"Simmering gegen Kapfenberg - das nenn ich Brutalität!", meinte Helmut Qualtinger noch in den 1950er Jahren. Heute würden seinem Travnicek wohl ganz andere Duelle in den Sinn kommen: Wien gegen Vösendorf oder Graz gegen Seiersberg, Linz gegen Pasching oder Salzburg gegen Wals-Siezenheim - oder kurz und knapp: Großstadt gegen Speckgürtel. Die Nachbarschaft österreichischer Kernstädte und ihrer Umlandgemeinden ist seit den 1970er Jahren durch einen schonungslosen Wettkampf um Einwohner, Handels- und Gewerbeansiedlungen gekennzeichnet. Besonders ausgeprägt ist diese Situation in der Hauptstadtregion, da Wiens Grenzen nicht nur Gemeinde- sondern auch Landesgrenzen sind. Und an den Landesgrenzen endet in Österreich die politische Verantwortung in Sachen Raumplanung.
Kampf um Einnahmen
Das Konkurrenzdenken, von dem das Verhältnis vieler Gemeinden zueinander bestimmt ist, setzt sich auf Ebene der Bundesländer nahtlos fort. So wird sich jeder Landeshauptmann hüten, einem seiner Bürgermeister im Wettlauf um neue Bürger oder Unternehmen - und somit um Einnahmen aus dem Finanzausgleich und der Kommunalsteuer - Prügel in den Weg zu legen, wenn die "Gefahr" besteht, dass die Investoren oder auch Häuslbauer ihr Geld in einem anderen Bundesland verbauen. Da die Bundespolitik jegliche Verantwortung für eine übergeordnete Steuerung und Koordination der Siedlungsentwicklung ablehnt, gibt es nichts, was divergierende Interessen und Planungen der Länder harmonisieren könnte. Eine nationale Raumordnungspolitik würde für die Landeshauptleute einen scheinbar unzumutbaren Machtverzicht bedeuten, der ebenso wenig gewollt wird, wie eine Kompetenzbeschneidung die Bürgermeister durch klare regionalplanerische Vorgaben.
Der Erhaltung des maximalen politischen Spielraums dienen denn auch die Strukturen, wie sie die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland im Jahr 1978 ihrer "Planungsgemeinschaft Ost" gegeben haben - in der ursprünglichen Absicht, die Siedlungsentwicklung in der gesamten Hauptstadtregion abzustimmen: Das Beschlussorgan der PGO setzt sich aus den Landeshauptleuten sowie den politischen Finanz- und Raumordnungsreferenten der drei Länder zusammen - ist also alles andere als ein fachliches Gremium. Der Vorsitz wechselt dabei alljährlich, wodurch jegliche Kontinuität von vornherein unterbunden wird. Die PGO hat auch keine Rechtspersönlichkeit - sie ist also keine Gesellschaft, ja nicht einmal ein Verein mit eigenen Statuten. Ihre Mitglieder sind Beamte und Politiker aus den drei Landesregierungen, wobei jede personelle Veränderung auf Landesebene - etwa nach Wahlen - direkt auf die Zusammensetzung der PGO durchschlägt.
Pläne ohne Folgen
So definiert jedes der drei Bundesländer für sich hehre Raumordnungsziele für die gemeinsame Region, ohne die Instrumente für deren Umsetzung bereitzustellen. Wiens aktueller Stadtentwicklungsplan, kurz STEP 05, nennt beispielsweise als eines seiner wesentlichsten Handlungsfelder die planerische wie politische Kooperation mit dem Stadtumland: sei es zur Vernetzung übergeordneter Grünräume oder zur Koordination hochrangiger Verkehrsprojekte, sei es zur Abstimmung der Ansiedlung von Einkaufszentren oder zur allgemeinen Eindämmung der Suburbanisierung rund um Wien. Aber dall das blieb bislang ohne jede Konsequenz.
Dass die regionalplanerischen Bestrebungen des Stadtentwicklungsplans von 2005 weit über den Osten Österreichs hinausgehen und sogar die slowakische Hauptstadtregion, den Süden Tschechiens und den Westen Ungarns mit einbeziehen, muss angesichts der bisherigen Misserfolge des grenzüberschreitenden Planens vor den Toren Wiens im besten Fall als Flucht nach vorne angesehen werden. Kritiker sprechen sogar von einem Ablenkungsmanöver, um die innerösterreichischen "Grenzstreitigkeiten" zu übertünchen. Dabei gäbe es international zahlreiche best practices, die überzeugend vor Augen führen, dass solche interkommunalen Konflikte zum Wohle der gesamten Region aufzulösen sind.
Vergleichbar mit dem Großraum Wien ist die Stadtregion Stuttgart, in der rund ein Viertel der über 10 Millionen Einwohner des Bundeslandes Baden-Württemberg lebt. Bereits in den 1950er Jahren organisierten sich manche Kommunen des Ballungsgebiets in freiwilligen Planungsgemeinschaften. Und ab den 1970er Jahren war der sogenannte Nachbarschaftsverband - anstelle der Gemeinden - für sämtliche Flächenwidmungspläne im Agglomerationsraum verantwortlich. 1994 schließlich wurden die Stadt Stuttgart und die fünf angrenzenden Landkreise mit insgesamt 179 Kommunen zum "Verband Region Stuttgart" zusammengeschlossen, in dessen Zuständigkeit seither alle regional bedeutsamen Aufgaben fallen: Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturplanung und Öffentlicher Verkehr.
Kooperationszwang
Widerstand gab es von Seiten einiger Bürgermeister und Landräte, die durch die Beschneidung ihrer Befugnisse einen deutlichen Machtverlust hinnehmen mussten. Die Landesregierung aber zwang alle Kommunen und Landkreise per Gesetz zur Kooperation - und stellte so die Funktionsfähigkeit der neuen Planungsebene sicher. Zur demokratischen Legitimierung des Regionalverbands wurde - erstmals im deutschsprachigen Raum - ein Regionalparlament eingerichtet, dessen Abgeordnete direkt von den Bürgern gewählt und nicht etwa von den Gemeinden entsandt werden. So wird verhindert, dass sich die egoistische Kirchturmpolitik der Kommunen auf regionaler Ebene fortsetzt.

