativen.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien