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Strafmündigkeit ab 12: Hilft das gegen Jugendkriminalität?

4 Min
Die Jugendkriminalität in Österreich steigt.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Getty Images

Die Zahl strafunmündiger Tatverdächtiger steigt und entfacht die Debatte über eine Senkung der Strafmündigkeit erneut. Doch würde das die Jugendkriminalität tatsächlich eindämmen? Die WZ hat bei Experten nachgefragt.


In Österreich geraten immer mehr Kinder unter 14 Jahren ins Visier der Polizei. Es geht um Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Einbruch. 13.179 Tatverdächtige zwischen zehn und 13 Jahren wurden im vergangenen Jahr registriert – um 9,4 Prozent mehr als noch 2024. In Wien fiel der Anstieg noch deutlicher aus. Dort wurden in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen 18,1 Prozent mehr Tatverdächtige gezählt.

Doch was tun mit einem Zwölfjährigen, der nicht einmal, sondern immer wieder schwere Straftaten begeht? Ins Gefängnis kann er in Österreich nicht: Strafmündig ist man erst ab 14 Jahren.

Wien versucht seit Mitte Juli einen neuen Weg und begleitet strafunmündige Intensivtäter:innen in einer sogenannten „Auszeit-WG“, einer geschlossenen Wohngemeinschaft mit intensiver Rundumbetreuung. Die Maßnahme wird von zahlreichen Seiten kritisiert.

Gleichzeitig fordern die Wiener ÖVP und FPÖ, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Es gehe jedoch nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu bringen, „sondern um deutliche und altersgerechte Konsequenzen“, sagte ÖVP-Wien-Sicherheitssprecher Hannes Taborsky im Juni. Was meinen Expert:innen dazu?

Steigende Anzeigen erzählen nicht die ganze Wahrheit

„Um schwere Straftaten zu verhindern, bedarf es eines Bündels an Maßnahmen, die weit vor dem Strafrecht greifen“, sagt Richter Daniel Schmitzberger gegenüber der WZ. Er ist Vorsitzender der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richterinnen- und Richtervereinigung. „Wer es insbesondere angesichts des aktuellen Zustands des österreichischen Strafvollzuges ernsthaft für eine sinnvolle Idee hält, zwölf- und 13-jährige Kinder ins Gefängnis zu sperren, hat den Bezug zur Realität verloren.“

Gleichzeitig merkt er an, dass sich die Verurteilungen von 2004 bis 2024 sowohl bei Jugendlichen (14- bis 17-Jährige) als auch jungen Erwachsenen (18- bis 20-Jährige) fast halbiert haben – ein Trend, der auch bei Erwachsenen zu beobachten sei. Auch bei diversionellen Erledigungen seien keine nennenswerten Steigerungen ersichtlich, sagt Schmitzberger. Diese betreffen weniger schwere Fälle wie Ladendiebstähle oder Sachbeschädigung.

Tatverdächtige werden außerdem mehrfach gezählt, wenn sie mehrere Straftaten begehen. Intensivtäter:innen haben also einen beachtlichen Einfluss auf die Anzeigestatistik. „Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob wir von einem Massenphänomen sprechen oder von einigen wenigen jungen Menschen, die besonders intensive Betreuung brauchen“, betont Thomas Marecek, Pressesprecher des Vereins Neustart, im WZ-Interview.

Neustart leistet Bewährungshilfe und Prozessbegleitung für Straffällige und spricht sich aus der Perspektive der Sozialarbeit ebenfalls klar gegen eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren aus. „Ein Gerichtsverfahren ist nicht der Rahmen, den Kinder brauchen, um sie von Straftaten abzuhalten und sie dabei zu unterstützen, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden“, so Marecek.

Die Schweiz als Vorbild?

In der Diskussion werde laut Marecek gerne auf die Schweiz verwiesen, wo Kinder bereits ab zehn Jahren strafmündig sind. „Dabei wird oft übersehen, dass das gesamte System dort ein anderes ist: Es arbeiten interdisziplinäre Teams mit den Kindern und Haftstrafen für Zehn- bis 14-Jährige sind nicht vorgesehen“, erklärt er.

Unter-15-Jährige können also nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und selbst zwischen 15 und 16 Jahren zu höchstens einem Jahr. Denn das Schweizer Jugendstrafrecht stellt nicht das Delikt, sondern die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt – und die Frage, welche Unterstützung weitere Straftaten verhindern kann. Je nach Fall kommen Maßnahmen wie sozialpädagogische Begleitung, Therapien, Kurse oder die Unterbringung in einer Jugendwohngruppe infrage.

Mehr Prävention statt härterer Strafen

Welche Reaktionen auf kriminelles Verhalten von Kindern unter 14 wären also in Österreich sinnvoll?

Der Verein Neustart fordert etwa einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog für Zehn- bis 13-Jährige. „Noch wichtiger wäre es aber, präventiv zu arbeiten: Schulsozialarbeit in allen Schultypen auszubauen, Streetwork und offene Jugendarbeit zu stärken, betreute Jugendräume zu schaffen und die Kinder- und Jugendpsychiatrie flächendeckend auszubauen“, sagt Pressesprecher Marecek.

Ähnlich argumentiert Christian Dworzak-Jungherr, der mit seinem Verein Cult Antigewalttrainings anbietet und unter anderem strafunmündige Jugendliche betreut: „Das Verhalten junger Menschen ändert sich nicht durch härtere Strafen, sondern dadurch, dass man mit ihnen an ihren Verhaltensweisen arbeitet.“ Er habe zwar Verständnis für den Wunsch nach mehr Sicherheit, das Problem werde dadurch aber „in keiner Weise gelöst“, sagt er zur WZ.

Auch das Regierungsprogramm setzt nicht auf eine Senkung der Strafmündigkeit. Stattdessen sind unter anderem verpflichtende Fallkonferenzen für unmündige Intensivtäter:innen, spezialisierte sozialpädagogische Wohngemeinschaften sowie ein Ausbau der Kriminalprävention vorgesehen.

Dworzak-Jungherr wird jedenfalls nicht müde, zu betonen: „Wir reagieren immer erst dann, wenn etwas passiert ist. Viel sinnvoller wäre es, frühzeitig zu agieren. Gerade bei Jugendgewalt dürfen wir nicht warten, bis eine Krise eskaliert.“


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Infos und Quellen

Gesprächspartner

  • Daniel Schmitzberger, Richter und Vorsitzender der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richterinnen- und Richtervereinigung
  • Thomas Marecek, Pressesprecher Verein Neustart
  • Christian Dworzak-Jungherr, Geschäftsführer Verein Cult

Daten und Fakten

  • 2025 wurden in Österreich laut der Kriminalstatistik 538.656 Straftaten angezeigt (+0,8 Prozent) – der höchste Wert seit zehn Jahren. Die Aufklärungsquote lag bei 53,6 Prozent.
  • Auch die Anzahl der Tatverdächtigen stieg auf 345.095 (+2,7 Prozent) und erreichte einen Zehnjahreshöchststand.
  • Die Polizei beobachtet eine Verlagerung hin zu Cybercrime und organisierter Kriminalität. Die internationale Vernetzung nimmt zu.
  • Die Kinder- und Jugendkriminalität blieb auf hohem Niveau. Insgesamt wurden 75.724 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Tatverdächtige ausgeforscht (+2,3 Prozent).
  • Besonders stark nahm die Anzahl der unter Zehnjährigen als Tatverdächtige zu (+32,3 Prozent). Bei den Zehn- bis 13-Jährigen wurden 13.179 Tatverdächtige registriert (+9,4 Prozent).
  • Die größte Gruppe bilden weiterhin die 14- bis 17-Jährigen mit 34.769 Tatverdächtigen, deren Zahl seit mehreren Jahren weitgehend konstant ist.
  • Die Gewaltkriminalität stieg auf 88.133 Fälle (+2,2 Prozent) und erreichte den höchsten Stand seit 25 Jahren.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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