Selma will Immobilienmaklerin werden. Sie beginnt eine Lehre in einem Wiener Maklerbüro. Nachdem sie sich entschließt, ein Kopftuch zu tragen, verliert sie die Ausbildungsstelle. Die Diskriminierung hinterlässt Spuren.
„Es ist schade. Ich bin jetzt 19. Ich will nicht zuhause sitzen. Ich will was machen. Aber es ist schwer.“ Selmas Blick trübt sich. Sie ist traurig. Und wütend. Sie schaut auf ihre Tasse Kakao. Eigentlich ist sie eine lebenslustige, junge Frau. Sie hat Stolz und weiß, was sie will. Ihr Traum-Beruf: Maklerin. Es gefällt ihr, zu Wohnungsbesichtigungen zu gehen. Rauszugehen, Menschen zu treffen. Und sie war auf dem besten Weg dorthin. 2023 beginnt sie eine Lehre in einem Wiener Immobilienbüro. Sie betreut internationale Kund:innen, hilft beim Verkauf von Luxusimmobilien, stellt Anzeigen für Hotels und Gastronomie-Lokale online.
- Mehr für dich: Warum ich zu Allah bete
Doch das alles ändert sich schlagartig, nachdem Selma aus ihrem Urlaub zurückkommt. Um acht Uhr Arbeitsbeginn kommt sie ins Büro und geht zu ihrem Arbeitsplatz. Sie trägt ein Kopftuch. Alle arbeiten in einem Großraumbüro. Selma bemerkt, dass ihre Chefin sie entsetzt anschaut. Daraufhin geht die junge Frau auf sie zu und bittet sie um ein Gespräch. Sie erklärt, sie trage ab jetzt ein Kopftuch. „Du bist ja wie ein Überraschungsei“, lacht ihr die Chefin ins Gesicht. „Ihr Gesichtsausdruck war sehr herablassend“, erinnert sich Selma. „Sie hat mich angeschaut, als wäre ich eine Terroristin. ,Oh Selma!‘ Sie hat gejammert und die Augen gerollt, als hätte ich etwas Schlimmes getan“, erzählt sie weiter.
„Du bist ja ganz verschleiert“
„Ich will nicht mehr, dass du hier arbeitest, du bist ja ganz verschleiert“, teilt die Vorgesetzte ihr sofort mit. „Ich habe gefragt, wieso? Ich mache nichts, ich bete hier nicht, ich trage einfach ein Kopftuch“, sagt Selma. Die Chefin erklärt, sie wolle keine religiösen Symbole in der Arbeit haben und legt ihrem Lehrling Papiere auf den Tisch, die sie unterschreiben soll. Selma möchte sich erst beraten lassen und am nächsten Tag wiederkommen. „Du unterschreibst jetzt, nicht morgen oder übermorgen. Jetzt bist du da.“ Selma ist verunsichert. „Ich dachte, ich mache nichts Falsches. Ich habe in meinem Leben noch nie eine Kündigung unterschrieben. Ich habe mich nicht ausgekannt.“ Selma unterschreibt unter Druck die einvernehmliche Kündigung.
Erst später erfährt die junge Frau, dass das ein Fehler war. Lehrlinge können nicht einfach gekündigt werden. Eine einvernehmliche Vertragsauflösung ist aber immer möglich.
Bevor Selma das Büro verlässt, gibt ihr die ehemalige Chefin noch mit, sie solle in Zukunft besser als Verwalterin arbeiten, nicht als Maklerin. „Mit Kopftuch machst du lieber einen Bürojob, damit dich die Kund:innen nicht sehen draußen.“
Selma ist enttäuscht. Traurig. Wütend. „Wer ist diese Person, dass sie mir sagt, was ich arbeiten soll? Es gibt so viele Frauen mit Kopftuch. Anwältinnen, Ärztinnen“, erzählt die Wienerin. Selma fühlt sich ausgenutzt und sie ist verletzt, da sie sich mit der Chefin bis zu diesem Zeitpunkt gut verstanden hat. „Wir waren uns sympathisch. Ich habe alles gemacht, was sie von mir wollte. Sie hat mich einkaufen geschickt, zu sich nachhause geschickt wegen Handwerkern. Mit einem Schlag hat sich das geändert.“ Selma weiß, dass sie das alles nicht hätte machen müssen. „Meine Arbeit ist im Büro, nicht bei ihr zuhause. Aber ich wollte einfach hilfsbereit sein. Ich war immer für sie da. Ich habe sie gemocht.“
Kein Einzelfall
Es vergehen einige Monate, dann erst wendet sich Selma an die Arbeiterkammer (AK). „Das war ein Fehler von mir, sofort zu unterschreiben, aber ich wusste das nicht.“ Eine Freundin meinte schon, dass ich etwas unternehmen solle, erzählt Selma.„Aber ich dachte mir, es wird eh nichts passieren. Keiner wird mir helfen. Die Lehre habe ich verloren. Was soll das jetzt noch bringen?“
Erfahrungen, wie sie Selma gemacht hat, sind kein Einzelfall in Österreich. Die Arbeiterkammer ebenso wie die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlicher & antimuslimischer Rassismus berichten von zahlreichen Beschwerden von Arbeitnehmer:innen. Im Jahr 2023 verzeichnete die Dokustelle 1.522 rassistische Übergriffe gegen als muslimisch wahrgenommene Personen. Das sind so viele gemeldete Fälle wie noch nie. Die Dunkelziffer dürfte nach Einschätzungen der Expert:innen aber noch viel höher sein. Bei aktiv gemeldeten Fällen waren Frauen und Mädchen außerdem häufiger von antimuslimischen Ressentiments betroffen, berichtet die Dokustelle in ihrem aktuellen Report (mehr als 50 Prozent antimuslimischer Diskriminierungen betreffen Frauen und Mädchen). „Seit Jahren verweist die Dokustelle darauf, dass antimuslimischer Rassismus sehr häufig gepaart mit Sexismus auftritt. Das zeigt die Notwendigkeit, dass, wie alle Formen von Rassismus, auch antimuslimischer Rassismus in seiner Intersektion mit weiteren Formen von Diskriminierung betrachtet werden muss“, sagt Ümmü-Selime Türe, die stellvertretende Geschäftsführerin der Organisation.
Schadensersatz, aber keine Arbeit
Bei der AK bekommt Selma einen Anwalt zur Seite gestellt und ein Bericht wird geschrieben, zu dem die Gegenseite Stellung nimmt. Die Arbeitgeberin gibt diverse Gründe an, warum sie mit Selma nicht zufrieden war. Auch wenn die junge Frau weiß, dass das nur Versuche sind, keinen Schadenersatz zahlen zu müssen, treffen sie diese Aussagen. Beim Gerichtstermin gibt die Chefin auf Nachfrage dann doch an, dass Selma gute Arbeit geleistet habe. Die Immobilienmaklerin sagt aus, dass sie generell keine religiösen Symbole bei der Arbeit wünsche.
Und jetzt? „Wir warten auf die Antwort des Gerichts. Das wird einige Monate dauern. Ich bekomme wohl etwas Geld.“ Selma hat ihren Job, ihre Lehre verloren und deswegen die Schule für Bürokaufleute nicht beenden können. „Ich bewerbe mich die ganze Zeit und ich bekomme nur Absagen. In meinem Lebenslauf steht jetzt, dass ich eine Lehre abgebrochen habe. Und mit Kopftuch wird es noch schwerer.“ Selma ist beim AMS gemeldet und bekommt 250 Euro im Monat. Sie wartet noch ab, Mindestsicherung zu beantragen. „Ich gehe lieber arbeiten. Die Beraterin beim AMS wollte mich zum BFI schicken. Aber für mich ist das Zeitverschwendung. Ich brauche keinen Kurs. Ich will die Lehre fertig machen. Ich will endlich weiterkommen.“
Hast du auch Diskriminierung oder Gewalt am Arbeitsplatz oder in der Lehre erlebt? Erzähle uns deine Geschichte. Kontaktiere uns. Anonym und vertraulich.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Genese
Die Arbeiterkammer hat kürzlich den 5. Lehrlingsmonitor, eine regelmäßige Befragung von Lehrlingen, präsentiert. Die Zahl der Beschwerden von Lehrlingen hat zugenommen. Vereinzelt wurden sogar Fälle von Gewalt gemeldet. Beschwerden über psychische Gewalt nehmen ebenfalls zu. Dazu gehören auch Diskriminierungen jeglicher Art. Viele Lehrlinge trauen sich nicht, Hilfe zu suchen, und wissen nicht, wohin sie sich wenden können. Die Folge ist der Abbruch der Lehre oder der Wechsel der Lehrstelle. Das hat WZ-Redakteurin Anja Stegmaier dazu veranlasst, mit Lehrlingen über ihre Erfahrungen zu sprechen.
Gesprächspartner:innen
Selma: Die 19-jährige Wienerin heißt eigentlich anders, will aber anonym bleiben. Sie hat ihre Lehrstelle als Immobilienmaklerin verloren, da sie sich entschieden hat, ein Kopftuch zu tragen.
Admir Bajric: Rechtsberater bei der Arbeiterkammer Wien, mit Schwerpunkt im Lehrlings- und Jugendschutz.
Ümmü-Selime Türe: stellvertretende Geschäftsführerin der Dokumentations- und Beratungsstelle islamfeindlicher und antimuslimischer Rassismus in Österreich und psychosoziale Beraterin.
Daten und Fakten
Die Dokumentations- und Beratungsstelle antimuslimischer Rassismus bietet auch psychosoziale Beratung an. Öffnungszeiten: Mo-Do von 9-15 Uhr, Tel: 0676 40 40 005 Mail: beratung@dokustelle.at Beratungen finden nur mit Terminvereinbarungen statt.
Die Arbeiterkammer bietet in allen Bundesländern telefonische und persönliche Beratung an
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt bei Diskriminierung. Kostenfrei, vertraulich und mit Dolmetscher:in. Gebührenfreie Hotline Mo-Do von 9-15 Uhr, Freitag von 9-12 Uhr, Tel: 0800 206 119.
Die Benachteiligung von Musliminnen, die am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, kann nach dem Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und der ethnischen Zugehörigkeit darstellen. Solche Diskriminierungen sind verboten.
Bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot ist im Gleichbehandlungsgesetz ein Schadenersatz für die Verletzung der Würde und für die entstandenen finanziellen Nachteile vorgesehen.
Bekleidungsvorschriften eines Unternehmens können vorsehen, das Kopftuch der einheitlichen Dienstkleidung anzupassen, z. B. in Form eines speziellen Dienstkopftuchs oder eines mit der Dienstkleidung farblich abgestimmten Kopftuchs. Ein Unternehmen kann auch gewisse Anforderungen an die Art und Weise, wie dieses getragen wird, stellen, sofern der Zweck, der damit verfolgt wird, legitim ist (z. B. Wahrung der körperlichen Sicherheit der Trägerin, Hygieneanforderungen etc.). Nicht völlig geklärt ist, in welchem Ausmaß Neutralitätsgebote in Form von Bekleidungsvorschriften in Unternehmen erlassen werden können. Der Wunsch von Arbeitgeber:innen, den Kund:innen ein Bild der Neutralität zu vermitteln, gehört zur unternehmerischen Freiheit. Der Neutralitätsanspruch muss aber gegebenenfalls im gleichen Maß für politische und weltanschauliche Überzeugungen gelten und darf sich nicht nur auf den religiösen Ausdruck beziehen. Es bedarf außerdem einer klaren betriebsinternen Regelung, die sich auf den gesamten Betrieb bezieht und im Betriebsalltag konsequent durchgesetzt wird.
Frauen sind mit 40 Prozent häufiger von psychischer und physischer Gewalt in der Lehre betroffen als Männer (29 Prozent). Es betrifft außerdem besonders die Bereiche Pflege/Gesundheit/Medizin, Tourismus/Gastgewerbe/Hotellerie und Genussmittel/Ernährung.
Rund 34 Prozent der Lehrlinge in Österreich sind zumindest einmal oder mehrfach im Betrieb bereits beleidigt, belästigt, bedroht oder bloßgestellt worden.
Am häufigsten wurden konkret „Ungerechtfertigte Kritik“ bzw. „Schreien, Schimpfen“ genannt (jeweils 62 Prozent). Auch „Lächerlich machen“ oder die Abwertung der Arbeitsergebnisse kommen häufiger vor.
Zwölf Prozent berichten von sexueller Belästigung, zehn Prozent von der Androhung von Gewalt. Auch hier zeigt sich ein starker Geschlechterunterschied – Frauen sind häufiger von sexueller Belästigung betroffen, Männer häufiger von Gewaltandrohungen.
Mobbing geht am häufigsten von Kolleg:innen oder Vorgesetzten aus, ist also betriebsintern verursacht. Kund:innen sind eher selten die Mobbenden.
Quellen
Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlicher & antimuslimischer Rassismus: Report 2023
Arbeiterkammer und ÖGB: Österreichischer Lehrlingsmonitor – 2024 Heft 5
Gewerkschaftsumfrage: Hälfte der Lehrlinge leidet an Depressionen und Essstörungen
Gleichbehandlungsanwaltschaft: Kopftuch am Arbeitsplatz
Das Thema in der WZ
Das Thema in anderen Medien
Kurier: Kopftuch unerwünscht: Firma bedauert "internes Missverständnis"
Der Standard: Aufdringliche Fragen nach Kopftuch in Bewerbung diskriminierend
Profil: "Es sollte möglich sein, auch ohne Kopftuch zu unterrichten"
Die Presse: Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz: Diskriminierung oder nicht?
Spiegel.de: EuGH muss über Kopftuchverbot für Drogerie-Kassiererin entscheiden