• Artikel vom 28.09.2011, 11:48 Uhr

Netzregulierung

Update: 28.09.2011, 11:52 Uhr
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Datenverknüpfung und Anonymous

Stichwort: Vorratsdatenspeicherung


  • Sechs Monate Speicherpflicht, Regeln für den Zugriff.
  • Kritik von Datenschützern

Nach den Datenleaks und den Aktionen von Anonymous rückt das Thema "Vorratsdatenspeicherung" wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen.

Nach den Datenleaks und den Aktionen von Anonymous rückt das Thema "Vorratsdatenspeicherung" wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen.APAweb Nach den Datenleaks und den Aktionen von Anonymous rückt das Thema "Vorratsdatenspeicherung" wieder in den Mittelpunkt der Diskussionen.APAweb

Wien. Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft treten sollen die Bestimmungen erst im April 2012.  Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert.

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  Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Schematische Darstellung der Funktionsweise der Vorratsdatenspeicherung.

Schematische Darstellung der Funktionsweise der Vorratsdatenspeicherung. Schematische Darstellung der Funktionsweise der Vorratsdatenspeicherung.

Verdachtslage versus Rechtsschutz  
Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen - je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es bestimmte Einschränkungen. In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug). Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

  Die Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung wird von der EU-Kommission derzeit überarbeitet, nachdem ihre Umsetzung schon in mehreren Ländern von den Höchstgerichten gekippt wurde. Noch heuer will die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström deshalb Änderungsvorschläge vorlegen.



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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-09-28 11:50:27
Letzte Änderung am 2011-09-28 11:52:51


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