• vom 03.07.2012, 15:04 Uhr

Beschneidung

Update: 12.07.2012, 19:29 Uhr
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Gastkommentar

Verstümmelung und Toleranz


Von Haimo L. Handl

  • Es ist ganz gut, dass viele alte Bräuche - auch westliche - nicht nur aus der Mode gekommen, sondern auch strafbar sind.

Haimo L. Handl

Haimo L. Handl

Das Kölner Landesgericht hat erkannt, dass Beschneidungen, auch von Buben, eine Verstümmelung darstellen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzen. Dieses Recht übertreffe das der Erziehungsrechte der Eltern bzw. das der Religionsfreiheit. Ein Sturm der Entrüstung brach los; viele nannten das Urteil falsch und verfehlt, weil es alte Riten religiöser Gemeinschaften kriminalisiere und unter Strafe stelle, weil es die vielbemühte Toleranz missachte.

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Die Praxis der Beschneidung ist zumindest bei Mädchen im Westen Unrecht. Bislang war die Beschneidung von Buben toleriert oder akzeptiert. Besonders betroffen sind Angehörige moslemischer und jüdischer Konfessionen.

Einige Experten meinen, bei dieser Beschneidung handele es sich um keinen gravierenden Eingriff, weshalb man ihn nicht verbieten solle. Die Gläubigen berufen sich auf ihre Religionsfreiheit bzw. die Freiheit jedermanns über seine Lebensweise selbst zu entscheiden. Dass hier Erziehungsberechtigte für Unmündige entscheiden, wird nicht weiter argumentiert.

Es fällt auf, dass einerseits die Deutung der Religionsfreiheit extrem weit gefasst und andererseits der persönliche Freiheitsbegriff bemüht wird, obwohl beides einer strengeren Prüfung nicht standhält. Die Freiheit zur eigenen Religion ist nicht gleichbedeutend mit allen Praxen, die eine Religion in ihren Riten pflegt oder pflegen möchte. Auch der Rekurs auf eigene Kulturwerte taugt nicht absolut. Es gibt keine Absoluta in einem säkularen Staat.

Hinsichtlich rassistischer Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nazismus, scheint Einhelligkeit gegeben. Niemand würde ein Berufen auf nazistische Kulturwerte (ja, es war eine Kultur, wenn auch eine schreckliche Unkultur) akzeptieren, um z. B. die Vernichtung unwerten Lebens damit zu legitimieren, die Vertilgung von Untermenschen, die Benachteiligung gewisser ethnischer Gruppen usw.

Wir würden auch Sklaverei nicht akzeptieren, ebenso nicht Kinderverheiratung, Kinderschändung oder Kindersoldatenwesen, auch dann nicht, wenn Gruppen dafür ihre spezifischen Kulturwerte, die sie ja wären, auch wenn es um Unkulturen ginge, vorbrächten.

Das heißt, im Westen beanspruchen wir die Durchsetzung von Werten, die woanders in anderen Kulturen nicht gelten mögen. Das hat nichts mit höherer Wertigkeit zu tun, sondern mit unserem ideologischen und politischen Anspruch. Auch ohne religiöse Verbrämung und unhaltbaren universalistischen Appellen sind diese unsere Grundsätze anmeld- und durchsetzbar.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-03 15:11:06
Letzte Änderung am 2012-07-12 19:29:54


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