• vom 14.06.2011, 09:46 Uhr

Parken in Wien

Update: 23.10.2012, 13:51 Uhr
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Wo, wann und wie

Fragen und Antworten: Parken in Wien



  • Mit dem Auto in Wien unterwegs zu sein, bedeutet, sich genau über Park-Regelungen zu informieren.

Antworten auf die wesentlichen Fragen zum gebührenpflichtigen Parken in Wien.


  1. In welchen Bezirken gilt die Parkraumbewirtschaftung alt?
  2. In welchen Bezirken gilt die Parkraumbewirtschaftung neu?
  3. Sonderfall 15. Bezirk
  4. Wie lange darf man in einer Kurzparkzone parken?
  5. Wie wird bezahlt?
  6. Wo sind Kurzparkscheine zu verwenden?
  7. Wann sind Kurzparkscheine zu verwenden?
  8. Wo sind Kurzparkscheine erhältlich?
  9. Welche Geschäftsstraßen sind von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen?
  10. Beantragung eines Parkpickerls für Anrainer
  11. Ausnahmen für Betriebe und Beschäftigte: Beantragung der Parkkarte
  12. Pauschale Parkometerabgabe
  13. Welche Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderungen?
  14. Welche Strafen können bei unberechtigtem Parken in Kurzparkzonen verhängt werden?
  15. Alternativen suchen: Die Wiener Parkplatzbörse
  16. Telefonauskunft

1. In welchen Bezirken gilt die Parkraumbewirtschaftung alt?
Flächendeckend in den Bezirken 1. -9.  und 20. Im Zuge der Parkpickerlerweiterung per 1. Oktober 2012 sind auch einige neue Straßen im 2. und im 3. Bezirk zur Kurzparkzone geworden.

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Die maximale Abstelldauer in diesen alten Kurzparkzonenbeträgt zwei Stunden (Montag bis Freitag (werktags) 9 bis 22 Uhr), ausgenommen Geschäftsstraßen.

Der Bewilligungszeitraum muss mindestens drei Monate umfassen; bereits begonnene Kalendermonate werden dabei voll gerechnet. In den Bezirken 1. bis 9., im 15. Bezirk im Bereich der Stadthalle sowie im 20. Bezirk kostet das Parkpickerl 120 Euro für ein Jahr bzw. 240 Euro für zwei Jahre.

2. In welchen Bezirken gilt die Parkraumbewirtschaftung neu?
Im 15. Bezirk flächendeckend (Details und Ausnahmen siehe unten) und in Teilen des 12., 14., 16. und 17. Bezirks.

Der 15. Bezirk ist gemeinsam mit dem 14. Bezirk eine einheitliche Kurzparkzone. Das heißt, das Parkpickerl gilt jeweils für beide Bezirke (augenommen der Bereich Stadthalle).

Zwischen den Bezirken 14 bis 17 gibt es Überlappungeszonen, die auch das Parken im Grenzgebiet zum Nachbarbezirk ermöglichen. Die genauen Informationen erhalten Anrainer bei Beantragung des Parkpickerls am jeweiligen Magistratischen Bezirksamt bzw. sind auf den Plänen des ÖAMTC bei den jeweiligen Bezirken ersichtlich.

In diesen neuen Parkpickerlzonen benötigen Autofahrer ohne Parkpickerl in der Zeit von Montag bis Freitag (Werktag) zwischen 9 und 19 Uhr einen
Kurzparkschein, maximale Abstelldauer ist 3 Stunden.

Der Bewilligungszeitraum muss mindestens drei Monate umfassen; bereits
begonnene Kalendermonate werden dabei voll gerechnet. In den Bezirken 12. und 14. Bezirk, 15. Bezirk außerhalb des Stadthallenbereichs
sowie 16. und 17. Bezirk kostet das Parkpickerl 90 Euro für ein Jahr bzw. 180 Euro für zwei Jahre.

* 12. Bezirk
Kurzparkzone zwischen Bezirksgrenzen zum 5. (Osten) und 10. Bezirk (Süden) sowie den Straßenzügen Dr.-Boehringer-Gasse/ Belghofergasse (Norden) und der Altmannsdorfer Straße (Westen). Die beiden Straßenzüge sind nicht Teil der Kurzparkzone. Plan auf der ÖAMTC-Website

* 14. Bezirk
Kurzparkzone rund um den Bahnhof Hütteldorf
Kurzparkzone ab Deutschordenstraße, entlang der Westbahn, der Ameisgasse, Leyserstraße und Maroltingergasse. Die Grenzstraßen sind nicht Teil der Kurzparkzone.Plan auf der ÖAMTC-Website




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-06-14 09:51:19
Letzte Änderung am 2012-10-23 13:51:32


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