• vom 07.05.2012, 14:13 Uhr

Nahostkonflikt - Aktuelle Berichte

Update: 07.05.2012, 14:14 Uhr
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Proteste gegen Administrativhaft ohne Anklageerhebung

Israel lehnt Haftentlassung von hungerstreikenden Palästinensern ab



  • Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B'tselem hat sich die Zahl der in Administrativhaft gehaltenen Palästinenser seit dem Vorjahr um ein Drittel erhöht.

Jerusalem. Der Oberste Gerichtshof Israels hat die Inhaftierung von zwei Palästinensern bestätigt, die sich seit mehr als zwei Monaten im Hungerstreik befinden. Ein Hungerstreik könne nicht das Kriterium sein, ob jemand aus dem Gefängnis entlassen werde, verkündete das Gericht am Montag in Jerusalem. Der Anwalt von Bilal Diab und Thaer Halahla bedauerte die Entscheidung und kündigte an, dass seine Mandanten "ihren Kampf bis zum Schluss fortsetzen" würden.

Die 27 bzw. 34 Jahre alten Palästinenser protestieren mit ihrem am 29. Februar begonnenen Hungerstreik gegen die sogenannte Verwaltungshaft, die es Israel erlaubt, Häftlinge praktisch unbegrenzt ohne Anklageerhebung festzuhalten. Ein Militärgericht hatte ihren Antrag auf Freilassung im April abgelehnt. Dagegen gingen die beiden vor dem Obersten Gericht in Berufung. Den Männern wird Mitgliedschaft in der radikalen Organisation Islamischer Jihad vorgeworfen. Diab wird seit August 2011, Halahla seit Juni 2010 festgehalten.

1550 Hungerstreikende
Etwa ein Drittel der in Israel inhaftierten Palästinenser befindet sich derzeit im Hungerstreik. Nach offiziellen Angaben beteiligen sich rund 1550 der etwa 4700 Gefangenen daran. Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B'tselem hat sich die Zahl der in Administrativhaft gehaltenen Palästinenser seit dem Vorjahr um ein Drittel erhöht, 18 von ihnen seien über zwei Jahre in Haft, einer sogar über fünf Jahre. Auch der Vorsitzende des palästinensischen Legislativrats, Aziz Dweik, wurde von den Israelis in Verwaltungshaft genommen.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-07 14:14:10
Letzte Änderung am 2012-05-07 14:14:29




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