Nachträgliche Mitteilung
Auf Begehren von Karl-Heinz Grasser.
Die Wiener Zeitung hat am 13.06.2022 auf der unter www.wienerzeitung.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Zweites Verfahren gegen Grasser nicht medienöffentlich“ berichtet, dass Ex-Finanzminister Mag Karl-Heinz Grasser wegen Steuerhinterziehung angeklagt sei und der Prozess hinter verschlossenen Türen stattfände. Dem Vorwurf der Anklage zufolge habe Mag Karl-Heinz Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben und um 2,2 Mio Euro zu wenig Steuern bezahlt.
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Mag Karl-Heinz Grasser wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 04.07.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
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Infos und Quellen
Genese
Die Wiener Zeitung veröffentlichte im Juni 2022 einen Artikel über die Anklage von Karl-Heinz Grasser. Einen Monat später wurde er freigesprochen. Der Artikel ist mittlerweile offline. Medien, die im Vorfeld über solche Gerichtsprozesse berichten, sind auf Verlangen der angeklagten Person dazu verpflichtet, eine nachträgliche Mitteilung zu veröffentlichen, falls das Ermittlungsverfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird. Dies ist im §10 des Mediengesetzes gesetzlich geregelt.