Wien.

Am Montag fand am Handelsgericht Wien die mittlerweile dritte vorbereitende Tagsatzung statt. Bevor Schillhammer ins Hauptverfahren einsteigt, gilt es aber noch, die Zulassung zahlloser sogenannter Nebenintervenienten (frühere Berater, Geschäftspartner und Manager der Hypo) zu prüfen: Vier derartige "Streithelfer" - denen im Fall einer Niederlage der Stiftung Regressforderungen drohen könnten - wurden bereits zum Verfahren zugelassen (darunter die Hypo selbst). Acht weitere hat die Richterin vorläufig zugelassen, noch einmal sieben haben bis jetzt ihren Streitbeitritt verkündet.
Da sich die BayernLB gegen weitere - die Verhandlungen noch mühsamer machenden - Nebenintervenienten ausgesprochen hat, entscheidet Schillhammer über die endgültige Zulassung einzeln im Rahmen sogenannter Zwischenstreite. Das heißt, dass es aus heutiger Sicht zumindest zu 15 Teilverfahren kommen dürfte. Einen Vorgeschmack gab es Montagnachmittag mit den ersten beiden Zwischenstreiten: Jeweils mehr als eine Stunde lang wurden Argumente für oder gegen eine Zulassung ausgetauscht. Schillhammer ließ am Ende offen, ob sie auf dieser Basis eine Entscheidung fällen oder ein weiteres Beweisverfahren durchführen wird. Für März ist der nächste Verhandlungsblock angekündigt. Schillhammer rechnet damit, dass dann (nach ihren Entscheidungen zu den Nebenintervenienten) von der jeweils unterlegenen Seite Rechtsmittel ergriffen werden. Wie lange Oberlandesgericht und Oberster Gerichtshof im Instanzenzug brauchen, ist offen. Klar ist aber, dass das eigentliche Verfahren bis dahin steht: "Ich schätze, dass es dann frühestens im Herbst weitergeht", so Schillhammer - es könne auch Jahresbeginn 2013 werden.
Gab es Nebenabreden?
Ein inhaltliches Thema will die Richterin allerdings noch im März klären: nämlich ob - wie von der BayernLB behauptet - bei Vorzugsaktienverkäufen der Hypo 2006 und 2007 Nebenabreden mit Investoren getroffen wurden. Die BayernLB glaubt, dass - wegen solcher Nebenabreden - das Kapital aus den Vorzugsaktien zu Unrecht als Eigenmittel in der Bilanz ausgewiesen wurde. Sie hätte 2007 keine Hypo-Aktien von der Mitarbeiterstiftung gekauft, wenn sie von dieser nicht in Bezug auf die Nebenabreden getäuscht worden wäre. Die Stiftung weist dies zurück, alle Betroffenen haben die Vorwürfe stets bestritten.
Das gilt auch für Grawe-Vorstand Siegfried Grigg, der als Nebenintervenient dem Verfahren beitreten will. Ihn vertritt - wie die Grawe-Tochter Bank Burgenland - niemand Geringerer als Verfassungsrichter Christoph Herbst. Dies ist laut einem Sprecher des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zulässig: Sollte ein derartiger Fall beim VfGH landen, würde der betroffene Verfassungsrichter allerdings in diesem gegen ein Ersatzmitglied ausgetauscht.
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