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Georg Renner hat sich diese Woche angesehen, was es mit dem Stabilitätspakt auf sich hat.
Diese Woche widmen wir uns dem österreichischen Stabilitätspakt.
Ok, das ist jetzt vielleicht nicht das erste Thema für Party-Smalltalk, aber ob Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Tagen einen neuen solchen Pakt zusammenbringen oder nicht, dürfte ein passabler Indikator dafür sein, ob Österreich als Ganzes noch reformfähig ist.
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Stand Mittwoch schaut es ganz gut aus: Die Landeshauptmänner von Oberösterreich und Tirol zeigen sich öffentlich optimistisch, dass bei der nächsten Verhandlungsrunde morgen, Freitag, eine Einigung möglich wäre; der derzeitige Vorsitzende der Finanzlandesräte, der Steirer Willibald Ehrenhöfer (ÖVP), will noch nichts sagen, um niemandem etwas über die Medien auszurichten.
Worum geht es?
Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten bekanntlich – wir hatten das Thema ja schon einige Male –, die sogenannten Maastricht-Kriterien einzuhalten; vor allem, ein Defizit von kleiner/gleich drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) einzuhalten, sowie die staatliche Verschuldung bei maximal 60 Prozent des BIP zu halten. Also, sehr vereinfacht gesagt: Der Staat soll nur so wenig Schulden machen, dass er in absehbarer Zeit wieder daraus herauswachsen kann.
Dass das derzeit in Österreich gerade nicht so gut läuft – besonders mangels Wirtschaftswachstums – haben wir ja schon mehrfach festgestellt, die Union führt deswegen ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits gegen die Republik.
Eines der Probleme unseres Finanzministers in diesem Theater: Für die EU zählt für die Maastricht-Kriterien nicht nur jenes Budget, das er direkt verantwortet, das Bundesbudget, sondern das gesamtstaatliche – also auch die Schulden, die die Bundesländer, Gemeinden und die Sozialversicherungen aufnehmen. Und denen hat der Finanzminister eigentlich nichts zu sagen, weil sie selbständige, selbstverwaltetet politische Einheiten sind.
Weil das ein eher unbefriedigender Zustand ist – jemand hat die Verantwortung für etwas, kann es aber nicht beeinflussen -, haben Bund und Länder den „Stabilitätspakt“ beschlossen; eine Verteilung, welches Bundesland und welche Gemeinden in Österreich wie viele Schulden machen dürfen. Der aktuell gültige ist inzwischen fast 13 Jahre alt.
Du siehst in diesem Screenshot schon, dieser Pakt ist kein normales Gesetz, sondern eine Vereinbarung nach Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz – eine Art „Staatsvertrag“ innerhalb der Republik. Weil Österreich keine direkte Unterordnung der Länder und Kommunen unter den Bund kennt, ist das das Mittel der Wahl, wenn man diese in Angelegenheiten zu einer gemeinsamen Arbeitsweise verpflichten will, für die sie an sich selbst zuständig sind.
Der Nachteil gegenüber einem normalen Gesetz oder Verfassungsgesetz (aus Sicht des Bundes, zumindest): Man kann den anderen Gebietskörperschaften nicht einfach sagen, was sie zu tun haben, sondern man muss es ausverhandeln. Und genau in dem Stadium sind wir gerade.
Denn der Stabilitätspakt, der seit 2012 gilt – hier im Volltext -, ist längst Makulatur, wie sich an der zentralen Passage in Artikel 4 ablesen lässt:
(1)Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union und nach dieser Vereinbarung über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein. Diesem Grundsatz ist für den Gesamtstaat entsprochen, wenn der jährliche strukturelle Haushaltssaldo Österreichs in den Jahren ab 2017 insgesamt -0,45 % des nominellen BIP nicht unterschreitet.
Diese -0.45 des BIP – das ist nicht das „echte“ Defizit, sondern das strukturelle, das sich nicht durch Einmaleffekte, höhere Zinsen oder andere vorübergehende Erscheinungen ergibt – waren schon in den wirtschaftlichen Boomjahren eine schwer zu erreichende Vorgabe, einzig 2019 war Österreich da einigermaßen im Plan. Dann kamen die fiskalischen Reiter der Apokalypse: Corona, Energie-, Russland- und Wirtschaftskrise und vorbei war es mit den guten Vorsätzen.
Nun hat von 2020 bis 2023 geholfen, dass die EU ihre Regeln angesichts der Pandemie und den darauffolgenden Erholungsmaßnahmen weitgehend ausgesetzt hat – die Stabilitätspaktpartner:innen haben das in Österreich weitgehend nachgezogen. Ab 2024 gelten die Regeln des Stabilitätspakts aber eigentlich wieder. Und auch, wenn die letzten amtlich festgestellten Daten der Pakttreue der jeweiligen Gebietskörperschaften jene von 2022 sind – ja, Echtzeiteinschätzung wäre eine tolle Sache – darf man angesichts all dessen, was wir sonst so über die Budgets wissen, wohl spekulieren: Sehr wahrscheinlich werden alle Akteur:innen weit über ihren Grenzen liegen.
Für diesen Fall sieht der Pakt an sich einen Sanktionsmechanismus vor, der am Ende sogar Geldstrafen beinhalten könnte. Weil es aber wenig zielführend wäre, dass sich Bund, Länder und Gemeinden jetzt gegenseitig strafen, verhandeln besagte Instanzen jetzt über einen neuen Pakt.
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Einfach Politik.
Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
Sinnvollerweise sollte man das natürlich mit den Ergebnissen der „Reformpartnerschaft“ (in der dieselben Gebietskörperschaften gerade ihre Zuständigkeiten neu verhandeln) und des nächsten Finanzausgleichs (in dem das Steueraufkommen zwischen ihnen verteilt wird) koppeln: Um sagen zu können, wer wie viele Schulden machen darf, sollte man eventuell vorher wissen, wie viel Geld er eigentlich für welche Aufgaben hat. Nur sollte der Stabilitätspakt schnell fertig werden, weil die Union aufgrund des österreichischen Defizits regelmäßig Fortschrittsberichte braucht.
Und um da auf Kurs zu kommen, wären verbindliche Regeln eventuell kein Fehler.
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Infos und Quellen
Genese
Innenpolitik-Journalist Georg Renner erklärt einmal in der Woche in seinem Newsletter die Zusammenhänge der österreichischen Politik. Gründlich, verständlich und bis ins Detail. Der Newsletter erscheint immer am Donnerstag, ihr könnt ihn hier abonnieren. Renner liebt Statistiken und Studien, parlamentarische Anfragebeantwortungen und Ministerratsvorträge, Gesetzes- und Verordnungstexte.
Quellen
- bmf.gv.at: Veröffentlichungen gemäß Stabilitätspakt
- wirkungsmonitoring.gv.at: Gesamtstaatliches strukturelles Defizit
- Der Standard: Schuldenstreit: Mattle rechnet mit Abschluss von Stabilitätspakt am Freitag
- ORF: Stelzer: Vor Einigung auf Stabilitätspakt
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