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Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Von Gerald Jatzek (WZ Online)

EU für mich

Von Wien aus werden Verstöße dokumentiert.


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Grundlage der Arbeit: die Charta.
© Creative Commons 3.0 - Trounce

Die in Wien ansässige European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) soll die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisten. Diese ist für alle Staaten mit Ausnahme Polens bindend.

Die Charta enthält die grundlegenden Menschen- und Bürgerrechte der Union und formuliert allgemeine Grundsätze für die Gesetzgeber. Sie bildet somit die Grundlage der europäischen Gesetzgebung und Verwaltung.

Die Grundrechtsagentur beobachtet und dokumentiert Fälle von verwehrten Zugängen zum Rechtssystem und von Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft etc. Auf deren Basis formuliert sie Empfehlungen, zur Verbesserung der Situation. Über die Publikation ihrer Arbeit versucht sie für die Grundrechte zu sensibilisieren.

Charta der Grundrechte (PDF)

Sowohl EU-Organe wie einzelne Staaten die Agentur ersuchen, Gutachten zu Aspekten der Grundrechte zu erstellen. So präsentierte die FRA 2011 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments ein Gutachten über die Verwendung der Daten von Fluggästen