Ab 7. Juli speichern alle neuen Autos die Fahrzeugdaten bei Unfällen. Richter:innen und Staatsanwält:innen können auf diese Daten zugreifen. Ist die Maschine glaubwürdiger als der Mensch?
Der Streit um einen Parkplatz endet vor Gericht: Laura P. will mit ihrem Auto in der letzten freien Lücke parken. Plötzlich kracht es. Peter H. wollte auch in dieser Lücke parken. Die Autos stoßen zusammen. Wer hat Schuld? Die Frage muss vor Gericht geklärt werden. Peter H. scheint im Vorteil zu sein, er kam von rechts und hatte Vorrang. Laura P. argumentiert, dass sie das andere Auto nicht gesehen hätte – ein schwaches Argument. Ist sie schuldig?
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Laura P. gibt nicht auf. Sie beantragt, die Blackbox-Daten der beiden Autos auszulesen. Die Richterin gibt dem Antrag statt. Die Daten von Peter H.s Auto zeigen, dass er von rechts kam und Vorrang hatte. Sie zeigen aber auch, dass er viel zu schnell unterwegs war. Peter H. wird von den Daten seines eigenen Autos überführt. Er ist der Schuldige. Und Laura P. entlastet.
EU vereinheitlicht Datenaufzeichnung
Der fiktive Fall ist ein Beispiel, was uns in Zukunft erwartet. Bisher konnten die Autohersteller selbst entscheiden, ob sie Systeme in Autos einbauen, die Daten aufzeichnen. Nun hat die EU entschieden, den Einbau verpflichtend vorzuschreiben und die Systeme zu vereinheitlichen. Ab dem 7. Juli müssen in jedes Neufahrzeug, das in der EU zugelassen wird, Müdigkeitswarner, Alkoholtests – und vor allem ein Event Data Recorder (EDR) eingebaut werden.
Ein EDR ist eine Blackbox, wie wir sie aus Flugzeugen kennen. In den Autos wird die Blackbox kurze Zeitspannen rund um Unfälle aufzeichnen, neben Geschwindigkeit und Motordrehzahl etwa auch, ob die Insassen angeschnallt waren, und zu welchem Zeitpunkt Pedal und Bremse gedrückt wurden.
Die Daten gehören den jeweiligen Autobesitzer:innen. Staatsanwält:innen oder Richter:innen können jedoch Sachverständige beauftragen, die Daten auszulesen, und sie als Beweismittel einsetzen.
Die Maschine als Zeugin
Die Geräte werden vor Gericht schnell an Bedeutung gewinnen, die Aussagen der Menschen werden in den Hintergrund rücken, sagt Rechtsanwalt Christoph Krones zur WZ: „Das subjektive Empfinden von – menschlichen – Zeug:innen ist sehr unterschiedlich“, sagt er. „Wer im Auto sitzt, hat eine andere Wahrnehmung als jemand, der den Unfall von außerhalb beobachtet.“
Der Mensch vergisst, der EDR vergisst nicht.Rechtsanwalt Christoph Krones
Zwei Menschen können also komplett unterschiedliche Aussagen zum selben Unfall tätigen. Die Gefahr einer falschen Entscheidung, wie etwa im Beispiel von Laura P. und Peter H., ist groß. Wird der Mensch als Zeuge vor Gericht zum Nebendarsteller? „Der Mensch vergisst, der EDR vergisst nicht“, sagt Krones. „Das wird der richtigen Klärung des Sachverhaltes helfen.“
Der EDR vergisst also nicht. Wer hat aber Zugriff auf die Daten? Was wissen die Autohersteller vom Fahrverhalten ihrer Kund:innen? Die WZ hat mit Vertreter:innen von Mercedes, BMW, Volkswagen und Audi gesprochen. „Sobald ein Rückhaltemittel, etwa der Gurt gestrafft oder der Airbag ausgelöst wird, müssen die Daten so gespeichert werden, dass diese Daten nicht mehr überschreibbar sind“, sagt Tim In der Smitten von Mercedes. „In Europa werden die Daten zum Schutz der Privatsphäre aber nur anonymisiert gespeichert.“
Vernetzt mit Straßendiensten und Gemeinden
Laut BMW können Daten über Durchschnittsgeschwindigkeit, Tankfüllstand und Standort des Fahrzeugs erhoben werden. „Kund:innen können die Einstellungen zur Privatsphäre jederzeit im Datenschutzmenü direkt im Fahrzeug, in der My BMW App oder in ihrem BMW-Profil im Internet anpassen“, sagt Karena Bärnfeind von BMW. „Eine Löschung von personenbezogenen Daten ist jederzeit möglich.“
Wie das vernetzte Auto funktioniert, erklärt Michael Crusius von Audi, zuständig für den Bereich Produkt und Technologie. Die Neuwägen sind vernetzt mit anderen Autos, Straßendiensten und sogar Gemeinden.
Wer seine Daten ausschaltet, erhält auch keine Informationen mehr.Michael Crusius, Audi
„Man ist Teil des Verkehrsschwarms und erfährt über Unfälle und Staus“, erklärt er. „Und ob Gemeinden etwa bei Schneefall Schneeräumfahrzeuge in Gang setzen und die Fahrbahn geräumt wird.“ Und wenn man seine Daten nicht teilen will? „Das ist möglich“, sagt Crusius. „Doch wer seine Daten ausschaltet, nimmt sich raus und erhält auch keine Informationen mehr.“
Der EDR kann ab Juli nicht mehr ausgeschaltet werden.
In Deutschland wurden die Daten bereits mehrmals vor Gericht verwendet. Der erste Fall vor ein paar Jahren gehörte zu einem der spektakulärsten. Auf der Berliner Einkaufsstraße Kurfürstendamm duellierten sich zwei Autofahrer bei einem Wettrennen. Ihre Geschwindigkeit erreichte bis zu 170 km/h und sie überfuhren mehrere rote Ampeln. Einer der beiden raste schließlich in einen Jeep, der bei grüner Ampel gerade in die Kreuzung einbog. Der 69-jährige Fahrer des Jeeps starb noch an der Unfallstelle.
Mordanklage gegen Autofahrer
Der Raser wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Bei dem Fahrer, der direkt in den Jeep fuhr, war die Sache klarer als bei jenem, der nicht in den Jeep fuhr. Mithilfe der Technik konnte ihm jedoch nachgewiesen werden, dass er kurz vor der Kreuzung zwar den Fuß vom Pedal nahm, aber das Pedal gleich wieder bis zum Boden durchdrückte, obwohl die Ampel auf Rot war. Er nahm damit den Tod Unbeteiligter in Kauf, urteilten die Richter.
Ist die Blackbox in den Autos nur der Anfang? Werden bald noch mehr Daten von Fahrer:innen gesammelt?
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Wohin der Weg führen könnte, zeigt US-Autohersteller Tesla. In den Autos sind Kameras eingebaut, die sowohl das Innere als auch die Umgebung filmen. Fahrzeughalter:innen sind per Handy-App live zugeschaltet und werden benachrichtigt, sobald jemand mit dem Auto in Berührung kommt. Ein moderner und sicherer Diebstahlschutz, verspricht Tesla seinen Kund:innen. Aber sind die Aufnahmen erlaubt?
„Richter:innen werden vor Gericht im Einzelfall entscheiden“
Einerseits ist systemische Überwachung „für den Fall, dass...“ verboten, erklärt Rechtsanwalt Krones. „Diese Tätigkeit ist der staatlichen Verwaltung vorbehalten“, sagt Krones.
Andererseits: Werden Richter:innen auf die Beweismittel verzichten, wenn sie schwerwiegend sind? „Richter:innen werden vor Gericht im Einzelfall entscheiden“, sagt Krones. „Hier gilt es, zukünftige Fälle abzuwarten. Eine pauschale Antwort ist derzeit kaum möglich.“
Was der Videobeweis VAR im Fußball ist, soll es nun also auch bei Strafverfahren nach Unfällen geben. Entschieden wird nach den Daten, die die Maschine ausspuckt. Die Systeme werden immer mehr Informationen über Fahrverhalten sammeln und die Autofahrer:innen bald gläsern sein - überwacht vom eigenen Auto.
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Infos und Quellen
Genese
WZ-Redakteur Bernd Vasari schreibt seit vielen Jahren über die zunehmende Vernetzung von Autos. Ab 7. Juli ist es so weit, in allen Neuwägen müssen Daten gesammelt werden.
Gesprächspartner:innen
Christoph Krones, Rechtsanwalt – Verkehrsrecht
Michael Crusius, Audi - Produkt/Technologie
Francisca Volze, Volkswagen - Produkt/Technologie
Karena Bärnfeind, BMW Group - Pressesprecherin
Tim In der Smitten, Mercedes-Benz - Automatisiertes Fahren/Sicherheit
Vedran Obradovic, Lucky Car
Quellen
Christian Solmecke: Kudamm Raser – Zweiter Fahrer endgültig wegen versuchten Mordes verurteilt
Das Thema in anderen Medien
TAZ: Illegale Autorennen
Electrify Me: Blackbox in jedem Auto Pflicht?