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Eine Einrichtung zur Förderung des Föderalismus in der EU.
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Im Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union heißt es: "Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt."
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Institution, die dieses Ziel umsetzt und Anliegen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der EU einbringt.

Die Kommission, das Parlament und der Rat müssen den Ausschuss der Regionen anzuhören, wenn Vorschläge in Bereichen erarbeitet werden, die für die lokale oder regionale Ebene relevant sind.
Der Ausschuss der Regionen kann darüber hinaus neue EU-Rechtsakte, die seiner Meinung nach das Subsidiaritätsprinzip verletzen, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Darüber hinaus fasst der Ausschuss auch Entschließungen zu aktuellen politischen Fragen.
Die Arbeit findet vorwiegend in den Fachkommissionen, die die Stellungnahmen vorbereiten, die auf fünf Plenartagungen pro Jahr erörtert werden. Die Bereiche der Fachkommissionen sind
territorialer Zusammenhalt
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Bildung, Jugend und Forschung
Umwelt, Klimawandel und Energie
Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
natürliche Ressourcen.
Kontakte mit den Bürgern
Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 344 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Durch weitere EU-Beitritte kann die Zahl der Mitglieder und Stellvertreter auf höchstens 350 steigen. Die Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat auf fünf Jahre ernannt.
Die Mitglieder des Ausschusses sind in ihrem Heimatland auf regionaler oder kommunaler Ebene tätig, als Bürgermeister, Landtagsabgeordneter oder Ministerpräsident eines Bundeslandes. Mit dieser Regelung will die Union den direkten Kontakt mit ihren Bürgern stärken.
Subsidiaritätsprinzip: Grundsatz der Verwaltung von unten nach oben. Nur Aufgaben, die auf einer Ebene nicht gelöst werden können,werden an die nächsthöhere abgetreten.
Ausschuss der Regionen
Bâtiment Jacques Delors
Rue Belliard 99-101
B -1040 Brüussel
Belgien