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Meinung: Warum Schutzzonen um Abtreibungskliniken ein Schritt in die richtige Richtung sind, aber als Maßnahme nicht reichen.
Anfang August meldeten sich Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Justizministerin Anna Sporrer mit der Forderung nach Schutzzonen vor Abtreibungskliniken zu Wort. Das ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, denn aktuell sind sowohl Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollen, als auch das medizinische Personal, das sie durchführt, allzu oft Bedrohungen, Belästigungen, Bedrängungen, Beschimpfungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Vor Kliniken kommt es nämlich regelmäßig zu Protesten von Abtreibungsgegner:innen: Sie teilen Plastikföten und Flugblätter aus und setzen Frauen unter Druck. Sie nennen das „Gebetsmahnwachen“. Tatsächlich ist es eher gezielter Psychoterror.
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Mangelndes Angebot
Allzu viel Gebetsmahnwachen-Stress haben die missionarischen Abtreibungsgegner:innen hierbei in Ermangelung von Einsatzgebieten allerdings nicht, denn in Österreich gibt es nur sehr wenige Einrichtungen, in denen überhaupt Abtreibungen vorgenommen werden; zudem variiert die Verfügbarkeit stark nach Bundesland. Im Burgenland gibt es beispielsweise keine einzige Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet, in Vorarlberg nur eine einzige.
Grund hierfür ist unter anderem die im Gesetz festgelegte Gewissensklausel. Diese besagt, dass medizinisches Personal in Österreich Schwangerschaftsabbrüche verweigern darf. Vor dem Hintergrund, dass Schwangerschaftsabbrüche zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen weltweit gehören und damit einen der Hauptaufgabenbereiche von Gynäkolog:innen darstellen, ist das ungefähr so absurd, als würde ein Augenarzt sich kategorisch weigern, Brillen zu verordnen, und als würde ein Gesetz bestehen, das Augenärzt:innen das tatsächliche und festgeschriebene Recht einräumt, aufgrund einer weltanschaulichen Anti-Brillen-Überzeugung das Verschreiben von Brillen zu verweigern. Wer keine Schwangerschaften abbrechen möchte, sollte also vielleicht einfach nicht Gynäkologe oder Gynäkologin werden, anstatt notwendige und für das Fach zentrale Gesundheitsdienstleistungen an Patientinnen zu verweigern.
Mangelnde Leistbarkeit
Schwangerschaftsabbrüche sind zudem in Österreich sehr teuer. Das wiederum liegt daran, dass sie keine Kassenleistung darstellen, sondern in der Regel aus privater Tasche zu bezahlen sind – und auch hier unterscheiden sich die Hürden nach Bundesland: Je nach Einrichtung kostet eine Abtreibung zwischen 300 und 1.000 Euro.
Ja, richtig gelesen, Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich nach wie vor verboten und im Strafgesetzbuch geregelt. Er ist nur unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt (aber trotzdem illegal). Eine solche Bedingung ist, dass der Abbruch, wenn keine medizinischen oder anderen gesetzlich vorgesehenen Gründe für ihn vorliegen, innerhalb der ersten drei Monate ab Beginn der Schwangerschaft stattfinden muss. Die Regelung nennt sich Fristenlösung und ist in Österreich seit 1. Jänner 1975 in Kraft. Seitdem, also seit mittlerweile über 51 Jahren, hat sich in diesem Land rechtlich in Sachen Schwangerschaftsabbruch nichts getan.
Bundesweite Lösung
Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor teuer. Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor sehr schwer zugänglich. Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor illegal. Insgesamt ist die Lage für ungewollt Schwangere in Österreich also sehr schlecht. Dass diese ungewollt Schwangeren dann vor den wenigen Kliniken, in denen Abbrüche möglich sind und zu denen sie teils durchs halbe Land tingeln müssen, auch noch schikaniert werden, ist tatsächlich ein untragbarer Zustand.
Der Vorstoß von Frauenministerin Holzleitner folgt hierbei einer alten Forderung, die in der Vergangenheit auch von Klinikpersonal vorgebracht wurde: jene nämlich, die Wiener Regelung aus dem Landes-Sicherheitsgesetz auf den gesamten Bund auszuweiten. In Wien ist es seit 20 Jahren möglich, Menschen, die andere vor medizinischen Einrichtungen belästigen oder psychischen Druck auf sie ausüben, wegzuweisen. Dabei droht den Belästiger:innen eine Strafe von 700 Euro.
Die letzte von vielen Hürden
Ein Ende der Gehsteigbelästigung in Form einer bundesweiten Schutzzonenregelung für Kliniken ist also ein erster richtiger Schritt, wenn es darum geht, Frauen zu ermöglichen, das Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper wahrzunehmen. Aber auch abgesehen von der Belästigung durch Abtreibungsgegner:innen wird es Frauen in Österreich viel zu schwer gemacht, ungewollte Schwangerschaften zu beenden.
Die Liste der feministischen Forderungen ist hierbei seit der Einführung der Fristenlösung lang: Zum einen sollten Schwangerschaftsabbrüche in jedem öffentlichen Spital, in jedem Bundesland möglich sein, zum anderen sollten sie zeitnah möglich sein – ohne zusätzliche Wartefristen, ohne Bevormundung und bei freier Methodenwahl. Außerdem sollte ein Abbruch kostenfrei möglich sein – als Kassenleistung, wie andere medizinische Eingriffe auch. Und selbstverständlich muss Schwangerschaftsabbruch endlich vollständig legalisiert werden. Er muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und stattdessen als medizinische Leistung und normaler Bestandteil gynäkologischer Gesundheitsversorgung etwa im Gesundheitsrecht geregelt werden.
Mangelnde Schutzzonen vor Kliniken sind also aktuell nur eine von vielen Hürden, die ungewollt Schwangere auf dem Weg zum Abbruch überwinden müssen. Auch alle anderen Hürden sollten dringend beiseitegeschafft werden.
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