• vom 27.01.2012, 14:37 Uhr

Netzregulierung

Update: 27.01.2012, 18:42 Uhr
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Datenschutz in EU

Datenschutzrat begrüßt geplante Vereinheitlichung



  • Maier: "Versuch einer Antwort auf das Internetzeitalter".
  • Verordnung für alle Unternehmen, die Leistungen in der EU anbieten - auch auf solche, die ihren Sitz außerhalb der Union haben.

Wien. Österreich steht der von der EU-Kommission geplanten Vereinheitlichung des Datenschutzes in der Europäischen Union positiv gegenüber. Der Vorsitzende des Datenschutzrates, der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier, sprach am Donnerstag von einer "Riesenchance für einen verbesserten Datenschutz in Europa". Er sieht darin den "Versuch einer Antwort auf das Internetzeitalter".

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Die EU-Kommission hat kürzlich einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, mit der ein Rechtsrahmen für einen einheitlichen Datenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten geschaffen werden soll. Die Bereiche der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sollen in einer zusätzlichen Richtlinie einbezogen werden.

Mit der Verordnung sollen einheitliche Mindeststandards für den Datenschutz in der gesamten EU festgelegt werden. So wird ein "Recht auf Vergessenwerden" festgeschrieben, mit dem etwa soziale Online-Netze verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten auf ein Mindestmaß zu begrenzen und diese auf Verlangen auch zu löschen. Für Unternehmen sind einheitliche Standards der Datenverarbeitung vorgesehen. Bei Nichteinhaltung soll es auch Sanktionsmöglichkeiten geben.

Alle Unternehmen, die Leistung in der EU erbringen
Die Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auf alle Unternehmen, die Leistungen in der EU anbieten - auch auf solche, die ihren Sitz außerhalb der Union haben. Damit werden sich auch große Plattformen wie etwa Google oder Facebook an das in der EU geltende Recht halten müssen, sonst dürfen sie ihre Leistungen hier nicht anbieten. Die Unternehmen müssen einen Verantwortlichen nennen, an den sich die Behörden wenden können. Wie Maier in einer Pressekonferenz erläuterte, laufen die USA deswegen auch bereits "Sturm" dagegen.

Aufgrund der einheitlichen Bestimmungen erwartet die Kommission auch einen reduzierten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Diese könnten sich damit insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro jährlich netto einsparen.

Stärkung und Befugnisausbau
Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll der Verordnung zufolge gestärkt und ihre Befugnisse ausgebaut werden. Derzeit sind die Kontrollbehörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgestaltet, viele sind nach Angaben Maiers auch nicht unabhängig. Auch gegen die österreichische Datenschutz-Kommission ist ein Verfahren bein Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig, weil ihr vorgeworfen wird, nicht vollständig unabhängig zu sein.

Die allgemeinen Datenschutzgrundsätze sollen auch auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit angewendet werden. Für die Rechte von Personen informiert zu werden, wenn Polizei- oder Justizbehörden auf ihre Daten zugreifen, soll es ein Mindestmaß an harmonisierten Kriterien und Bedingungen für mögliche Beschränkungen geben. Auch in Österreich wird nach Einschätzung Maiers eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes notwendig sein.

Die Verordnung und die Richtlinie sollen bis Ende dieses Jahres in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Maier erwartet, dass die Zustimmung im EU-Parlament leichter als in den Mitgliedsstaaten sein wird. In Österreich geht er von heftigen Diskussionen vor allem mit der Wirtschaftskammer über die Verordnung aus.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-01-27 14:39:48
Letzte Änderung am 2012-01-27 18:42:24


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