Wien/Bregenz. (zaw/kats) Seit Montag verhandelt Justizministerin Beatrix Karl mit den Ländern über die im Sparpaket vorgesehene Zusammenlegung von Bezirksgerichten (BGs). Ziel der Ministerin ist es, die 141 Bezirksgerichte auf 68 zu konzentrieren. Vor allem Bezirksgerichte mit weniger als vier Richtern sollen abgeschafft werden. Widerstand gegen die Pläne regt sich vor allem in Vorarlberg, wo von sechs auf vier BGs reduziert werden soll, und in Salzburg, wo nur drei der neun BGs beibehalten werden sollen.
Im Burgenland soll es statt sieben nur noch zwei Bezirksgerichte geben, in Oberösterreich sollen 18 von 28 geschlossen werden, in Niederösterreich 17 von 32. In der Steiermark werden 12 von 22 Standorten aufgelassen, in Tirol 7 von 13, in Kärnten 6 von 11.
Bei einer ersten Gesprächsrunde zwischen Karl und Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gab es am Montag allerdings noch keine Annäherung. Man müsse die zur Diskussion stehenden Standorte Bezau und Schruns "noch einmal genau betrachten", so Wallner. Eine schnelle Zustimmung seines Landes werde es jedenfalls nicht geben.
Wallner selbst schlägt vor, statt der Bezirksgerichte lieber die Oberlandesgerichte einzusparen. Diesbezüglich zeigte sich Karl zwar diskussionsbereit, die Verwaltungsreform auf Bezirksebene müsse aber auf jeden Fall durchgeführt werden.
In Sachen Bezirksgerichte könnte nun ein heftiges Tauziehen zwischen Bund und Ländern beginnen. Die Zustimmung Letzterer ist aus Sicht des Wiener Verfassungsrechtlers Heinz Mayer zwingend für eine Zusammenlegung von BGs. Aus Sicht Mayers ist darüber hinaus aber auch eine Änderung der Verfassung nötig, denn laut dem nach wie vor geltenden Übergangsgesetz von 1920 dürften sich die Grenzen von politischen Bezirken (Bezirkshauptmannschaften) und Gerichtsbezirken nicht schneiden.
Synchronität von Bezirk und Sprengel nicht zwingend
Dem widerspricht man allerdings im Justizministerium. "Eine zwingende Synchronität zwischen BH und BG besteht nicht", sagt ein Sprecher zur "Wiener Zeitung". Außerdem gebe es schon jetzt Beispiele, wo es einerseits in einer Bezirkshauptmannschaft mehrere BGs gebe (so gibt es etwa im Bezirk Bregenz die Bezirksgerichte Bregenz und Bezau, im Bezirk Vöcklabruck gibt es BGs in Vöcklabruck, Frankenmarkt und Mondsee), andererseits ein Bezirksgericht für mehrere Bezirkshauptmannschaften zuständig sei (so umfasst das BG Eisenstadt die Bezirke Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung und Rust).
Auch gibt es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von 1968, laut dem die Verlegung eines Gerichtssitzes in einen anderen Sprengel nicht verfassungswidrig ist.