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Die biometrische Gesichtserkennung
unterschiedet sich von anderen Verfahren im wesentlichen darin, dass Personen
ohne ihr Zutun und ohne ihr Wissen identifiziert werden können: Es sind
keine besonderen "Aktionen" wie beispielsweise "Fingerabdruck" notwendig.
 Die Gesichtserkennung
verdeutlicht die
Methoden der Verifikation und Identifikation: Während
bei einer normalen Grenzkontrolle der Beamte noch per Augenschein eine Person
mit dem Personalausweis zu identifizieren sucht, werden bei der biometrischen
Gesichtserkennung gespeicherte spezifische Merkmale einer Person zur
"einwandfreien" Verifikation eingesetzt.
Es gibt hier zwei verschiedene
Ansätze:
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