Zum Hauptinhalt springen

Israel und die UNO: Hintergründe eines Rosenkriegs

7 Min
Israel fühlt sich von der UNO im Stich gelassen, wenn nicht gar verraten.
© Illustration: WZ

Israel vermutet eine anti-israelische Allianz in der UNO. Die Veränderung der Kräfteverhältnisse in den Vereinten Nationen scheint Israel recht zu geben. Doch der Konflikt hat mehrere Ursachen.


Die Situation zwischen Israel und der UNO gleicht einem Rosenkrieg: Die beiden waren ein Traumpaar. Ja, freilich, ab und zu stritten sie − und versöhnten sich wieder.

Doch das war einmal.

Mittlerweile ist der Eindruck einer erbitterten Gegnerschaft entstanden. Derzeit muss sich Israel sogar nach einer Klage Südafrikas in Den Haag vor dem Internationalen Gerichtshof der UNO wegen der Art rechtfertigen, in der der Krieg im Gaza-Streifen geführt wird. Südafrika wirft Israel Völkermord an den Gazastreifen-Palästinenser:innen vor. Ein Höhepunkt des Konflikts, zumal die Gründung Israels auch mit dem Völkermord an Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus‘ zusammenhängt.

Von der angespannten Stimmung zwischen Israel und der UNO zeugen Postings in den Sozialen Medien ebenso wie Diskussionen in diversen TV-Kanälen. Der Ablauf ist hier wie da der gleiche: Auf die Behauptung, Israel würde Menschenrechte verletzen, folgt die Antwort, Israel müsse sich gegen seine Feinde schützen; unweigerlich folgt der Hinweis auf Verurteilungen Israels durch Gremien der Vereinten Nationen, worauf sich ebenso unweigerlich die Antwort anschließt, die immer auf einen Punkt hinausläuft: Die UNO wird von Gegnern Israels dominiert.

Die UNO designt Israel

Um das Argument zu verstehen (verstehen bedeutet nicht zustimmen), bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks: Seit 1922 hatte der Völkerbund, die Vorläufer-Organisation der UNO, die Schaffung einer nationalen Heimstätte für Juden und Jüdinnen („Jewish National home“) in Palästina im Völkerbundsmandat für Palästina festgeschrieben. Unter dem Eindruck der Schoa unter dem Nationalsozialismus begriff die Staatengemeinschaft die Gründung eines jüdischen Staats als vordringliche Agenda.

Eine Vergleichskarte zwischen dem heutigen Israel (rechts) und dem UN-Teilungsplan für Palästina.
Eine Vergleichskarte zwischen dem dem UN-Teilungsplan für Palästina (links) und dem heutigen Israel (rechts).
© Illustration: WZ

Großbritannien hatte zwar das Mandat über Palästina, sah sich jedoch mit den bürgerkriegsähnlichen Zuständen zunehmend überfordert und trat seine Oberhoheit an die Vereinten Nationen ab. Die UNO übergab die Frage, wie mit Palästina und einem jüdischen Staat zu verfahren sei, an die Sonderkommission UNSCOP (United Nations Special Committee on Palestine). Aufgrund von deren Vorschlägen verabschiedete die UNO einen Plan für Palästina: Darin sollte Palästina in einen jüdischen und einen arabischen Staat geteilt werden. Jerusalem sollte als heilige Stadt sowohl der jüdischen als auch der islamischen Religion eine neutrale Zone unter internationaler Kontrolle sein. Der Plan sah zudem eine demokratische Verfassung und allgemeines Wahlrecht sowohl im jüdischen wie im arabischen Staat vor.

Der Ärger der arabischen Staaten

Auf der Basis dieses Teilungsplans wurde am 14. Mai 1948 der Staat Israel gegründet. Tatsächlich hatten die zu diesem Zeitpunkt in der UNO vertretenen arabischen und die mit ihnen sympathisierenden Staaten gegen den Plan gestimmt. Sie hätten einen ungeteilten Staat Palästina vorgezogen mit dem Hintergedanken, dass die Bevölkerungsmehrheit in diesem Fall arabisch gewesen wäre.

Am Ende des Palästinakriegs, den Ägypten, Syrien, der Libanon, Jordanien und der Irak in einer Allianz in den Jahren 1947 bis 1949 gegen Israel geführt hatten, konnte die UNO einen Waffenstillstandsplan mit neuen Grenzziehungen vermitteln. Das war allerdings das Eingeständnis, dass der ursprüngliche Teilungsplan gescheitert war.

Was tun mit den Palästinenser:innen?

Leidtragende waren vor allem die Palästinenser:innen, die ab diesem Moment in allen Staaten, auch den arabischen, zur ungewollten Volksgruppe wurden: Die arabischen Staaten nutzten sie als Druckmittel gegen Israel, während Israel in ihnen eine terroristische Bedrohung sah.

Um dem entgegenzusteuern, rief die UNO 1949 die UNRWA (The United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East – Hilfe der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten) ins Leben, die am 1. Mai 1950 ihre Arbeit aufnahm.

Israel betrachtet nun diese UNRWA als die zentrale Koordinationsstelle für antiisraelische, wenn nicht gar antisemitische Vorgehensweisen in den Vereinten Nationen. Alsbald folgten einzelne Verurteilungen Israels im UN-Sicherheitsrat, etwa am 24. November 1953 wegen israelischer Vergeltungsschläge in Qibya und am 29. März 1955 wegen des Bruchs des Waffenstillstandsabkommens im Gazastreifen.

Tiefgehende Animositäten zwischen Israel und der UNO als Gesamtorganisation schürte das vorerst indessen kaum.

Der Iran wird zum Feind

Das änderte sich, als 1979 Ruhollah Khomeini in den Iran zurückkehrte und an der Spitze einer Revolution den westlich orientierten Schah Mohammad Reza Pahlavi stürzte. Der Iran war zum Zeitpunkt seines UNO-Beitritts im Jahr 1945 ein Verbündeter der USA und hatte eine gute Beziehung mit Israel. Khomeini indessen steuerte das Land auf einen fundamentalistisch islamischen und damit strikt anti-westlichen Kurs, der sich frontal gegen die USA und gegen Israel richtete. Die USA gelten im Sprachgebrauch des Iran nach wie vor als „der große Teufel“, Israel als „der kleine Teufel“: Im Verständnis des Iran und seiner Verbündeten (zu denen auch die Hamas gehört) gilt Israel als Fremdkörper in einem Gebiet, in dem nur die islamische Religion die Staatsform bestimmen darf. Für den Iran und den sich um ihn scharenden Block arabischer Staaten und Terrorgruppierungen ist Israel kein gegnerischer Staat, sondern ein Staat, der kein Existenzrecht besitzt. Die Vereinten Nationen sind eines der diplomatischen Spielfelder, die der Iran zur Durchsetzung seiner Ziele nützt. Eines davon ist, Israel als Macht des Bösen darzustellen.

Gewichtsverschiebung in der UNO

Gleichzeitig hat sich die Zusammensetzung der UNO durch die Aufnahme immer weiterer Staaten verändert. Als Israel am 11. August 1949 den Vereinten Nationen beitrat, waren diese dominiert von südamerikanischen Staaten, sowie von den Großmächten USA und Sowjetunion, jede mit ihren Verbündeten. Allmählich traten zahlreiche Staaten der UNO bei, die aus dem afrikanischen Raum stammen. Viele von ihnen sind islamisch geprägt, oft spielt eine historische Unterdrückungsgeschichte eine Rolle: Zur ohnedies west-skeptischen Haltung kommt die Solidarisierung mit den Underdogs, als die die Palästinenser:innen gelten.

Das Paradebeispiel dafür ist Südafrika, das aus der eigenen Apartheid-Erfahrung für die Palästinenser:innen eintritt, gemäß dem Bekenntnis des ehemaligen Präsidenten und Friedensnobelpreisträgers Nelson Mandela, der sagte: „Wir wissen nur zu gut, dass unsere Freiheit unvollständig ohne die Freiheit der Palästinenser ist.“

Eine anti-israelische Allianz?

Damit nicht genug, betrachtet Israel die Vorgehensweise des 2006 gegründeten Menschenrechtsrats als besonderen Schlag. Schon die Zusammensetzung des in Genf beheimateten Gremiums gilt in Israel als Affront: Die 47 Sitze verteilen sich auf 13 Sitze für Afrika, 13 für Asien, 6 Sitze für Osteuropa, 8 Sitze bekommen gemeinsam die Staaten Lateinamerikas und der Karibik, 7 Sitze Westeuropa und die anderen Staaten.

Damit ist der Rat nach israelischer Auffassung von vornherein anti-israelisch dominiert. Wirft man einen Blick auf die Verurteilungen, könnte man zum Schluss kommen, dass Israel mit der Theorie einer antiisraelischen Allianz richtig liegt: In der Zeit von der Gründung des Menschenrechtsrates bis zum Jahr 2023 wurde Israel 103-mal wegen Verstößen gegen das Menschenrecht verurteilt. Damit ist Israel der am öftesten verurteilte Staat weltweit, gefolgt von Syrien (42-mal), Myanmar (26), Nordkorea (16), Iran (14), Eritrea (12), Venezuela (3), Sudan (2). Das scheint den Verdacht zu stützen, dass Israel dem Menschenrechtsrat als Hauptziel dient.

In diesem Klima ist es nachvollziehbar, wenn Israel in allem, was die UNO in Sachen Nahostkonflikt unternimmt, zumindest Nadelstiche ortet. Doch ist die Sache wirklich so eindeutig, wie sie die israelische Erzählung darstellt?

An Israel scheitert die UNO

Der Keim des Rosenkriegs liegt eben auch in einer regelmäßigen Missachtung von UNO-Resolutionen seitens Israels, etwa in Bezug auf die israelische Siedlungspolitik im Westjordanland und den permanenten Druck auf die Palästinenser:innen im Gazastreifen. Zwar stimmt es, dass der gesamte Nahostkonflikt auf allen Ebenen untypisch ist, wie der Schweizer Jurist und Menschenrechtsexperte Robert Kolb ausführt, weshalb diese Auseinandersetzung bisher nicht in den Griff zu bekommen sei. Faktum ist freilich, dass sich Israel mit seinen Aktionen gegen die Palästinenser:innen und mit seiner Siedlungspolitik im Recht fühlt, was wiederum eine Position ist, durch die sich die UNO brüskiert sieht. Schlimmer noch: Israel führt der UNO permanent ihre Machtlosigkeit in der Realpolitik vor Augen.

Das moralische Gewicht der Resolutionen gegen Israel wiederum wird umso zweifelhafter, je öfter Israel wegen Menschenrechtsbrüchen ausgerechnet von solchen Staaten verurteilt wird, die es selbst mit den Menschenrechten nicht sehr genau nehmen. Andererseits: Wenn Staaten, die es selbst mit den Menschenrechten nicht sehr genau nehmen, Israel wegen Menschenrechtsbrüchen verurteilen, heißt das nicht, dass Israel diese Menschenrechtsbrüche nicht begangen hat.

Die Beziehung zwischen den Vereinten Nationen und Israel jedenfalls ist auf einem Tiefpunkt angekommen. Der Ausgang des Prozesses vor dem Internationalen Gerichtshof wird entscheidend für die Zukunft dieser Beziehungen sein. Im schlimmsten Fall könnte er sogar das finale Scheidungsverfahren zwischen der UNO und dem Staat, den es ohne sie nicht gäbe, einleiten.


Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.


Infos und Quellen

Daten und Fakten

  • Die UNRWA (The United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) wurde 1949 von der UNO-Generalversammlung als Hilfsorganisation für die Palästinenser:innen ins Leben gerufen, nachdem der Sonderfonds UNRPR (United Nations Relief for Palestine Refugees) seine Aufgaben nur unvollständig erfüllen konnte. Seit 18. März 2020 wird die UNRWA vom Schweizer Philippe Lazzarini als Generalkommissar geleitet. Der Auftrag an die UNRWA lautet, den (nach Stand 2019) rund 5,5 Millionen geflüchteten Palästinenser:innen Unterstützung und Schutz zu gewähren. Die Tätigkeitsfelder der UNRWA umfassen Bildung, medizinische Versorgung, Hilfs- und Sozialdienste, Lagerinfrastruktur und -verbesserung, Kleinkredite, Schutz und humanitäre Hilfe. Das Mandat der UNRWA wird von der UN-Generalversammlung regelmäßig um drei Jahre verlängert. Ein immer wiederholter Kritikpunkt an der UNRWA ist ihre (angeblich) zu große Nähe zu palästinensischen Terrororganisationen (was von der UNRWA zurückgewiesen wird) sowie eine grundsätzlich anti-israelische Einstellung; so sollen u.a. von der UNRWA verantwortete Schulbücher anti-israelische und antisemitische Inhalte vermitteln. Dazu erklärte die UNRWA, dass tatsächlich solche Inhalte in Schulbüchern gefunden wurden, worauf den Lehrkräften Materialien zur Verfügung gestellt wurden, um diese Inhalte einzuordnen.

  • Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC) löste 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der UNHCR ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Menschenrechtsausschuss. Der in Genf beheimatete Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der Generalversammlung und kann, wie zuvor die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachter:innen zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention kann der Rat mit einfacher Mehrheit beschließen. Dem Rat gehören 47 nach Regionen gewählte Mitglieder an. Jedes Jahr wird etwa ein Drittel der Mitglieder neu gewählt, während ein Drittel ausscheidet. Jede Nation kann nur zwei unmittelbar aufeinander folgende Funktionsperioden ausüben.

  • Das UNSCOP (United Nations Special Committee on Palestine) war ein Sonderausschuss, den die UNO in einer außerordentlichen Vollversammlung am 15. Mai 1947 einsetzte. Das Ziel war, eine Lösung für Palästina zu finden, nachdem Großbritannien sein Völkerbundsmandat an die UNO abgetreten hatte. Geleitet wurde das UNSCOP vom Schweden Emil Sandström. In dem Komitee waren keine Großmächte vertreten, um ein Machtspiel zwischen den USA und der Sowjetunion zu vermeiden. Am 29. November 1947 übergab die UNSCOP den Teilungsplan für Palästina der Vollversammlung zur Abstimmung. Darin vorgesehen waren eine demokratische Verfassung für beide Seiten, das allgemeine Wahlrecht, die Respektierung der Menschen- und Bürgerrechte, der Schutz der heiligen Stätten aller in Palästina vorhandenen Religionsgemeinschaften und der Schutz der nationalen und der religiösen Minderheiten in dem jüdischen und dem arabischen Staat. Für den Plan stimmten sowohl die USA als auch die Sowjetunion, weiters Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dänemark, die Dominikanische Republik, Ecuador, Frankreich, Guatemala, Haiti, Island, Kanada, Liberia, Luxemburg, Neuseeland, Nicaragua, die Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, die Philippinen, Polen, Schweden, Südafrika, die Tschechoslowakei, die Ukraine, Uruguay, Venezuela und Weißrussland. Gegen den Plan stimmten Afghanistan, Ägypten, Griechenland, Indien, der Iran, der Irak, Jemen, Kuba, der Libanon, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien und die Türkei. Der Stimme enthielten sich Argentinien, Äthiopien, Chile, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Jugoslawien, Kolumbien, Mexiko und die Republik China (das ist Taiwan). Thailand blieb der Abstimmung fern.

  • Als Apartheid (niederländisch, wörtlich übersetzt: „Getrenntheit“) wird eine geschichtlich zurückliegende Periode staatlich organisierter Rassentrennung in Südafrika bezeichnet. In aktuellen Diskussionen wird der Begriff als Synonym für rassistische Diskriminierung verwendet. Völkerrechtlich ist Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert, und liegt gemäß der Anti-Apartheidkonvention der UNO vom 30. November 1973 vor, wenn „unmenschliche Handlungen, die zu dem Zweck, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere rassische Gruppe zu errichten und aufrechtzuerhalten und diese systematisch zu unterdrücken“ begangen werden.

  • Robert Kolb, 1967 geboren, ist ein Schweizer Jurist mit Schwerpunkt Völkerrecht. Seit 2007 ist er Professor der Juridischen Fakultät der Universität Genf. Zusätzlich war er Berater u.a. für das Rote Kreuz und das Schweizer Außenministerium.

  • Durch neu hinzugekommene Staaten hat sich das Bild der UNO mit einer zu Beginn starken Dominanz südamerikanischer Staaten sowie der USA, der Sowjetunion und ihrer Verbündeten sukzessive verändert, indem zunehmend afrikanische und arabische Staaten beitraten. Im Folgenden eine Liste der Beitritte, geordnet nach Beitrittsjahren:

1945

Ägypten, Argentinien, Äthiopien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, China (nachmals Volksrepublik China), Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Sowjetunion (deren Rechtsnachfolger Russland im Jahr 1991), Saudi-Arabien, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei (deren Rechtsnachfolger Tschechien und Slowakei 1992), Türkei, Ukraine, Uruguay, USA, Venezuela

1946

Afghanistan, Island, Schweden, Thailand (vormals Siam)

1947

Pakistan

1948

Myanmar (vormals Birma)

1949

Israel

1950

Indonesien (1965 ausgetreten, 1966 wieder eingetreten)

1955

Albanien, Bulgarien, Finnland, Irland, Italien, Jordanien, Kambodscha, Laos, Libyen, Nepal, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Sri Lanka (vormals Ceylon), Ungarn

1956

Japan, Marokko, Sudan, Tunesien

1957

Ghana, Malaysia

1958

Guinea

1960

Benin (vormals Dahomey), Burkina Faso (vormals Obervolta), Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste), Gabun, Kamerun, Demokratische Republik Kongo (vormals Zaire), Republik Kongo, Madagaskar, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Zypern

1961

Mauretanien, Mongolei, Sierra Leone

1962

Algerien, Burundi, Jamaika, Ruanda, Trinidad und Tobago, Uganda

1963

Kuwait, Kenia

1964

Malawi, Malta, Sambia, Tansania

1965

Gambia, Malediven, Singapur

1966

Barbados, Botswana, Guyana, Lesotho

1968

Äquatorialguinea, Eswatini (vormals Königreich Swasiland), Mauritius

1970

Fidschi

1971

Bahrain, Bhutan, Katar, Oman, Vereinigte Arabische Emirate

1973

Bahamas, Bundesrepublik Deutschland, (ab der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 als Deutschland), Deutsche Demokratische Republik (ab der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 als Deutschland)

1974

Bangladesch, Grenada, Guinea-Bissau

1975

Kap Verde, Komoren, Mosambik, Papua-Neuguinea, São Tomé und Príncipe, Suriname

1976

Angola, Samoa, Seychellen

1977

Dschibuti, Vietnam

1978

Dominica, Salomonen

1979

St. Lucia

1980

Simbabwe, St. Vincent und die Grenadinen

1981

Antigua und Barbuda, Belize, Vanuatu

1983

St. Kitts und Nevis

1984

Brunei

1990

Jemen, Liechtenstein, Namibia

1991

Estland, Lettland, Litauen, Marshallinseln, Mikronesien, Nordkorea, Südkorea

1992

Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Moldau, San Marino, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan

1993

Andorra, Eritrea, Monaco, Nordmazedonien, Slowakei (Nachfolgestaat der Tschechoslowakei), Tschechien (Nachfolgestaat der Tschechoslowakei)

1994

Palau

1999

Kiribati, Nauru, Tonga

2000

Schweiz, Serbien, Tuvalu

2002

Osttimor

2006

Montenegro

2011

Südsudan

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien