)
Lateinamerika hat Femizid längst als Tatbestand gesetzlich verankert, während Europa zögert. Die Juristin Cristina Valega erklärt, warum der Druck dort höher war – und weshalb der Begriff mehr verändert als nur das Strafgesetz.
Dieser Artikel behandelt geschlechtsspezifische tödliche Gewalt, darunter Beschreibungen von Femiziden. Der Inhalt kann emotional belastend oder retraumatisierend wirken. Bitte lies nur weiter, wenn du dich sicher fühlst. Hinweise auf Unterstützungsangebote findest du am Ende des Textes.
Am 23. November wurde die Grazerin Stefanie P. von ihrem Ex-Freund ermordet. Er erwürgte sie, zerstückelte ihre Leiche und verscharrte sie in einem Wald in Slowenien. Ein Femizid: Stefanie wurde getötet, weil sie eine Frau ist. Weil ihr Ex Patrick M. nicht ertragen konnte, dass sie sich von ihm gelöst hatte. Es ist heuer bereits der 15. Femizid in Österreich. Und auch ein älterer Fall rückte diese Woche wieder ans Licht: Die damals 21-jährige Wienerin Jennifer S. verschwand vor acht Jahren spurlos. Nun legte ihr Ex-Freund ein Mordgeständnis ab.
- Mehr für dich: Juhu, wir sind nicht so korrupt wie letztes Jahr!
Laut UN-Statistik wurden 2024 weltweit rund 83.000 Frauen gezielt umgebracht. In etwa 60 Prozent der Fälle war der Täter ein Familienangehöriger oder der Partner. Während es in Österreich derzeit keinen eigenen Straftatbestand für „Femizid“ gibt, wurde der Begriff in Italien Ende November im Gesetz verankert. In Europa folgt das Land damit Zypern, Kroatien und Malta.
Blickt man hingegen nach Lateinamerika, so haben die allermeisten Staaten den Femizid bereits seit Jahrzehnten als eigenständigen Tatbestand oder als erschwerenden Umstand, also als Grund für ein höheres Strafmaß, definiert. Darüber hat die WZ mit der Juristin und Wissenschaftlerin Cristina Valega gesprochen. Sie ist Teil eines Forschungsteams am Max-Planck-Institut, das derzeit die rechtliche Situation in elf Ländern in Europa und Amerika untersucht.
Ein Urteil, das eine Region aufrüttelte
„In vielen Ländern Lateinamerikas ist die Rate tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich höher als in Europa“, erzählt Cristina Valega im WZ-Interview. So lag laut dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) die Tötungsrate durch Partner oder Angehörige im Jahr 2022 bei rund 1,5 pro 100.000 Frauen, während Europa bei etwa 0,6 lag.
Dieser Kontext erklärt laut Valega, warum der politische Druck für eigene Femizid-Tatbestände so groß war: „Die Frauenbewegungen in Lateinamerika sind seit rund 20 Jahren extrem stark. Sie haben das Thema auf die politische Agenda gehoben und Regierungen unter enormen Druck gesetzt.“
Das „Campo Algodonero“-Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte war laut der Juristin ein zentraler Meilenstein. Dieses verurteilte Mexiko 2009 dafür, dass Polizei und Behörden die Morde an mehreren Frauen in Ciudad Juárez jahrelang vernachlässigt und Ermittlungen nur mangelhaft durchgeführt hatten. „Das Urteil zeigte, dass Staaten Frauenmorde nicht ernst genug nahmen, es stellte den geschlechtsspezifischen Charakter dieser Tötungen deutlich heraus und zwang viele Länder zum Handeln“, erklärt Valega.
2015 entstand in Argentinien außerdem die Bewegung „Ni Una Menos” („Keine einzige weniger“), die für die Auseinandersetzung mit Femiziden steht und deren Slogan sich in die ganze Welt verbreitete.
Soziale Ungleichheit als Rechtsmotor
Lateinamerikanische Rechtssysteme verfügen laut Valega beim Menschenrechtsschutz über weniger Spielraum als in Europa. Denn das Interamerikanische System lässt im Vergleich zum breiteren europäischen Ermessensspielraum nur begrenzte Abweichungen zu. „Das hat die Einführung von Femizidgesetzen beschleunigt“, so Valega.
Ein weiterer wichtiger Faktor sei die „sehr ausgeprägte soziale Ungleichheit“ in Lateinamerika: es gibt eine große Schere zwischen Arm und Reich, fehlende Bildungschancen und hohe Kriminalitätsraten. Daher werde Ungleichheit auch im rechtlichen Kontext stärker als strukturelles, intersektionales Problem gedacht – im Gegensatz zu Europa: „Gleichheitsfragen in Europa scheinen häufiger individuell gefasst zu sein, auch wenn es selbstverständlich vielfältige Entwicklungen gibt“, sagt die Wissenschaftlerin.
Generell gehen europäische Länder laut Valega mit der Gesetzgebung „oft sehr technisch und vorsichtig um“. Dabei fordern soziale Realitäten das Recht heraus: „Das Recht ist transformativ. Es muss sich gesellschaftlichen Veränderungen anpassen, auch im Strafrecht“, so die Juristin.
Doch trotz einiger guter lateinamerikanischer Gesetze gebe es laut Valega oft Schwierigkeiten bei der Umsetzung: Korruption, Zentralisierung, begrenzte institutionelle Kapazitäten und Ressourcen-Engpässe spielen etwa eine Rolle. Dennoch hätten die dortigen Femizidgesetze die Praxis verändert: „Es gibt spezialisierte Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizeieinheiten, öffentliche Verteidigung und Untersuchungsprotokolle.“
Stereotype als Auslöser von Gewalt
Viele Länder definieren Femizid unterschiedlich: Einige – wie Uruguay – knüpfen ihn an ein subjektives Motiv wie Hass oder Verachtung, während andere – etwa Peru oder Argentinien – ihn über bestimmte Kontexte geschlechtsspezifischer Gewalt fassen, etwa häusliche Gewalt, Kontrolle oder Diskriminierung. Es gibt also verschiedene Ansätze, die sich entweder auf Motive oder typische Gewaltkontexte konzentrieren, und zugleich Raum lassen für Definitionen, die stärker an objektive geschlechtsspezifische Strukturen und stereotype Rollenerwartungen anknüpfen.
Valega ist für folgende Definition: „Eine Frau wird in einem Kontext getötet, in dem sie ein Geschlechterstereotyp gebrochen hat oder eines auf sie angewendet wurde.“ Denn Gewalt entstehe laut der Expertin besonders dann, wenn Frauen stereotype Rollen hinterfragen – etwa durch berufliche Unabhängigkeit, Kontrolle über ihre Sexualität oder das Ende einer Beziehung.
Einen eigenen Femizid-Tatbestand erachtet die Juristin grundsätzlich als sinnvoll: „Er soll sichtbar machen, dass nicht nur das Recht auf Leben, sondern auch das Recht auf Gleichheit verletzt wird, weil die Tötung aufgrund des Geschlechts erfolgt.“
Doch Strafrecht allein verändere laut Valega gesellschaftliche Ungleichheiten nicht: „Es greift erst, wenn der Schaden eingetreten ist. Prävention und Bildung sind viel wichtiger.“
Hilfe und Beratungsstellen
Wenn du selbst von sexualisierter Gewalt betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest, findest du hier Hilfe:
- Der Helpchat, Online-Beratungsstelle für Frauen und Mädchen: online hier
- Frauen- und Mädchenberatungsstellen: Tel.: 01 595 37 60, online hier
- Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel.: 0800 222 555, online hier
- Gewaltschutzzentren Österreichs: Tel.: 0800 700 217, online hier
- Männerberatung: Tel.: 0800 400 777, online hier
- Rat auf Draht: Tel.: 147, online hier
- StoP, Stadtteile ohne Partnergewalt: online hier
- Tamar, Frauen- und Familienberatungsstelle: Tel.: 01/334 04 37, online hier
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: online hier
- Weißer Ring, Verbrechensopferhilfe: Tel.: 0800 112 112, online hier
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
- Cristina Valega ist Juristin und Doktorandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Sie forscht zu geschlechtsspezifischer Gewalt, Geschlechterstereotypen und internationalem Menschenrechtsschutz. Zuvor arbeitete sie unter anderem im peruanischen Frauenministerium, als Beraterin für Gendergerechtigkeit in der Justiz und absolvierte ein Masterstudium in Frauenstudien an der Universität Oxford.
Daten und Fakten
- Ein Projekt am Max-Planck-Institut untersucht in elf Ländern Europas und Amerikas, wie Femizide strafrechtlich geregelt sind und welche Modelle am wirksamsten sind. Das Forschungsteam – Konstanze Jarvers, Emily Silverman und Cristina Valega – prüft dabei auch, ob ein eigener Femizid-Tatbestand Vorteile bringt. Unterstützt von Landesexpert:innen sollen die Ergebnisse 2026 vorliegen.
- Der Begriff Lateinamerika bezeichnet die spanisch- und portugiesischsprachigen Länder Amerikas – also Mexiko, Zentralamerika (ohne Belize), die spanischsprachigen Karibikstaaten sowie nahezu alle Länder Südamerikas außer Guyana, Suriname und Französisch-Guayana. Der Begriff bezieht sich auf den gemeinsamen Ursprung der romanischen Sprachen im Lateinischen und grenzt die Region von den englischsprachigen Teilen des Kontinents ab.
- Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1979 gegründet, sitzt in San José (Costa Rica) und überwacht die Einhaltung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention. Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, können für Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden – seine Urteile sind bindend und oft wegweisend, wie im Fall „Campo Algodonero“, bei dem er Mexiko wegen unzureichender Ermittlungen bei Frauenmorden verurteilte.
Quellen
- Max-Planck-Institut: Die Bestrafung des Femizid in rechtsvergleichender Perspektive
- ORF.at: UNO-Bericht – Weltweit alle zehn Minuten ein Femizid
- UNODC: Gender-related killings of women and girls (Femicide/Feminicide)
Das Thema in der WZ
- Vergewaltigungen: „Der Täter wurde geschützt, nicht ich“
- Männergefühle und Frauenleben
- Nur Frauen
- Podcast: #3 Was los? Mit Gewalt gegen Frauen
- Video: Wenn Männer Frauen töten
- Gewaltschutz beginnt in der Nachbarschaft
)
)
)