• vom 09.07.2012, 16:51 Uhr

Beschneidung

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Heftige Debatte um Beschneidungsurteil



  • Ärztekammerchef empfiehlt, religiös begründete Eingriffe nicht vorzunehmen.

Berlin. Das im Mai vom Kölner Landgericht gefällte Urteil, das Beschneidungen von Buben aus rein religiösen Gründen als Körperverletzung und damit als strafbar einstufte, sorgt in Deutschland weiter für heftige Debatten.

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Das Gericht hatte in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Buben aus rein religiösen Gründen sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert".

Der deutsche Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery empfiehlt Medizinern, religiös begründete Beschneidungen von Buben derzeit nicht mehr vorzunehmen. Das Kölner Urteil sei für Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich. Denn es bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde.

Die deutschen Grünen-Parlamentarier Renate Künast und Volker Beck forderten Rechtssicherheit für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime. "Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben", schrieben Künast und Beck in einem auch von weiteren Grünen-Politikern unterzeichneten Beitrag für die "Berliner Zeitung".

Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greife zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein, hieß es in dem Beitrag. "Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt."

Zuvor hatten vor allem muslimische Organisationen ein gesetzlich garantiertes Recht auf Beschneidung gefordert. Kritik an dem Urteil hatten außerdem Außenminister Guido Westerwelle, Vertreter von SPD und Grünen, aber auch der Kölner Kardinal Joachim Meisner geübt.




Schlagwörter

Deutschland, Justiz, Beschneidung

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Dokument erstellt am 2012-07-09 16:56:03


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