
"Liebe Freunde, aus gegebenem Anlass kurz eine Erinnerung: Wir löschen Kommentare, die keinen konkreten Artikelbezug haben oder einen respektvollen Ton verlassen. Das Thema Beschneidung ist sehr emotional, keine Frage. Trotzdem ist es uns wichtig, dass die Diskussionen in einem zivilisierten und entspannten Rahmen geführt werden. Danke und herzliche Grüße an alle" schrieb die Wochenzeitung Jüdische Allgemeine (www.juedische-allgemeine.de) Mittwoch Abend auf ihrer Facebook-Seite.
Das jeweils am Donnerstag erscheinende Blatt, das vom Zentralrat der Juden in Deutschland herausgegeben wird, macht natürlich mit dem Thema Beschneidung auf. Und ruft damit zahlreiche Kritiker auf den Plan – Kritiker, die fast ausschließlich von außen kommen, also Gojim sind, Nichtjuden.
Heiß geht es auch im Forum des Standard (www.derstandard.at) her. Die Kritiker, etwa zu einem Kommentar des Politologen Reuven Rennert (31), der selbst orthodox lebt und bei den kommenden Wahlen des Vorstands der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien für die neue Liste Chaj – Jüdisches Leben des Psychoanalytikers Martin Engelberg antritt, überwiegen zahlenmäßig bei weitem die Unterstützer der Beschneidung aus religiösen Gründen. Herauszulesen ist dabei eine grundsätzliche Religionsfeindlichkeit. Immer wieder kommt auch folgendes Argument zum Einsatz: Wenn Gott gewollt hätte, dass der Mann ohne Vorhaut lebt, hätte er ihm erst gar keine gegeben. Aus dem Mund von Atheisten klingt das natürlich besonders zynisch.
Und was lösen all diese Diskussionen in der jüdischen Community aus? Auf der einen Seite: Unsicherheit. Vor allem religiöse Mitglieder machen sich Sorgen, dass die Beschneidung eines Tages in Österreich untersagt und damit strafbar wird. Das Rabbinat hat diese Woche alle Hände voll damit zu tun, entsprechende Anfragen zu beantworten.
IKG-Präsident Oskar Deutsch ließ die Gemeindemitglieder via Newsletter wissen: "Nach Meinung von Experten kann angenommen werden, dass dieses Urteil für Deutschland keinen präjudiziellen Charakter haben wird. In Österreich ist die Beschneidung durch den verfassungsmäßigen Grundsatz der freien Religionsausübung abgesichert. Dieses Prinzip findet seinen Niederschlag in den entscheidenden Passagen des Strafgesetzbuches und nicht zuletzt im Israelitengesetz, welches auf Initiative der Kultusgemeinde neu gestaltet und im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde. Die geltende Rechtslage in Österreich wurde im Zuge der aktuellen Diskussion vom Justizministerium nochmals bestätigt."
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