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Vor einigen Wochen wurde in Klagenfurt ein Tschetschene freigesprochen, dem die russischen Behörden Mord vorwerfen. Sie forderten seine Auslieferung. Dass dieser nicht stattgegeben wurde, ist keineswegs selbstverständlich.
Was man mit Sicherheit weiß: Am 8. Juli 2001 kam in einer Spelunke im tiefsten Russland ein Mensch gewaltsam ums Leben. Irgendwer hat – wohl im Streit – mit einem zwölf Zentimeter langen Messer auf Aleksander U. eingestochen. Dieser erlag wenige Stunden später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen. Das Verbrechen ereignete sich in der Großstadt Dimitrowgrad, gut 800 Kilometer Luftlinie von Moskau entfernt. Bis Klagenfurt sind es 2.500 Kilometer.
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Ziemlich genau 24 Jahre später hat sich hier nun ein Geschworenengericht in der Landeshauptstadt Klagenfurt mit diesem Cold Case beschäftigt. Mord und Totschlag verjähren nicht, weder in Österreich noch in Russland. Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt, soll dafür bestraft werden, das gilt im Grunde auch in einer Diktatur, wie sie Russland inzwischen zweifellos eine ist.
Ein glatter Freispruch
Die acht Geschworenen mussten Ende Juni darüber urteilen, ob ein 44-jähriger Tschetschene (dessen Name nicht genannt werden darf), der seit vielen Jahren als anerkannter Flüchtling in Kärnten lebt, die Tat begangen hat. Am Ende waren sie sich einig: Er war es nicht. Richter Christian Liebhauser-Karl verkündete schließlich einen glatten Freispruch, der Familienvater konnte das Gericht als unbescholtener Mann verlassen. Es hätte aber auch anders kommen können.
Denn der Fall wurde nur deshalb neu aufgerollt, weil die russischen Behörden im Sommer 2021 einen Antrag auf Auslieferung des angeblichen Schwerverbrechers gestellt hatten. Wenige Monate später brach Russland einen Angriffskrieg gegen das Nachbarland Ukraine vom Zaun und katapultierte sich damit endgültig aus der Gemeinschaft demokratischer Länder. Im staatlichen Fernsehen rufen kremlnahe Moderator:innen seither dazu auf, Bomben auf europäische Hauptstädte zu werfen. Russische Trollfabriken überschwemmen die sozialen Netzwerke mit antiwestlicher Propaganda und gezielten Falschnachrichten – eine Spielart der hybriden Kriegsführung. Russland und der Westen stehen einander feindlich und voller Misstrauen gegenüber. Trotzdem war zunächst nicht ausgeschlossen, dass die österreichische Justiz dem Auslieferungsbegehren der Behörden in Moskau Folge leistet. Das müsste sie nämlich grundsätzlich weiterhin machen.
In der Theorie wird nach Russland ausgeliefert
Zwar gibt es keine bilateralen Rechtshilfeabkommen mit der Russischen Föderation. Bei schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag ist Österreich aber an die Vorgaben des Europarats und der Vereinten Nationen gebunden. „Die Grundlage für die Zusammenarbeit ist im Rechtshilfebereich die beiderseitige gerichtliche Strafbarkeit der Tat“, heißt es aus dem Justizministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. Soll heißen: Wer sich in Russland eines „politischen Vergehens“ schuldig gemacht haben soll, muss nichts befürchten. Wer einen anderen Menschen umgebracht haben soll, möglicherweise schon. „Es erfolgt eine Einzelfallprüfung anhand der anwendbaren Übereinkommen, wobei über die Zulässigkeit der Auslieferung von den unabhängigen Gerichten zu entscheiden ist“, heißt es aus dem Ministerium. Das bedeutet: Wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen, wird auch nach Russland ausgeliefert.
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„Wir liefern an alle möglichen Länder mit schlechtem Rechtsstaat aus“, sagt der Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Vor allem, wenn es um schwere Straftaten ohne politischen Hintergrund geht: „Man muss zwischen Schauprozessen und Verfahren wegen ordinary crimes unterscheiden.“ Letztere würden in der Regel auch in Unrechtsstaaten halbwegs sauber abgewickelt werden. Eine Auslieferung sei durchaus auch im Interesse Österreichs. Gelte doch der Grundsatz „aut dedere, aut judicare“. Soll heißen: Der oder die Verdächtige muss entweder ausgeliefert oder hier vor Gericht gestellt werden. Angesichts der hohen Gefängniskosten – pro Häftling fallen im Schnitt pro Tag 150 Euro an – spreche einiges für die Auslieferung. Bloß nicht ohne Wenn und Aber.
Wenige überzeugende Beweise
Dass das Landesgericht Klagenfurt die Auslieferung des Tschetschenen verweigerte, hat vor allem einen Grund: Dem Mann wurde nicht ohne Grund politisches Asyl bewilligt, er hatte sich im Zuge des besonders grausamen Zweiten Tschetschenienkrieges (bei dem russische Soldaten die Hauptstadt Grozny beinahe dem Erdboden gleichgemacht hatten) aktivistisch betätigt. Dass ihm in Russland ein fairer Prozess gemacht werde, hielt man in Klagenfurt für ausgeschlossen. Auch die aus Moskau übermittelten Beweise – im Wesentlichen Fingerabdrücke – vermochten nicht zu überzeugen. Eine Rolle spielten auch die unmenschlichen Haftbedingungen in russischen Gefängnissen: Überbelegung, miserable hygienische Zustände, Gewalt und Folter. Im Juli 2022 schrieb das Landesgericht Klagenfurt an die russischen Behörden: Der Antrag auf Auslieferung wird abgelehnt. Ebenso wie zuletzt alle anderen diesbezüglichen russischen Begehren. „In den letzten drei Jahren gab es keine Auslieferung nach Russland“, heißt es aus dem Justizministerium.
Keine Antwort aus Moskau
Dafür freilich musste sich das Landesgericht in Kärnten mit dem Fall beschäftigen – in Abstimmung mit den russischen Behörden, die ihre Unterstützung zusagten. Konkret sollten Zeug:innen des Vorfalls am letzten Prozesstag per Videokonferenz zugeschaltet werden. Als es dann so weit war, kam aber die angekündigte Verbindung nicht zustande. Ein technisches Gebrechen? Dagegen spricht, dass die russischen Behörden seither auch auf anderen Kanälen nicht mehr erreichbar sind. Einiges spricht dafür, dass man in Moskau schlicht das Interesse an dem Fall verloren hat. Dass es den Behörden also gar nicht in erster Linie um Gerechtigkeit ging.
Der Richter und die acht Geschworenen mussten auf Grundlage der vorhandenen, bereits aus Russland zugestellten, schriftlichen Zeugenaussagen urteilen. In einem repressiven System mag das ausreichen, um einen Angeklagten für viele Jahre hinter Gitter zu bringen. Nicht aber in einem Rechtsstaat wie Österreich.
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Infos und Quellen
Ende Juni stolperte WZ-Autor Wolfgang Rössler über eine Kurzmeldung auf ORF Kärnten: Das Landesgericht Klagenfurt beschäftige sich mit einem Mord, der 24 Jahre zuvor in Russland geschehen sei – in Kooperation mit den Justizbehörden in Moskau. Das weckt sein Interesse: Wie kompatibel ist der österreichische Rechtsstaat mit dem einer Diktatur? Gibt es auch nach Ausbruch des Ukrainekrieges bilaterale Rechtshilfeabkommen?
Gesprächspartner:innen
- Ralph Janik, Assistenzprofessor an der Sigmund Freud PrivatUniversität, Lehrbeauftragter an der Universität Wien, der Andrassy Universität in Budapest und der Universität der Bundeswehr in München. Schwerpunkt: Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung.
- Pressestelle des Justizministeriums, schriftliche Stellungnahme
Daten und Fakten
- Rechtshilfe. Wenn es bei Straftaten im Ausland einen Österreich-Bezug gibt – etwa weil mutmaßliche Täter:innen die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder in Österreich leben – muss sich die hiesige Justiz damit beschäftigen. Bei schweren Straftaten, auf die hierzulande mehr als ein Jahr Haft drohen, wird der oder die Verdächtige in der Regel ausgeliefert. Das gilt grundsätzlich auch für undemokratische Länder. Voraussetzung: Es muss eine saubere Rechtsprechung garantiert sein. Menschen, denen hier politisches Asyl gewährt wurde, werden nicht ausgeliefert.
- Sonderfall Russland. Kurz nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges im Feber 2022 einigten sich die EU-Justizminister:innen darauf, die Zusammenarbeit mit den Behörden in Russland und Belarus einzuschränken. Jedes Ansuchen auf Auslieferung wird einer strengen Einzelfallprüfung unterzogen. Grundsätzlich ist eine Auslieferung in eines der beiden Länder aber weiterhin nicht ausgeschlossen.
Quellen
- Urteil des Geschworenengerichts in Klagenfurt vom 24. Juni 2025
- BMJ: Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
Das Thema in anderen Medien
- Kleine Zeitung: Russen-Mord vor 20 Jahren wird in Kärnten verhandelt
- ORF Kärnten: Freispruch nach Bluttat in Russland
- Kronen Zeitung: Mord in Russland wird zu Justizgroteske in Kärnten
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