• vom 01.05.2012, 12:00 Uhr

Hypo-Skandal

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Bank muss Land Kärnten 6,21 Millionen Euro zahlen

Hypo verliert Prozess um Landeshaftungen


Von Stefan Melichar

  • Urteil nicht rechtskräftig.

6,21 Millionen Euro plus Zinsen muss die Hypo dem Land Kärnten überweisen. - APAweb/Gert Eggenberger

6,21 Millionen Euro plus Zinsen muss die Hypo dem Land Kärnten überweisen. APAweb/Gert Eggenberger

Wien/Klagenfurt. Der Versuch der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria, dem Land Kärnten Millionen-Haftungsprovisionen für das Jahr 2010 einfach schuldig zu bleiben, ist – zumindest vorerst – gescheitert. Kärnten hat die ausstehende Summe im Vorjahr eingeklagt. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, wurde der Klage am Landesgericht Klagenfurt nun in erster Instanz vollumfänglich stattgegeben. Die Hypo muss dem Land 6,21 Millionen Euro plus saftige – seit 1. Februar 2011 angefallene – Zinsen von 8,38 Prozent überweisen. Das schriftlich ergangene Urteil datiert vom 27. April und ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hypo hatte argumentiert, dass das Kärntner Landesholdinggesetz keine Entgeltlichkeit der Landeshaftungen vorschreibe. Beim Hypo-Eigentümer Bund bezweifelt man, dass Kärnten im Fall des Falles überhaupt seinen Verpflichtungen aus den Haftungen nachkommen könnte. Per Ende 2011 stand das Land für Verbindlichkeiten der Hypo von 17,5 Milliarden Euro gerade.

Richterin Daniela Bliem stützt sich in ihrem 25-seitigen Urteil nun auch darauf, dass die Hypo in früheren Jahren die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision anerkannt habe. Seit 1997 seien drei Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Land abgeschlossen worden, die die Zahlung regeln würden. Diese wären bis 2010 seitens der Bank auch erfüllt worden. (Insgesamt flossen knapp 140 Millionen Euro an Provision.) Es liege demnach ein Anerkenntnis der Provisionsverpflichtung durch die beklagten Parteien – die Konzernmutter Hypo International und ihre Österreich-Tochter – vor.

Gegenforderung "unschlüssig"
Bitter für die Bank ist auch, dass das Gericht geltend gemachte Gegenforderungen nicht anerkennt. Diese wären unschlüssig, heißt es im Urteil. Die Hypo hatte unter anderem auf eine mögliche unerlaubte Einlagenrückgewähr verwiesen. Beobachter gehen davon aus, dass das Verfahren erst in dritter Instanz rechtskräftig entschieden werden dürfte.

Einem Hypo-Sprecher zufolge lag das Urteil am Dienstag der Bank noch nicht vor. Es sei aber immer klar gewesen, dass diese "zwischen Eigentümer und Bank beziehungsweise Land zu klärende Rechtsfrage äußerst komplex" sei und "sehr wahrscheinlich eine Befassung mehrerer Instanzen" nötig wäre.




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Hypo

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-01 11:44:09
Letzte Änderung am 2012-05-01 11:51:10


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