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Gesichtserkennung

Die biometrische Gesichtserkennung unterschiedet sich von anderen Verfahren im wesentlichen darin, dass Personen ohne ihr Zutun und ohne ihr Wissen identifiziert werden können: Es sind keine besonderen "Aktionen" wie beispielsweise "Fingerabdruck" notwendig.
Gesichtserkennung
Die Gesichtserkennung verdeutlicht die Methoden der Verifikation und Identifikation: Während bei einer normalen Grenzkontrolle der Beamte noch per Augenschein eine Person mit dem Personalausweis zu identifizieren sucht, werden bei der biometrischen Gesichtserkennung gespeicherte spezifische Merkmale einer Person zur "einwandfreien" Verifikation eingesetzt.

Es gibt hier zwei verschiedene Ansätze: