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Neue Lippen mit 15

8 Min
Schönheitseingriffe werden für Jugendliche immer leichter zugänglich.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Getty Images

Wie leicht kommt man in Österreich als 15-Jährige an aufgespritzte Lippen, obwohl das eigentlich illegal ist? Ein Selbstversuch von Aleksandra Tulej und Nora Schäffler.


„Lippen 150 €, Wangen 200 €, von 23.-25. April Wien. 26.-27. April Berlin. First come, first serve“, liest man auf den Instagram-Profilen, die oft klingende Namen wie „Beauty Lips“, „True Beauty“, oder „Magic Lips“ haben. In den vergangenen Jahren gewannen die „tourenden“ Anbieterinnen via Instagram an Popularität. Kosmetikerinnen, Ärztinnen oder Heilpraktikerinnen touren" mit ihrem Angebot durch Europa, bleiben immer nur wenige Tage an einem Ort.

Zum Vergleich: Ärzt:innen mit eigener Praxis und Website verlangen für diese Eingriffe etwa 400 bis 500 Euro. Die Insta-Anbieterinnen sind also um einiges günstiger. Aber wer wirklich dahintersteckt, ob die Dienstleisterinnen tatsächlich eine angemessene Ausbildung haben, um die Behandlungen durchzuführen, ist nicht immer klar – umgekehrt wissen die Anbieterinnen auch nicht immer, wer sie da anschreibt. Oder wollen es nicht wissen.

Häufig sind es Teenager, doch bei ihnen dürften diese Eingriffe gar nicht durchgeführt werden. Sie sind ist Österreich erst ab 18 erlaubt. Wir wollen wissen, wie leicht es ist, als 15-Jährige an aufgespritzte Lippen zu kommen. Und probieren es aus.

Der Selbstversuch

Wir geben uns auf Instagram mit einem Fake-Profil als die 15-jährige Wienerin Laura aus, die sich unbedingt ihre Lippen aufspritzen lassen will. Dafür durchforsten wir unzählige Instagram-Profile, die Botox- und Hyaluron-Behandlungen in Wien anbieten. Eins davon schreiben wir per Direktnachricht auf Instagram an. „Hallo, ich würde mir gerne einen Termin fürs Lippen-Aufspritzen ausmachen. Ist es schlimm, wenn ich noch keine 18 bin?“, möchte „Laura“ wissen. „Kein Problem. Sie können zum Eingriff kommen“, bekommen wir als Antwort. Inklusive Terminvorschlag für übermorgen. Ging das jetzt wirklich so einfach?

Auf dem Profil, das wir anschreiben, findet sich keine Adresse, keine Telefonnummer, allerdings ist der Feed voll von Bildern zufriedener Kundinnen sowie Infos, wann die vermeintliche Ärztin (zumindest lässt ihre Instagram-Bio darauf schließen) in Wien tätig ist. Wir wollen wissen, ob wir hier nur einmalig Glück hatten, deshalb recherchieren wir weiter und wollen uns ein Bild von der Lage machen. „Laura“ schreibt eine weitere Instagram-Seite mit ähnlicher Ästhetik und Ausrichtung an. Diesmal teilt sie der Anbieterin gleich mit, dass sie erst 15 ist. „Ist es okay für deine Eltern, Liebes?“, erhalten wir als Antwort. „Nein, aber sie müssen es ja nicht wissen, oder?“, entgegnen wir aka „Laura“. Die Zusage lässt nicht lang auf sich warten: In Ordnung, Liebes.“ Das ging schnell.

Investigativ im Botox-Studio

Also machen wir uns auf den Weg zur angegebenen Adresse, die wir am Vortag per DM erhalten haben: Nora spielt die 15-jährige „Laura“, Aleksandra ist „Lauras“ ältere Schwester, die zu dem Termin mitkommt – wir legen uns eine Geschichte zurecht: Unsere Mutter sei dagegen, dass „Laura“ sich so jung die Lippen aufspritzen lässt, deshalb soll ihre verantwortungsbewusste ältere Schwester sie begleiten.

Wir irren durch eine Kleingartensiedlung am Rand des zehnten Bezirks, verlaufen uns einige Male, bis wir mit fast 20-minütiger Verspätung an der richtigen Tür klingeln. Wir betreten ein neues, modernes Wohnhaus und als wir aus dem Lift aussteigen, werden wir sehr herzlich empfangen – von, na ja, ihren Vornamen erfahren wir nicht, der ist hier aber auch nicht relevant. Jedenfalls ist die Dame, mit der wir auf Instagram kommuniziert haben, überschwänglich freundlich und bittet uns mit einem breiten Lächeln auf ihren Hyaluron-Lippen in die Wohnung. Alles ist hell, sauber, modern, pink dekoriert, es brennen Duftkerzen, Deko-Kissen sind schön drapiert. Wir werden beide gebeten, uns auf die Liege zu setzen, auf der die Behandlungen vorgenommen werden. „Du willst dir die Lippen machen, oder?“ Die Dame taxiert Nora aka „Laura“ mit ihrem Blick. „Ja, und unsere Mutter ist dagegen, und ich finde auch, dass sie noch zu jung ist“, entgegnet ihre „ältere Schwester“. Sie erklärt uns, dass so eine Behandlung „nichts Wildes“ sei, aber sie versteht die Bedenken unserer hypothetischen Mutter – sie selbst würde es ihrer 15-jährigen Tochter auch nicht erlauben, wenn sie eine hätte.

„Laura“ aka Nora bleibt standhaft: Ihre Freundinnen hätten das doch auch alle gemacht, auch ohne Einverständnis der Eltern. „Ja, eigentlich bräuchten wir ja das Einverständnis, aber...” Die Dame wird zögerlich. Sie würde für „Laura“ auch statt 200 Euro einen Preis von 150 Euro machen, drängt uns aber nicht dazu.

Lauras Schwester stellt die verantwortungsbewussten Fragen. Wir lassen uns das Hyaluron zeigen, mit dem sie arbeitet: Juvederm, ein oft auch von Ärzt:innen eingesetztes und weit verbreitetes Mittel. „Laura, du bist noch sehr jung, das sieht man, dein Gesicht wird sich in den nächsten zehn Jahren noch verändern, warte lieber noch ein bisschen ab“, gibt sie uns auf den Weg mit: Was sie nicht weiß – „Laura“ aka Nora ist eigentlich 25 Jahre alt, also genau zehn Jahre älter, als wir vorgeben. Wir werden mit einer wieder sehr überschwänglichen Umarmung verabschiedet – und sollen uns erneut melden, wenn wir „die Mama überredet haben“. Bezahlen müssen wir für den Termin nichts – viele Ärzt:innen verrechnen für Beratungstermine eine Gebühr, die bei der Behandlung gutgeschrieben wird. Hier war jedoch nie die Rede von einer Beratung, die wir genaugenommen aber trotzdem bekommen haben.

„Der Gesetzgeber ist da rigoros – eigentlich“

Schönheitschirurg Artur Worseg, eine Koryphäe im Bereich der Ästhetischen Chirurgie in Österreich, kann darüber nur den Kopf schütteln. „Diese Botox-Partys, bei denen jemand aus dem Ausland kommt und ein Studio anmietet, werden vor allem von jungen Mädchen unterschätzt. Da werden oft Silikone oder andere Mittel gespritzt, die einfach nicht sicher sind.“ Worseg hatte schon genügend Patientinnen, die nach einer Behandlung bei einer unqualifizierten Person zu ihm kamen, um ihren schiefgegangenen Eingriff wieder rückgängig zu machen – das funktioniert beispielsweise mittels Hylase, also der Auflösung von Hyaluronsäure.

Worseg behandelt in seiner Privatklinik in Währing pro Monat etwa 50 bis 100 Patientinnen: Brüste, Nasen, Lippen – das sind die häufigsten Eingriffe, die er durchführt. Er bekommt auch viele Anfragen von Minderjährigen, vorrangig weiblichen Personen. „Die schicken wir im Regelfall wieder weg – da ist der Gesetzgeber sehr rigoros“, sagt Worseg. Ausnahmen gibt es, wenn es gesundheitliche Indikationen gibt, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist, wie beispielsweise bei sehr großen Brüsten, die Rückenschmerzen verursachen, oder bei einer schiefen Nasenscheidewand. Solche Eingriffe werden aber meist von der Kasse bezahlt. Dennoch gilt in allen Fällen: „Zwischen Beratungsgespräch und Behandlung gibt es eine 14-tägige Wartefrist, das ist im Ästhetik-OP-Gesetz geregelt. Das missachten viele Kolleg:innen, oder sie wissen es schlicht und einfach nicht.“ Ob auch Männer zu ihm kommen? „Ja, aber eher keine jüngeren. Meist dann, wenn die Schwimmreifen-Thematik im mittleren Alter aufkommt“, erklärt der Arzt. Das Lippen-Thema ist vorwiegend ein weibliches. Während es für die ästhetische Medizin also klare gesetzliche Regeln und Fristen gibt, sprießen auf Instagram immer mehr semi-seriöse Profile aus dem scheinbaren Nichts. Wenn Anbieter:innen ohne entsprechende Qualifikation ihre Dienste anbieten, kann das nicht nur gesundheitsschädigende, sondern auch strafrechtliche Folgen haben, wie beispielsweise Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro.

Jetzt bleibt noch die Frage: Ergeht es echten Teenagern auch so wie unserer ausgedachten Laura?

Der Preis: Schwellungen und Hämatome

Dass etwas schiefgehen kann, wird bei den günstigen Preisen jedenfalls in Kauf genommen: Die 17-jährige Anna ließ sich die Lippen bei „einer Frau von Instagram“ machen, wie sie uns erzählt – in einer Privatwohnung in Wien. 90 Euro bezahlte sie für die Behandlung.

Nur, dass es bei ihr nicht ganz so gut ausging: „Meine Lippen waren total angeschwollen, es bildeten sich Blutergüsse und ich habe mich anfangs ein wenig erschrocken. Aber nach ein paar Tagen sah es dann wieder normal aus.“ Doch das hielt sie nicht nachhaltig ab, schon drei Wochen später stand Anna wieder auf der Türmatte der Wohnung: Sie wollte noch mehr, die Lippen waren ihr noch nicht groß genug.

Vor allem jüngere Menschen fragen sich: „Wenn diese Eingriffe auf Instagram so niederschwellig angeboten werden, können sie doch nicht so invasiv sein wie beispielsweise eine Nasen-Operation?“ Gesetzlich fallen Nasen-OPs und Hylauron-Unterspritzungen unter den Begriff der ästhetischen Operationen.

In Österreich dürfen nur Ärzt:innen Hyaluron spritzen, zwischen Aufklärungsgespräch und Behandlung muss eine mindestens zweiwöchige Frist liegen. Rechtlich sind ästhetische Behandlungen bei unter 16-Jährigen in Österreich verboten. Ist man unter 18, aber bereits über 16 Jahre alt, braucht man die Einwilligung der Erziehungsberechtigten Die haben viele allerdings nicht. So war es auch bei der heute 18-jährigen Jenny, die sich als Minderjährige ihre Lippen aufspritzen ließ. Sie hat damals eine Instagram-Seite angeschrieben, auf der das angeboten wurde.

Noch in derselben Woche bekam sie einen Termin. „Die Dame fragte weder nach meinem Alter noch verlangte sie einen Ausweis.“ Sie bat Jenny, sich auf eine Liege zu legen, betäubte ihre Lippen mit einer Creme und innerhalb weniger Minuten war die Behandlung vorbei. Was genau gespritzt wurde, weiß Jenny nicht. Sie bezahlte die vereinbarten 200 Euro bar und ging nach Hause. Ihre Eltern waren über die neuen Lippen ihrer minderjährigen Tochter weniger erfreut, um es gelinde auszudrücken: „Meine Mutter ist ausgezuckt, sie schrie herum, dass ich das nicht nötig hätte“, verdreht Jenny die Augen. Sie hätte schon von Natur aus volle Lippen gehabt, erzählt die 18-Jährige. Aber es war ihr einfach nicht genug, auf Social Media sah sie immer wieder Influencerinnen und Freundinnen, die hie und da nachgeholfen haben. Seitdem war Jenny noch einige Male nachspritzen. Aber nicht mehr in demselben Studio – das war nach einigen Wochen wieder verschwunden.


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Infos und Quellen

Genese

Botox, Hyaluron, Silikon: Schönheitseingriffe sind heutzutage zugänglicher denn je – vor allem durch Social Media. Vor einigen Jahren musste man dafür noch zum Schönheitschirurgen – heute gibt es auf Instagram unzählige Profile, die diese Behandlungen oft ohne entsprechende Ausbildung zu vergleichsweise günstigen Preisen anbieten. Auch bei Minderjährigen – obwohl das gesetzlich nicht erlaubt ist. Wir haben uns die Frage gestellt, wie leicht es ist, in Österreich als Minderjährige zu einem solchen Eingriff zu kommen. Dafür haben wir uns auf Instagram als die 15-jährige „Laura“ ausgegeben, die ihre Lippen aufspritzen möchte – und tatsächlich, „Laura“ hat nach einem kurzen Nachrichten-Austausch einen Termin bekommen. Obwohl sie ihr Alter ausdrücklich mitgeteilt hat.

Gesprächspartner:innen

  • Artur Worseg ist seit über 25 Jahren Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie. In seiner Privatklinik in Währing behandelt der Arzt zirka 50 bis 100 Patient:innen im Monat.

  • Botox- und Hyaluron-Anbieterin, die wir als „Schwestern“ in ihrem Studio in Wien Favoriten besucht haben. Sie bleibt in dieser Geschichte anonym.

  • Jenny ist Wienerin, 18 Jahre alt und hat sich mit 16 Jahren das erste Mal ihre Lippen aufspritzen lassen – bei einer Anbieterin, die ihr auf Instagram untergekommen ist. Sie wurde weder nach einem Ausweis noch nach einer Einverständniserklärung ihrer Eltern gefragt.

  • Anna ist 17, hat sich wie Jenny ihre Lippen vergrößern lassen – ebenfalls bei einer Anbieterin, die ihr auf Instagram vorgeschlagen wurde. Auch hier wurde weder nach Ausweis noch elterlicher Zustimmung gefragt.

Daten und Fakten

  • 2013 ist die sogenannte „Rechtsvorschrift für die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen“ in Kraft getreten.

  • Unter dem Begriff ästhetische Operation (auch ästhetische Chirurgie genannt), versteht man eine operativ-chirurgische Behandlung, die zu einer subjektiv wahrgenommenen Verbesserung des optischen Aussehens führt. Beispiele dafür sind Nasenkorrekturen, Facelifts, Lippenvergrößerung oder Lippenpolsterungen. Medizinische Indikationen fallen nicht darunter. In dem Gesetz wird außerdem festgelegt, dass ästhetische Behandlungen vor der Vollendung des 16. Lebensjahrs verboten sind. Ist man unter 18, aber bereits über 16 Jahre alt, braucht man eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Außerdem ist eine mindestens zweiwöchige Wartefrist zwischen Einwilligung und Durchführung einzuhalten.

  • Werden ästhetische Operationen an Minderjährigen oder über 16-Jährigen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten durchgeführt, drohen den Personen, die die Behandlung durchgeführt haben, Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro.

  • Bei einer Studie von SaferInternet.at wurden 400 Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren zu Schönheitsidealen befragt. 28 Prozent der Befragten haben schon einmal über eine Schönheitsoperation nachgedacht.

  • Hyaluronsäure sorgt für die Straffheit der Haut. Sie wird bei ästhetischen Eingriffen unter die Haut gespritzt und stützt so das Bindegewebe. Botox schwächt oder verhindert die Faltenbildung. Es wird in der ästhetischen Medizin direkt unter die Haut in die Muskeln gespritzt.

Quellen

Das Thema in der WZ

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