versucht hat, die vergangenheitsbedingten Unstimmigkeiten im Konsens und hinter
verschlossenen Türen zu lösen, sind offenbar vorbei. Wie die "Wiener Zeitung"
erfahren hat, hat die frühere Hypo-Alpe-Adria-Mutter BayernLB am Landesgericht
Klagenfurt nun eine erste Klage gegen ihre frühere Tochter eingebracht.
Die Münchner wollen rund 7,8 Millionen Euro aus früheren
Beratungskosten ersetzt haben. Darüber hinaus fordern sie saftige Verzugszinsen
von acht Prozentpunkten über einem bestimmten Basiszinssatz seit November bzw. Dezember 2009.
Eingebracht wurde die Klage Ende April – praktisch zeitgleich, als der
renommierte Sachverständige Fritz Kleiner sein von der Hypo beauftragtes,
kritisch ausgefallenes Gutachten zur Rolle der BayernLB bei den Kärntnern
vorgelegt hat.
Kostenersatz für "Hypo Fit 2013"
In der Klage fordert die BayernLB den Ersatz jener Kosten, die
beim Versuch angefallen sind, die Hypo ab Ende 2008 zu restrukturieren. Das
entsprechende Programm lief unter dem Titel "Hypo Fit 2013". Im Jahr 2009 wurde
zudem eine Neuaufstellung des – von den Aufsichtsbehörden vielfach kritisierten
– Kreditrisikomanagements bei der Hypo in Angriff genommen.
In beiden Zusammenhängen wurde laut Klage die Beratungsfirma
Boston Consulting Group (BCG) mit Beratungsleistungen beauftragt. Die BCG habe
demnach im Laufe des Jahres 2009 Honorare in Höhe des eingeklagten Betrags in
Rechnung gestellt, die zunächst von der BayernLB beglichen worden seien. Es
wäre jedoch – wird behauptet – mit der Hypo vereinbart gewesen, dass die
Honorare an diese weiterverrechnet würden. Trotz mehrmaliger Mahnung habe die
Kärntner Bank bis heute nicht bezahlt.
Eine spürbare Eskalation
Mit der Klage lässt die BayernLB das – seit der Notverstaatlichung
der Hypo Ende 2009 – zunehmend spannungsgeladene Verhältnis mit ihrer
Ex-Konzerntochter spürbar eskalieren. Die direkten Rechtsstreitigkeiten
beschränkten sich bisher auf eine von der Hypo am Handelsgericht Wien
eingebrachte Feststellungsklage, die klären sollte, welche Zinsen die Hypo auf
offene Refinanzierungslinien der BayernLB zahlen muss.
Nach einer ersten Verhandlung im Herbst 2011 traten die Münchner
und die Kärntner in Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit
möglicherweise außergerichtlich zu klären. Offiziell unterbrochen ist das
Verfahren allerdings nicht. Wesentlicher Teilaspekt von Vergleichsverhandlungen
sei auch die Erstattung der BCG-Honorare, heißt es nun in der BayernLB-Klage.
Die Gespräche seien allerdings "jetzt eher ins Stocken geraten". Deshalb zieht
man nun vor Gericht.
Knackpunkt der Klage könnte die behauptete Vereinbarung zwischen
der Hypo und der BayernLB bezüglich der Übernahme der Honorare sein. Offenbar
liegen Vertragsentwürfe vor. Laut Klage gibt es kein unterschriebenes Exemplar. Die Frage ist, ob sich die BayernLB vor Gericht erfolgreich auf eine allfällige mündliche Vereinbarung berufen kann.
Ein Hyposprecher erklärte am Mittwoch auf Anfrage, die Klage sei bei der Bank eingelangt, werde geprüft und zeitgerecht beantwortet.