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Zivilisierte Kriege

5 Min
Rote Karte für Menschenrechtsverletzungen: Es gibt keinen Umstand, der das Kriegsrecht ausschaltet. Die Realität sieht freilich oft anders aus.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Getty Images

Seit 1864 wird versucht, die Kriegsführung zu reglementieren und Kriege dadurch zu zähmen. Die wichtigsten Fragen in Hinblick auf das Vorgehen Israels und einen möglicherweise bevorstehenden Bodeneinsatz.


Seit der Genfer Konvention im Jahr 1864 versuchen Staaten durch Abkommen, ein Kriegsrecht herzustellen und dadurch Kriege zu zivilisieren. In Diskussionen über Kriegshandlungen heißt es oft vorschnell, eine Aktion verstoße gegen die Genfer Konvention oder gegen das Völkerrecht. Doch was ist tatsächlich geregelt?

Gilt im Konflikt zwischen Israel und der Hamas das Völkerrecht?

Ja. Es gibt keinen Umstand, der das sogenannte humanitäre Völkerrecht, das auch Kampf- und Kriegshandlungen regelt, ausschaltet. Wenn sich eine Konfliktpartei nicht an das Völkerrecht hält, behält das Völkerrecht für die andere Konfliktpartei dennoch seine Gültigkeit.

Welche Kriegsordnungen gibt es und was regeln sie?

Die am 22. August 1864 ursprünglich von 12 Staaten unterzeichnete Genfer Konvention betrifft „die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“. Seit 2006 ist die Genfer Konvention von allen Staaten der Erde unterzeichnet.

Die Brüsseler Konferenz von 1874 ist die Basis der Haager Landkriegsordnung von 1899 mit einer Aktualisierung 1907. Die Haager Landkriegsordnung regelt im Kriegsfall die Rechte und Pflichten für Angehörige des Heeres, von Milizen, Freiwilligenkorps und kriegführende Zivilist:innen. Enthalten ist ferner ein Verbot des Befehls, kein Pardon zu geben, und ein Verbot von Waffen und Geschossen, die unnötiges Leid verursachen.

Zusätzlich gibt es das Kriegsvölkerrecht basierend auf der Charta der Vereinten Nationen von 1945. Dieses regelt, in welchen Fällen Krieg gerechtfertigt ist und welche Rechte im Kriegsfall gelten. Auch in diesem Fall ist bei Verstößen der Den Haager Internationale Gerichtshof zuständig.

Welche konkreten Regelungen sieht das Kriegsrecht vor?

Auf der Basis des Briand-Kellogg-Pakts von 1928 gelten Kriege als grundsätzlich völkerrechtswidrig. Es gibt lediglich zwei unumstrittene Ausnahmen:

  • Im Falle eines bewaffneten Angriffs ist die Selbstverteidigung erlaubt, bis der UN-Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.

  • Militärische Handlungen sind erlaubt, wenn ein Mandat des UN-Sicherheitsrats vorliegt.

Die formelle Kriegserklärung ist durch die Kampf- und Kriegshandlungen der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs obsolet geworden.

Wer sind reguläre Kämpfer:innen?

Reguläre Kämpfer:innen werden im Kriegsvölkerrecht „Kombattanten“ genannt. Sie sind berechtigt, an Feindseligkeiten teilzunehmen. Ihnen ist erlaubt, feindliche Kombattant:innen zu verletzen und zu töten. Ihre Handlungen sind durch einen Immunitäts-Status gedeckt, soferne sie sich an die Regeln der Haager Landkriegsordnung halten. Das bedeutet u.a., dass Kombattant:innen keine Zivilist:innen angreifen dürfen (die Ausnahmeregelung wird weiter unten ausgeführt). Kombattant:innen müssen sich durch Kleidung oder Abzeichen von Zivilst:innen unterscheiden. Im Falle der Gefangennahme erhalten alle Kombattant:innen den Kriegsgefangenenstatus.

Dürfen Zivilst:innen aktiv an Kriegshandlungen teilnehmen?

Die Haager Landkriegsordnung gesteht der Bevölkerung eines Gebietes den Status von Kobattant:innen zu, wenn sie sich mit Waffen gegen eine Invasion zur Wehr setzt, ohne die Zeit gehabt zu haben, sich als Kombattant:innen zu organisieren. Das wird als Levée en masse (Massenerhebung) akzeptiert. Allerdings müssen in diesem Fall die Waffen offen getragen und die Kriegsordnung beachtet werden.

Wer gilt als Guerillakämpfer:in?

Guerillakämpfer:innen sind Personen, die während einer bewaffneten Auseinandersetzung, etwa einem Freiheitskampf, zu den Waffen greifen. Sie benötigen keine sichtbare Unterscheidung von der Zivilbevölkerung, gelten jedoch nur als Kombattant:innen, wenn sie ihre Waffen für den Gegner sichtbar tragen.

Wer ist ein:e Terrorist:in?

Es fehlt eine allgemein gültige Definition, die den Status von Terrorist:innen regelt. Als Common Sense gelten Personen als Terrorist:innen, die mit Gewaltaktionen wie Entführungen, Morden und / oder Attentaten ideologische, politische und / oder religiöse Ziele durchsetzen wollen.

Welchen Schutz genießt die Zivilbevölkerung bei Kriegshandlungen?

Zivilpersonen genießen einen allgemeinen Schutz vor den Gefahren, die von Kriegshandlungen ausgehen. Zivilpersonen dürfen kein Ziel militärischer Angriffe sein. Im Zweifelsfall gilt eine Person als Zivilperson. Es ist verboten, Zivilpersonen mit Kampfhandlungen zu drohen. Ferner ist verboten, Zivilpersonen als Schutzschilde für militärische Einrichtungen zu missbrauchen. Ebenso ist es verboten, Zivilpersonen zur Verdeckung eigener Kriegshandlungen zu benützen. Eine Bevölkerung gilt als Zivilbevölkerung auch dann, wenn sich in ihr einzelne Personen befinden, die keine Zivilpersonen sind. Nehmen Zivilist:innen aktiv an Kampfhandlungen teil, verlieren sie den Status als Zivilst:innen. Ferner dürfen unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnungen oder Gebäude nicht angegriffen werden

Ist es erlaubt, zivile Ziele anzugreifen?

Nein. Erlaubt ist allerdings der Angriff auf militärische Ziele auch dann, wenn dabei Zivilpersonen voraussichtlich zu Schaden kommen oder getötet werden. Dabei ist allerdings eine Verhältnismäßigkeit herzustellen zwischen der Kriegswichtigkeit und dem voraussichtlichen Schaden an der Zivilbevölkerung. Das bedeutet, dass beim Angriff auf kriegswichtige Ziele (etwa Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen, Raffinerien) eine vergleichsweise höhere Zahl an zivilen Opfern in Kauf genommen werden darf.

Was geschieht, wenn die Regeln des Kriegsrechts nicht beachtet werden?

Wer die Regeln des Kriegsrechts missachtet, begeht Kriegsverbrechen. Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag hat seit 1. Juli 2002 die Möglichkeit, solche Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings verweigern mehrere Länder die Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Darunter sind die USA, Russland, Israel, die Volksrepublik China, Indien und Pakistan. Das bedeutet, dass sich diese Länder nicht verpflichtet sehen, Personen, die in Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen oder angeordnet zu haben, an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern.


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Infos und Quellen

Genese

In der Diskussion über die Einordnung und Bewertung des Überfalls der Hamas auf Israel und die Reaktion Israels ergab sich die Frage, was davon kriegsrechtlich gedeckt ist – und überhaupt: Gibt es ein verbindliches Kriegsrecht, und wenn ja: Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn es ignoriert wird?

Quellen

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