Wenn heute David Alaba oder Rubin Okotie den Fußballrasen betreten, ist ihnen Jubel sicher. Auch diverse Rapper, die liebliche Rihanna oder die elegante Beyoncé Knowles, habe ihre Anhänger in Europa, so auch in Wien, dessen gesetzteres Opernpublikum einst Grace Bumbry oder Jessye Norman zujubelte - allerdings nur auf der Bühne.

Wenn dunkelhäutige Stars auf eigene Faust die österreichischen Gefilde erkunden wollten, etwa im Taxi oder als Lokalgast, wurde es oft gefährlich oder doch wenigstens ungemütlich. Erst vor rund einem Jahr flog eine Operndiva aus einem vor dem "Sacher" wartenden Taxi, dessen Fahrer kein Opernkenner war. Noch nicht vergessen sind auch die Zeiten, in denen eine anlassbezogene "Lex Belafonte" in Österreich eine Verwaltungsstrafdrohung für jene Personen verankern musste, welche Afrikanern und andern Personen den Zutritt zu einem "öffentlichen Ort" aus rassischen Gründen verweigern. Der Musiker hatte in den Siebzigerjahren nach einem Auftritt am Wörthersee ein Nachtlokal besuchen wollen, war aber wegen seiner Hautfarbe abgewiesen worden.
Zweierlei Maß
Das Gesetz gilt (unter dem Juristenkürzel "EGVG" ) nach wie vor bundesweit. Art III Abs 1 Z 3 EGVG sieht vor, dass jemand, der "Personen allein aufgrund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch vorgesehen sind", mit Geldstrafe bis zu 1000 Euro zu bestrafen ist.
Doch das Thema Lokalverbot für Afrikaner ist mit dieser Rechtssprechung noch nicht vom Tisch; nur wird es in Discos mit Titeln wie "Hausordnung", "Dresscodes" und anderen Tricks übertüncht, die den Anschein von "Privatheit" erwecken. Wer kein bekannter Künstler oder Sportler, allenfalls Politiker von Weltrang ist, hat es nach wie vor schwer in unseren Breiten, denn abseits der Bühnen und Sportplätze ist man schnell ein "Dealer", wie ein afrikanischstämmiger Sportlehrer der American International School erfahren musste, der von Polizisten aus der Wiener U-Bahn gezerrt wurde, weil er einem Gesuchten angeblich ähnlich sah.
Von Folterungen wie in den Fällen Bakary S. und katastrophalen Fehleinsätzen mit tödlichem Ausgang wie im "Afrikadorf auf der Donauinsel" muss hier gar nicht gesprochen werden, auch nicht von der Tatsache, dass es die Beamtenministerin in einer Presseaussendung vom 18. August 2012 als großen Fortschritt anpries, dass "künftig" jene Beamten, die wegen Vernachlässigung oder Quälens einer ihr anvertrauten Person (etwa eines Schubhäftlings) verurteilt werden, "automatisch" suspendiert werden, ohne dass es eines Disziplinarverfahrens bedarf, in dem dann findige Anwälte alle möglichen "guten Gründe" vorschieben, warum eine "Abreibung" für einen "renitenten" Afrikaner doch eigentlich geboten war.
Wie gesagt, es gilt nach wie vor die einfache Formel: Auf Bühne, Spielfeld und Laufbahn bist du ein Star, in der U-Bahn aber ein Dealer, als "Partei" oder als Häftling ein "Tier" und in einem Lokal eine Bedrohung für die weißen Mädchen, wie viele Afrikaner ihre Erfahrungen in Österreich auf den Punkt bringen.
Dieses Paradoxon wirkt noch stärker, je "ferner" und berühmter der Betroffene ist. Am wenigsten Probleme haben unsere Landsleute mit Afrikanern im Ausland oder deren Nachfahren, die dort, wo sie leben, zu bleiben geruhen. US-Präsident Obama erfreut sich großer Beliebtheit, und da stört es auch niemanden, dass er afrikanische Wurzeln hat, wie auch der Gabuner Taekwondo-Kämpfer mit dem ähnlich klingenden Namen Obame (Silber in London). Bewunderung gilt Nelson Mandela, große Anerkennung spendet man dem UNO-Sonderbeauftragten Kofi Annan.
Die Karrierewege, die afrikanischstämmigen Menschen offen stehen, um hierzulande anerkannt zu werden, sind: Sport, Kunst, Politik. Aber was ist mit dem Rest, der nicht dieser privilegierten Gruppe angehört?
Schwarz-Weiß-Malerei
Gilt bei uns nach wie vor dasselbe, was Muhammad Ali, einst als Cassius Clay geboren und einer der größten Boxer der USA, auf den Punkt gebracht hat: "Weiß ist gut, Schwarz ist schlecht, so einfach ist das. Der US-Präsident residiert im Weißen Haus, Engel sind weiß, kleine unschuldige Kinder werden in weißen Särgen bestattet, die Erstkommunion wird in Weiß gefeiert, Bräute gehen mit weißem Schleier und weißem Kleid in die Ehe. Schwarz dagegen ist die Symbol für die Hölle, das Inferno und die Farbe der Leichenwagen; wer Schwarz trägt, trauert, ein schwarzer Tag bedeutet gehäuftes Unglück, ja bereits wenn dunkle Wolken am Himmel erscheinen, bekreuzigen sich Christen und befürchten ein Unwetter."
Unsere Alltagsdiktion transportiert diesen subkutanen Rassismus, den der schwarze Muslim Ali anprangerte, unauffällig weiter: Geld weiß zu waschen ist zwar ein Delikt, aber wenn es gelingt und das schmutzige "schwarze" Geld unbemerkt von Finanz und Zoll wieder "hochweiß" geworden ist, kann es auch ohne Bedenken zum Ankauf von Hostien oder von Priestergewändern verwendet werden.