• vom 14.06.2012, 16:29 Uhr

Ägypten - Aktuelle Berichte

Update: 15.06.2012, 12:41 Uhr
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Laut Verfassungsgericht Neuwahl nötig

Ägypten: Parlament aufgelöst



  • Shafik-Kandidatur für Präsidenten-Stichwahl zugelassen.
  • Militär-Putsch befürchtet.

Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gegen die Zulassung von Ahmed Shafik bei der Präsidenten-Stichwahl protestiert - vergeblich. - APAweb/Reuters/Amr Abdallah Dalsh

Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gegen die Zulassung von Ahmed Shafik bei der Präsidenten-Stichwahl protestiert - vergeblich. APAweb/Reuters/Amr Abdallah Dalsh

Kairo. Das ägyptische Verfassungsgericht hat die Parlamentswahlen für ungültig erklärt, die den Islamisten vor einem halben Jahr eine breite Mehrheit brachten. Zudem ließ es die Präsidentschaftskandidatur von Ahmed Shafik zu, dem letzten Premier unter dem im Vorjahr nach dreißigjähriger Herrschaft entmachteten Staatschef Mubarak. Die Islamisten sprechen von einem "Putsch". Der von den Militärs vorgegebene Zeitplan für die Übergangszeit gerät mit der Entscheidung der Höchstrichter durcheinander. Die USA warnten vor einer Gefährdung des Demokratisierungsprozesses.

Das Wahlgesetz sei verfassungswidrig, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Faruk Soltan der Nachrichtenagentur Reuters. Das Urteil des Verfassungsgerichts sei für alle staatlichen Institutionen bindend, betonte er. Es sei nun Sache der Regierung, die Neuwahl des Parlaments auszuschreiben und einen Termin festzusetzen.

Nach einem Bericht des Staatsfernsehens hat der Verfassungsgerichtshof die Parlamentswahl teilweise für ungültig erklärt. Ein Drittel der Sitze sei nicht rechtmäßig vergeben worden. Islamistische Parteien hatten die Wahl gewonnen. Die Muslimbruderschaft und die radikalen Salafisten haben zusammen 70 Prozent der Mandate.

Strittig war hinsichtlich der Parlamentswahl das ursprünglich für unabhängige Kandidaten reservierte Drittel der Sitze, für das jedoch Mitglieder politischer Parteien antraten. Dadurch erhielt die "Partei für Freiheit und Gerechtigkeit" der Muslimbrüder einen Vorteil. Der Parlamentsvorsitzende Saad al-Katatni hatte darauf hingewiesen, dass fraglich sei, wie das Urteil umzusetzen sei, da es derzeit keine Verfassung in Ägypten gebe. Diese war mit dem Sturz von Ex-Präsident Hosni Mubarak im vergangenen Jahr außer Kraft gesetzt worden.

Shafik-Kandidatur zugelassen
Zwei Tage vor der Präsidenten-Stichwahl hat das Verfassungsgericht am Donnerstag das von der islamistischen Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetz, das die politische Betätigung hoher Funktionsträger des Regimes des früheren Staatschefs Hosni Mubarak verbietet, teilweise aufgehoben. Damit ließen die Richter, wie das Staatsfernsehen berichtete, die Kandidatur von Mubaraks letztem Premier Ahmed Shafik zu, der Samstag und Sonntag gegen den Kandidaten der Muslimbrüder, Mohammed Mursi, antritt. Shafik, ehemaliger Luftwaffenchef, repräsentiert in den Augen von vielen Ägyptern das alte System.

Die Urteile weckten Befürchtungen, es könnte zu einem Staatsstreich des Militärs kommen, das nach dem Abgang Mubaraks vor mehr als einem Jahr die Herrschaft übernommen hat. Der Militärrat hat zugesagt, am 1. Juli die Macht an den neuen Präsidenten abzugeben.

Der Präsidentschaftskandidat der Muslimbrüder, Morsi, warnte, ein unehrliches Spiel bei der Wahl würde zu einer "großen Revolution" führen. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zeigten, dass manche "Böses gegen das Volk" im Schilde führten.

Die USA sieht nach diesem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts eine Gefährdung des Demokratisierungsprozesses. US-Außenministerin Hillary Clinton rief den regierenden Militärrat am Donnerstag (Ortszeit) dazu auf, seine Zusagen einzuhalten. "Es kann keine Rücknahme des demokratischen Übergangs geben, den das ägyptische Volk einfordert", sagte Clinton vor Journalisten. "Wir erwarten eine vollständige Machtübergabe an eine demokratisch gewählte zivile Regierung." Eine unmittelbare Stellungnahme zu den Entscheidungen des ägyptischen Verfassungsgerichts wollte Clinton nicht abgeben.




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Ägypten

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-06-14 16:33:42
Letzte Änderung am 2012-06-15 12:41:40


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