Klagenfurt/Wien. (mel/apa) Im Hypo-Strafverfahren rund um Vorzugsaktien aus dem Jahr 2004, das derzeit am Landesgericht Klagenfurt stattfindet, hat am Mittwoch einer der befragten Zeugen aufhorchen lassen. Ein Rechtsanwalt, der Anfang 2007 für die Hypo ein Gutachten zur umstrittenen Frage erstellt hatte, ob der Erlös aus den Vorzugsaktien tatsächlich als Kernkapital in der Bilanz verbucht werden durfte, verwies vor Gericht auf einen Aktenvermerk. Aus diesem gehe hervor, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) die gewählte Finanzierungsvariante als rechtlich vertretbar eingestuft hätte.
Auf Angeklagtenseite sieht man sich damit bestätigt und entlastet.
Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen Hypo-Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei früheren Beratern der Bank Untreue vor. Diese hätten mit den Vorzugsaktien in Wahrheit keine Eigenmittel geschaffen, da der Kauf über die Hypo-Tochter in Liechtenstein finanziert worden sei, so die Anklage. Alle Betroffenen bestreiten jedes Fehlverhalten.
Das Verfahren wird am 24. April fortgesetzt. Als Zeugen geladen sind unter anderem ein ehemaliger Vorstandsassistent und der frühere Leiter der Rechtsabteilung der Hypo. Tags darauf werden die damaligen Bilanzprüfer der Bank und ihrer Liechtenstein-Tochter befragt. Anfang Mai dürfte dann der am Mittwoch angesprochene Aktenvermerk nochmals zum Thema werden: Geladen sind FMA-Vorstand Helmut Ettl sowie ein führender Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde.