• vom 13.04.2012, 17:48 Uhr

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Update: 13.04.2012, 18:02 Uhr
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Korruptionsgesetz bis Sommer



  • Beatrix Karl verspricht Verschärfungen nicht nur beim Anfüttern.

Wien.



Justizministerin Beatrix Karl ist zuversichtlich, dass die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts noch vor dem Sommer beschlossen werden kann. Vor Journalisten verteidigte sie am Freitag ihren Entwurf. Dieser enthalte nicht nur strengere Regeln beim Anfüttern, sondern bringe auch Verschärfungen für Minister, Abgeordnete und öffentliche Unternehmen sowie bei der Privatkorruption.

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Mit ihrem Vorschlag zum Antikorruptionspaket würden acht der zehn Empfehlungen der Anti-Korruptionsgruppe des Europarats (Greco) umgesetzt. In der Folge könne die neunte Empfehlung, die Ratifizierung der Europakonvention gegen Korruption, erfolgen. Die zehnte Empfehlung - strengere Bestrafung immaterieller Vorteile etwa bei einer Stellenausschreibung - soll von einer Arbeitsgruppe geprüft werden.

Beim Anfütterungsverbot - laut Karl in internationalen Empfehlungen gar nicht vorgesehen - soll die Neuregelung Klarheit schaffen. Abgestellt wird nun auf die "pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines möglichen Amtsgeschäfts", es muss also nicht ein konkretes sein, wie in der 2009 entschärften Regelung. Die Grenze der Geringfügigkeit, bis zu der das Anfüttern erlaubt ist, wird im Gesetz nicht explizit genannt. In den Erläuterungen wird auf die Judikatur verwiesen, die diese Grenze regelmäßig bei 100 Euro zieht.




Schlagwörter

Beatrix Karl, Korruption

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-04-13 17:53:09
Letzte Änderung am 2012-04-13 18:02:07


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