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Wenn das Aussehen über Schuld- oder Freispruch entscheidet

5 Min
Sichtbare Merkmale wie Kleidung, Tattoos, Frisur oder Körpersprache beeinflussen laut dem Strafverteidiger Andreas Mauhart den ersten Eindruck innerhalb weniger Sekunden.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Adobe Stock

Eine Staatsanwältin, eine Psychologin und ein Anwalt erklären, welche Rolle das äußere Erscheinungsbild von Angeklagten vor Gericht spielen kann, wie uns der Halo-Effekt beeinflusst und warum auch Richter:innen nicht davor gefeit sind.


    • Andreas Mauhart betont, dass das äußere Erscheinungsbild Angeklagter Urteile beeinflussen kann, insbesondere durch den Halo-Effekt.
    • Ulrike Breiteneder widerspricht und verweist auf die Objektivität und professionelle Distanz der Justiz, besonders bei Berufsrichter:innen.
    • Rechtspsychologin Ida Raheb-Moranjkic bestätigt, dass subjektive Wahrnehmungsverzerrungen wie der Halo-Effekt Urteile dennoch beeinflussen können.
    • DNA der Angeklagten am Tatort und an der Leiche gefunden
    • Spektakulärer Freispruch trotz belastender Beweise
    • Halo-Effekt beeinflusst Wahrnehmung auch vor Gericht
    • Objektivität der Justiz wird von Staatsanwaltschaft betont
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Eine junge, attraktive Frau betritt den Gerichtssaal. Alle Blicke sind auf sie gerichtet. Sie wirkt weder gefährlich noch gewalttätig. Die Anklage steht in starkem Kontrast zu ihrem Erscheinungsbild: Sie soll eine ältere Frau in deren Wohnung erschlagen und ausgeraubt haben. Tatortermittler fanden ihre DNA sowohl am Tatort als auch an der Leiche des Opfers.

„Wir haben am Ende tatsächlich einen spektakulären Freispruch bekommen“, sagt der Linzer Strafverteidiger Andreas Mauhart zur WZ. Für ihn ist klar, das äußere Erscheinungsbild der Angeklagten spielte dabei eine Rolle: „Wäre dort ein Mann gesessen oder eine unattraktive Frau, die nicht so harmlos und lieb ausgesehen hätte, wäre dieser Freispruch nie möglich gewesen.“

Was aus Bewerbungsgesprächen, aus der Politik oder aus dem Alltag bekannt ist, zeigt sich laut Expert:innen auch vor Gericht: Menschen, die als attraktiv wahrgenommen werden, gelten oft automatisch als sympathischer, glaubwürdiger und vertrauenswürdiger.

Der Halo-Effekt

Die Rechtspsychologin Ida Raheb-Moranjkic, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Rechtspsychologie beim Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, erklärt diese Wahrnehmung mit dem sogenannten Halo-Effekt.

„Egal auf welchen Lebensbereich man das herunterbricht, findet sich immer wieder die Grundaussage des Halo-Effekts, auch vor Gericht. Das ist eine subjektive Verzerrung der Wahrnehmung“, sagt Raheb-Moranjkic.

Der Effekt ist nicht nur in der Rechtspsychologie bekannt, sondern spielt in vielen anderen Bereichen wie der Schul- oder Wirtschaftspsychologie eine Rolle. So sprechen Studien dafür, dass es etwa attraktive Schüler:innen leichter im Unterricht haben können. In Bewerbungsprozessen können wiederum sympathische Bewerber:innen eher überzeugen, da sie potenziell als intelligenter wahrgenommen werden.

Mythos oder Realität?

Die Redewendung „Kleider machen Leute“ kommt daher nicht von ungefähr. Kleidung, Auftreten und andere sichtbare Merkmale könnten laut der Psychologin auch gezielt eingesetzt werden, um ein möglichst positives Ergebnis zu erzeugen.

Genau das passiert laut Mauhart auch in der Praxis. Verteidiger versuchen, das Aussehen ihrer Mandant:innen strategisch so zu gestalten, dass Vorurteile möglichst wenig Angriffsfläche finden. Auffällige Merkmale wie Tattoos oder Piercings würden bewusst zurückgenommen, um die Wahrnehmung des Gerichts zu beeinflussen.

Die Staatsanwältin Ulrike Breiteneder widerspricht dieser Einschätzung deutlich. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spiele das äußere Erscheinungsbild bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit oder bei der Schuldfrage keine Rolle. „Das ist ein Mythos, den ein Verteidiger verfolgt.“ Gerade Berufsrichter:innen seien darauf geschult, objektiv zu entscheiden. „Wir haben mit so vielen Menschen aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten zu tun und sind in der Ausbildung ganz auf diese Objektivität getrimmt“, sagt Breiteneder.

Objektivität als oberste Maxime

Zudem treffe die Staatsanwaltschaft zentrale Entscheidungen, etwa ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird, meist auf Grundlage der Aktenlage und ohne persönlichen Kontakt zu den Beschuldigten. „Ich sehe die Person in der Regel das erste Mal in der Verhandlung. Meine Entscheidung ist da bereits längst getroffen“, erklärt Breiteneder. Aus ihrer Erfahrung nehme sie das äußere Erscheinungsbild gar nicht bewusst wahr.

Dennoch räumt sie ein, dass bei Geschworenen, die allein über die Schuldfrage entscheiden, subjektive Eindrücke nicht völlig ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig betont sie, dass ein bewusst inszeniertes Auftreten nicht zwingend positiv wirkt: „Ich finde es authentischer, wenn jemand zu Gericht kommt, wie er ist, als wenn ich das Gefühl habe, er ist bewusst für die Verhandlung zurechtgemacht.“

Damit stehen sich zwei Perspektiven gegenüber: Während Verteidiger Mauhart überzeugt ist, äußere Merkmale können die Wahrnehmung und damit auch die Bewertung beeinflussen, verweist Breiteneder auf die professionelle Distanz und Objektivität der Justiz.

„Kognitiver Beurteilungsfehler“

Aus Sicht der Rechtspsychologin bleibt jedoch bestehen: „Es handelt sich um Beurteilungsfehler, also um subjektive Verzerrungen, die Bewertungen beeinflussen können.“ Studien deuten zwar darauf hin, dass ein Bewusstsein für solche Verzerrungen ihren Einfluss verringern können, „aber unsere Wahrnehmung ist so subjektiv gefärbt, dass es wahnsinnig schwierig ist, den Halo-Effekt komplett auszuschalten“.

„Die Justiz ist nicht blind“

Für Strafverteidiger Mauhart beginnt erfolgreiche Verteidigung deshalb lange vor der Verhandlung. Es gelte, die zuständigen Richter:innen und ihreEigenheiten zu kennen: Welche Fragen stellen sie gerne? Worauf legen sie Wert? Gleichzeitig muss er einschätzen, wie seine Mandant:innen auf das Gericht wirkt. Wenn abzusehen sei, dass ein Angeklagter durch eigene Aussagen einen schlechten Eindruck hinterlassen könnte, sei es taktisch sinnvoll, ihm nach dem Plädoyer von weiteren Aussagen abzuraten.

Beim Betreten des Gerichtssaals glaubt Mauhart oft schnell zu erkennen, wie die Chancen für eine Mandantin oder einen Mandanten stehen. Er meint, manche Fälle seien schon verloren, bevor überhaupt das Eröffnungsplädoyer gehalten werde, während andere Angeklagte trotz belastender Fakten von einem positiven ersten Eindruck profitieren könnten. „Wenn mein Mandant bis zum Hals mit Totenköpfen oder Kettensägen tätowiert ist, rate ich ihm zu einem Rollkragenpullover“, sagt Mauhart. Aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung zieht er ein klares Fazit: „Ein negatives Erscheinungsbild kann zu einem strengeren Urteil führen. Die Justiz ist nicht blind. Wenn ein Mandant aussieht wie ein Filmbösewicht, hat der verloren.“


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Ida Raheb-Moranjkic, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Rechtspsychologie beim Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen
  • Ulrike Breiteneder, Staatsanwältin
  • Andreas Mauhart, Strafverteidiger

Daten und Fakten

  • Der sogenannte Halo-Effekt beschreibt einen Wahrnehmungsfehler, bei dem einzelne positive Merkmale wie etwa Attraktivität, Kleidung oder sympathisches Auftreten, dazu führen, dass Menschen insgesamt positiver bewertet werden. Dieses Phänomen wurde erstmals 1920 vom Psychologen Edward Thorndike beschrieben.
  • Aus rechtspsychologischer Sicht können solche kognitiven Verzerrungen auch in Gerichtsverfahren auftreten, da Richter:innen, Staatsanwält:innen und Geschworene trotz professioneller Ausbildung menschlichen Wahrnehmungsmustern unterliegen.
  • Sichtbare Merkmale wie Kleidung, Tattoos, Frisur oder Körpersprache beeinflussen laut dem Strafverteidiger Andreas Mauhart den ersten Eindruck innerhalb weniger Sekunden. Dieser erste Eindruck kann laut Mauhart die spätere Bewertung unbewusst mitprägen.
  • In der Rechtspsychologie heißt es, dass sich der Einfluss solcher Effekte durch Bewusstmachung und professionelle Reflexion reduzieren, aber nicht vollständig ausschalten lässt.
  • Eine Studie von Dipboye, Fromkin und Wiback belegt, dass attraktive Bewerber:innen in Bewerbungsgesprächen als geeigneter eingeschätzt werden als weniger attraktive Personen – selbst bei identischen Qualifikationen.
  • Auch im Bildungsbereich ist der Effekt nachweisbar: Eine Untersuchung von Schmidt, Kaiser und Retelsdorf zeigt, dass Lehrkräfte identische Leistungen desselben Schülers unterschiedlich bewerten, abhängig vom zuvor gewonnenen Eindruck.

Quellen

Das Thema in anderen Medien

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