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Frauen erzählen, wie ihre Vergewaltigungsanzeigen im Nichts verliefen. Eine Recherche über die blinden Flecken der Justiz, notwendige Reformen und die Folgen für Betroffene.
Dieser Artikel behandelt sexualisierte Gewalt, einschließlich Vergewaltigung. Der Inhalt kann belastend oder retraumatisierend wirken. Bitte lies nur weiter, wenn du dich emotional sicher fühlst. Eine Liste mit Unterstützungseinrichtungen findest du am Ende des Textes.
Für Valerie beginnt der Abend wie jeder andere. Ein Treffen mit Freund:innen, dazu ein paar Bekannte. Unter ihnen befindet sich der Mann, der sie in dieser Nacht vergewaltigen wird. Es folgen Krankenhaus, Anzeige, Einvernahme. Am Ende wird das Verfahren eingestellt. Beweismangel – wie bei den meisten Vergewaltigungsverfahren.
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Valerie ist eine fiktive Person, die für reale Fälle steht: In diesem Text verkörpert sie mehrere Frauen, mit denen die WZ im Laufe der Recherche gesprochen hat. Sie haben uns ihre Strafakten gezeigt, die Begründungen der Staatsanwaltschaften, warum ihre Verfahren eingestellt wurden. Um sie zu schützen, haben wir ihre Geschichten zusammengeführt und anonymisiert. Offen können sie über ihre Vergewaltigungen nicht sprechen, rein juristisch sind die nämlich nie passiert.
Die betroffenen Frauen sagen uns immer wieder: „Ich wurde vergewaltigt. Ich bin das Opfer. Aber der Staat hat den Täter beschützt, nicht mich.“ Opferschutzanwältinnen, Gewaltschutzexpertinnen, Psychologinnen und Frauenorganisationen zeichnen ein ähnliches Bild. Sie geben uns Einblicke in ein System, in dem Frauen strukturell nicht gehört werden. In dem Behörden unzureichend geschult sind, Täter kaum im Fokus stehen und nur selten ein Schuldspruch fällt. Ein System, von dem sich Betroffene im Stich gelassen fühlen.
Valerie ist keine Einzelperson, sie steht für viele Frauen. Das sind ihre Geschichten.
1355 Anzeigen, 127 Verurteilungen
Valerie hat sich ihre Anzeige gut überlegt. Sie hat mit Freund:innen darüber gesprochen, mit ihren Geschwistern. „Am Ende habe ich mir gedacht, das Schlimmste ist mir ja schon passiert“, sagt sie. „Damals wusste ich noch nicht, wie die Behörden mit mir umgehen werden.“
In Österreich ist jede dritte Frau ab dem Alter von 15 Jahren von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Bei 9 Prozent kam es bereits zu einer Vergewaltigung. Davon gelangt nur ein Bruchteil nur Anzeige, die Dunkelziffer ist laut Expert:innen hoch. 2024 waren es laut Kriminalstatistik 1355. In nur 127 Fällen kam es am Ende zu einem Schuldspruch, 1082 Verfahren wurden eingestellt. Eine direkte Verurteilungsquote lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, da Anzeigen und Verurteilungen nicht zwingend im gleichen Jahr stattfinden müssen. Laut dem Justizministerium zeige die Einstellungsrate bei Vergewaltigungen im Vergleich zu anderen Strafverfahren keine Auffälligkeiten.
Ich bin das Opfer. Aber der Staat hat den Täter beschützt, nicht mich.Valerie, Opfer einer Vergewaltigung
Momentan sind Polizei und Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, jeden Anfangsverdacht einer Straftat zu untersuchen. Zeigen die Ermittlungen jedoch, dass eine Verurteilung bei einer möglichen Anklage nicht wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, wird das Verfahren eingestellt. Bei Valerie ist die Beweislage schlecht, es gibt weder direkte Zeug:innen, noch gesicherte Spuren, außerdem zeigt sie nicht sofort an. Monate nach ihrer ersten Aussage kommt ein Brief mit der Information über die Verfahrenseinstellung. Der Beschuldigte wurde kein einziges Mal geladen.
Opferschutzanwältin Sonja Aziz sagt: „Wenn sich eine Frau entschließt, eine Anzeige zu erstatten, weht ihr sehr schnell ein gewisses Misstrauen entgegen. Das wird einerseits von den Beschuldigten ins Spiel gebracht, weil ‚Victim blaming‘ offenbar zur Verteidigungsstrategie gehört. Andererseits stellt man Verhaltensweisen, die das Opfer vor oder nach der Tat gezeigt hat, infrage. Hier spielen Vergewaltigungsmythen eine große Rolle.“
Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Recherche zum Thema sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen. Wenn du deine Geschichte mit uns teilen möchtest, hören wir dir zu – vertraulich, einfühlsam und nur in einem Rahmen, der sich für dich sicher anfühlt. Du kannst dich direkt an Redakteurin Eva Sager (eva.sager@wienerzeitung.at) wenden.
„Jegliche Diskrepanz wird groß ausgeschlachtet“
Untersuchungen auf der Basis von Aktenanalysen in elf europäischen Ländern zeigen, dass die Verurteilungsquoten besonders dann niedrig sind, wenn die Tat nicht dem gängigen Stereotyp entspricht. Darunter versteht man die Vorstellung, dass Vergewaltigungen nur überfallsartig, durch gewalttätige fremde Täter und unter körperlicher Gegenwehr der Betroffenen stattfinden. Weicht ein Übergriff von diesem Muster ab, etwa weil Täter und Opfer einander kennen, wird der Vorfall seltener als Vergewaltigung gewertet. Gleichzeitig steigt die Tendenz, den Opfern eine Mitschuld anzulasten.
Das passiert auch im österreichischen Rechtssystem. Alle Expertinnen, mit denen die WZ im Laufe der Recherche spricht, erzählen, dass der Fokus in den Verfahren besonders auf Nebenschauplätzen und dem Verhalten des Opfers liege. „Die betroffene Frau hat in den Ermittlungen einen großen Stellenwert, aber nicht im Hinblick darauf, dass sie sich öffnen und von ihrer Belastung erzählen darf, sondern dahingehend, dass sie sich rechtfertigen muss“, sagt Aziz. „Solche Verfahren führen dann natürlich auch schnell zu einer Einstellung, weil jegliche Lücke, die da in einer Aussage eines Opfers entdeckt wird, jegliche vermeintliche Diskrepanz in ihrer Schilderung, groß ausgeschlachtet wird.“
„Eine Einstellung erleben Betroffene als erneute Verletzung“
Auch Valerie hat das Gefühl, dass ihr der Staat nicht richtig zuhört. „Man kommt zur Polizeiinspektion und danach geht es einem schlechter als davor“, sagt sie.
Verena Weißenböck, Psychologin und Teil der Geschäftsführung beim Verein Tamar, einer Beratungsstelle für misshandelte und von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen, kennt solche Aussagen. „Wir haben den Eindruck, Betroffene brauchen abseits des Wunsches, dass der Täter zur Verantwortung gezogen wird, noch eine innere Motivation, um so ein Verfahren gut durchhalten zu können“, sagt sie.
Man kommt zur Polizeiinspektion und danach geht es einem schlechter als davor.Valerie, Opfer einer Vergewaltigung
Eine Einstellung des Verfahrens kann Betroffene erneut aufwühlen, das Erlebte wieder hervorholen. „Wenn ein Vergewaltigungsverfahren ohne Anklage eingestellt wird, erleben viele Betroffene dies als erneute Verletzung“, sagt Psychotherapeutin Nicole Pfeifer. „Es kann bestehende Traumafolgen verstärken und auch zu einer Retraumatisierung führen. Zeitgleich kann es zu Misstrauen gegenüber Polizei, Justiz, Medizin oder andere Institutionen kommen sowie zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit weiterer Anzeigen führen.“
„Wir müssen die Justiz besser schulen“
In unserer Recherche hören wir immer wieder: Es muss sich etwas ändern. Der Satz kommt von Betroffenen, Opferschutzanwältinnen, Psycholog:innen und Frauenorganisationen. Unterstützt wird diese Einschätzung von GREVIO, einem unabhängigen Gremium des Europarats, das die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Österreich trat sie 2014 in Kraft. In einem Bericht kritisiert GREVIO Österreich für die fehlende Weiterbildung zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in der Justiz.
Aziz sagt: „Wir müssen Staatsanwält:innen und Strafrichter:innen besser schulen – besonders im psychologischen Bereich. Was haben Traumata für Auswirkungen auf das Erinnerungsvermögen, auf die Aussage, auf das Verhalten eines Opfers? Das ist seit Jahrzehnten eine der größten Forderungen von Gewaltschutzexpert:innen.“
Rechtsanwältin Patricia Hofmann ergänzt: „Ich glaube, dass es viel mehr Prävention braucht, ab dem Kindesalter schon. Die Selbstbestimmtheit von Frauen muss öfter Thema sein.“
Nur Ja heißt Ja!
Im österreichischen Sexualstrafrecht gilt momentan das Nein-heißt-Nein-Prinzip. Das bedeutet, sexuelle Handlungen stehen unter Strafe, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgen.
In anderen Ländern braucht es dagegen eine klare Zustimmung. Sprich: Nur Ja heißt Ja! Aziz sagt: „An der Beweissituation wird sich durch das Ja-heißt-Ja-Prinzip wahrscheinlich wenig ändern. Aber der Fokus würde vom Opfer zum Täter wandern. Er würde gefragt werden, wie er annehmen konnte, dass ein ‚Ja‘ vorliegt. Außerdem ist es ein klares Signal an die Gesellschaft.“
Valerie fände das wichtig. Nachdem ihr Verfahren eingestellt wurde, fing die Staatsanwaltschaft an wegen falscher Beweisaussage gegen sie zu ermitteln. In einer Einvernahme vertauschte sie ein Datum.
Kerstin Schinnerl, Gewaltschutzexpertin und Geschäftsführerin des Vereins Frauen-Rechtsschutz sagt: „Aus Perspektive der Betroffenen ist das das Worst-Case-Szenario. Hier werden die Frauen in Wirklichkeit zum dritten Mal viktimisiert, von der Tat selbst, über den Ausgang des Strafverfahrens, bei dem der Täter nicht zur Verantwortung gezogen worden ist, und dann noch einmal, indem sie selbst beschuldigt werden. Das ist eigentlich ein kompletter Wahnsinn.“
Valerie ist keine Einzelperson, sie steht für viele Frauen.
In diesem Text haben wir ihnen diesen Namen gegeben, weil er „die Starke“ bedeutet. Die Frauen hinter Valerie sind das. „Ich will meine Geschichte erzählen, weil ich weiß, dass ich nicht allein bin. Jede Frau, die das Gleiche durchgemacht hat, soll das wissen. Wir sind nicht allein.“
Hilfe und Beratungsstellen
Wenn du selbst von sexualisierter Gewalt betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest, findest du hier Hilfe:
- Der Helpchat, Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen: online hier
- Frauen- und Mädchenberatungsstellen: Tel.: 01 595 37 60, online hier
- Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel.: 0800 222 555, online hier
- Gewaltschutzzentren Österreichs: Tel.: 0800 700 217, online hier
- Männerberatung: Tel.: 0800 400 777, online hier
- Rat auf Draht: Tel.: 147, online hier
- StoP, Stadtteile ohne Partnergewalt: online hier
- Tamar, Frauen- und Familienberatungsstelle: Tel.: 01/334 04 37, online hier
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: online hier
- Weißer Ring, Verbrechensopferhilfe: Tel.: 0800 112 112, online hier
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Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
- Betroffene von sexualisierter Gewalt
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Justiz
- Kerstin Schinnerl, Gewaltschutzexpertin und Geschäftsführerin des Vereins Frauen-Rechtsschutz
- Nanina Freund, Psychotherapeutin und Juristin
- Nicole Pfeifer, Psychotherapeutin
- Patricia Hofmann, Rechtsanwältin
- Sonja Aziz, Rechtsanwältin
- Verena Weißenböck, Psychologin und Teil der Geschäftsführung beim Verein Tamar (Beratungsstelle für misshandelte und von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen)
Daten und Fakten
- Gewalt gegen Frauen umfasst körperliche, psychische, wirtschaftliche und sexualisierte Gewalt. Sie betrifft Frauen in jedem Lebensbereich und in allen Alters- und Bildungsschichten.
- In Österreich ist jede dritte Frau (ab dem Alter von 15 Jahren) von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. 282.480 Frauen (8,7 Prozent) wurden bereits Opfer einer Vergewaltigung. (siehe Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich, Prävalenzstudie beauftragt durch Eurostat und das Bundeskanzleramt, 2022)
- 2024 wurden in Österreich 1355 Vergewaltigungen angezeigt. In nur 127 Fällen kam es zu einem Schuldspruch, 1082 Verfahren wurden eingestellt. Anzeige und Verurteilung müssen dabei nicht zwingend im selben Jahr passieren. Eine direkte Verurteilungsquote lässt sich daraus also nicht ableiten. Das Justizministerium erklärt auf WZ-Anfrage: „Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass jährlich etwa 60 % aller Strafverfahren in Österreich eingestellt werden. Die Einstellungsrate in Bezug auf §201 StGB zeigt keine Auffälligkeiten im Vergleich zur Gesamtheit aller Strafverfahren.“
- Viele Daten zu sexualisierter Gewalt werden nur in binären Geschlechterkategorien erhoben. Eine europäische Umfrage zu queerfeindlichen Hassverbrechen zeigt jedoch, dass 29 Prozent der Transfrauen, 23 Prozent der Transmänner und 34 Prozent der intersexuellen Befragten in den letzten fünf Jahren physischer oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. (siehe Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, 2024)
- In Österreich sind Vergewaltigungen unter Strafe gestellt: „Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (siehe Strafgesetzbuch § 201)
- Von Victim Blaming oder Täter-Opfer-Umkehr spricht man, wenn Betroffenen die Schuld für eine Straftat gegeben wird. Gerade bei sexualisierter Gewalt zeigt sich dieses Verhalten immer wieder.
- Schon seit vielen Jahren zeigen Studien, dass die Dunkelziffer bei sexualisierter Gewalt sehr hoch ist. Nur wenige der Betroffenen, die etwa eine Vergewaltigung oder andere Formen sexualisierter Gewalt erlebt haben, erstatten tatsächlich Anzeige.
- 99 Prozent der Personen, die 2024 wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurden, waren Männer. (siehe Gerichtliche Kriminalstatistik 2024)
- Aus vielen Erhebungen geht hervor, dass sexualisierte Gewalt in den meisten Fällen nicht von unbekannten Tätern ausgeht. Zum Großteil kennen die Betroffenen die Täter wenigstens flüchtig.
Quellen
- Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich 2025 (Istanbul-Konvention)
- EU-Erhebung zu geschlechtsbezogener Gewalt, zentrale Ergebnisse, 2024
- Frauenhelpline gegen Gewalt, Daten 2024
- Gerichtliche Kriminalitätsstatistik
- Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich, Prävalenzstudie beauftragt durch Eurostat und das Bundeskanzleramt, 2022
- Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld, österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern, 2011
- Gewaltschutzbericht 2020 bis 2024
- Gleichstellung in Österreich, Zahlen, Daten und Fakten, 2024
- GREVIO-Generalbericht für den Zeitraum Januar bis Dezember 2024
- Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- Statistik Austria, Gewalt gegen Frauen, 2021
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Vergewaltigung: Wie Vorurteile und Mythen die Urteilsfindung prägen, 2013
Das Thema in der WZ
- Fall Anna: Wo das Sexualstrafrecht an seine Grenzen stößt
- Ja, nein, vielleicht?
- Keine großen Würfe, aber vielversprechende Ankündigungen
- Was los? Mit Gewalt gegen Frauen
- Weibliche Gewalt: „Lieber Täterin als immer nur Opfer“
- „Wenn er dir nichts verbietet, liebt er dich nicht!“
Das Thema in anderen Medien
- Der Standard: Warum „Nur Ja heißt Ja“ wirksamer Gewaltschutz sein kann
- Die Zeit: Die Tochter von Gisèle Pelicot: „Schreiben ist mein Rettungsanker“
- Falter: Ein Missbrauchsprozess, die Wut auf die Justiz und offene Fragen
- profil: Hilflos im Krankenhaus: Wenn Opfer von K.-o.-Mitteln auf Unverständnis stoßen
- profil: Ist „Nur Ja heißt Ja“ bloße Symbolpolitik?
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